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April 1555.
^ den sie für das Nachtmal angeschafft haben. Es wird ihnen
St. Maurice bitten um einen silbernen Kelch, > l ^ Dringe», Werthe sind, werden den
entsprochen. Die Kirchengewänder der Kirche zu . ^ verwenden, tt. In gleicher Weise wird
genannten Prüdhommes überlassen, um diesetve. ^ ^ .velchen Johann Escuyer und
Mit Bezug aus Diejenigen von Montagm) versa s.e.u S .^ haben die von Bern bestrast,
Jacques Mole.) nüt dem Kelch begangen habe.'. ^ ^ ^ ^ ^ 5 versüllten.
indem sie die Thäter zu drei Tagen und drei ) ^ einen Tag und eine Nacht Gesängmß;Auf das Gnadengesuch der Gebüßt., vermindert m n ihre
die Geldbuße wird dem guteu Ermessen der ^..en Theils. 1,1». I" Betreff der Prädlcanten
Vorbehalt des dem Landvogt zu Grandson gehören " ' ^ mangelnder Instruction keine Verfügung
von Montagnp und St. Maurice wollen die Boten von ^ wie früher zukommen lasten, nämlich
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i3S Florin Münze, 6 Muid Weizen und 4 Mu.d Habe, - einlassen, außer daß sie
bitten die von Freiburg, dieser Meinung ^Metem ^ ^ von Yverdon gemäß Auftrag
die Sache in den Abschied nehmen. U Vor den is i Artikeln einen enthaltet, wonach
""en Auszug einer Erkanntniß des Schlosses Yverdon, , eine Matte bei Yverdon „sur les
früher durch einen Herzog von Savoyen de» Baisu eu. „üt der Bedingung, daß wenn die Barfüßer
Moulins" enthaltend 4 «8oiwroo8' gegeben und legnt . ^ Schlosses Yverdon
diese Wiese aus ihren Händen geben, dieselbe wie an ' z^iese ihm überlassen werde. Die
E'wdw, »m> Fr-idurg b.mnl-», °>-I- «>ch i ^ si, Hab», SdngmS°n di- S>.-° d°- B-rjÄ-- !->« »'- ^ W---diesfalls keine Instruction. Die Sache wird mm ^ ^ Nichtbeachtung der VerfügungMeyerat, Vicar zu Bonvillars, bittet, ihm seine» ^ er z ^ ^ ^^^llarz Meffe zu singen, weil dasbegangen habe, durch welche ihn. verboten wor en Ii, ^ ^ Beaume. Dabei ersucht er, ihnPatronat daselbst einzig denen von Bern zustehe, wegen ^ ^ den Gesandten von Freiburgseine Admodiation und seinen Dienst vollenden ^ laßen. immerhin die für Pierreunterstützt. Die Boten von Bern antworten, s« ^ Convents der Barfüßer wirdgethane Bitte an ihre Qbern bringen. N I" ^ ^ ^ Brocken ^ legen,""stimmig beschloffen, ein Theil soll dazu veuvemit ' M.wten und anderwärts dienen. Der Restdamit dieselben für die Bedürfnisse beider Sta ez. - ^ ,vill man im gegenwärtigen Beständewird als Wohnung („maiocmnomout») belassen. Die ) ^ (^rainnooU) Anderes dahin verlegtbelasten, um (später) daselbst einen Speicher zu eruchte", ^ Die Glocken des genanntenwerden kann. Hiebet wird die Zustimnumg der ^bern ^ ^ Seinern und die von Bern dieC°"vents sind so gelheilt worden-. Die von Frnbmg P^ei am Gewicht mehr hat als die andere,größere Glocke; dann sollen sie gewogen werden und ^ Hauses des Priorssv soll sie derselben die Hälfte des Mchrgcwi )ts vergu sagend zu Graudson und sonst in denwird beschlossen: Die Poille des Convents soll ^ ^ ^^en als Wohnung des Schül-erschaften benützt werden; die Küche daneben um geeignete Wohnung für den Prädicanten
^ d's Prwb »».n «..dm. w«
Von Grandson eingerichtet und dazu ein passen.