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April 1555.
den Abschied genommen. r. Pierre Guidon bittet um Neberlassung vou 3 Pfund Minze, die sein Großvaterden Barfüßern legirt habe und dann als Zins von 3 Souls „ss Hossiss cks Ais?:« verwendet worden seien«Fällt in den Abschied. «. Bernard Biolley für sich und im Namen seines Vaters verlangt 100 Florinund 40 Souls zurück, welche durch den Großvater dem Convent des Priorats legirt worden seien. In de»Abschied, t. Die Prüdhommes von Onnens bitten im Namen ihrer Gemeinde, derselben die große Glockeder Barfüßer zu überlassen. Da die Edlen und Bürger der Stadt Grandson dieselbe auch schon verlangthaben, unter Hinweisung darauf, daß sie das Material zu derselben lieferten, so wird die Sache behufsEntscheidung durch die Obern in den Abschied genommen. ,i. Das Begehren des Johann Mercies Z"Grandson, ihm ein von seinem Vater selig dem Priorat zu St. Johann gemachtes Legat von 2 Souls z»überlassen, fällt in den Abschied, v. Derselbe Johann Mercies verlangt zwei Besitzungen („posssssious«),die, wie er sagt, von seinem Vater der Cure von Giez gegeben worden sind. Es wird beschlossen, wenn diebetreffenden Titel vorgewiesen werden, wolle man die Sache in den Abschied nehmen. RV. Jacques MallieZbittet, ihm «in von seinem Großvater dem Prior und den Religiösen zu St. Johann ertheiltes Legat vo»12 Souls Zins zu überlassen. Er legt hiefür eine Urkunde („pronuntiation«) vor, die da bestimmt, wen»die Religiösen den durch das Legat vorgeschriebenen Dienst und die Begehung der Jahrzeit nicht mehr beobachte»,so müsse dieser Zins nicht mehr bezahlt werden. Fällt in den Abschied, x Pierre Quibollaz, der wege»Schwäche des Augenlichtes nicht wohl eine andere Arbeit, als die Beobachtung der Uhr und das Läuten derStundenzeichen mit den Glocken verrichten kann, bittet, ihm den Dienst des Läutens zur Predigt und anderekleine Verrichtungeil zu übertragen. Es wird ihm entsprochen, doch nur auf Genehmigung der Obern«Die Schuhmacher oder Sattler („corckonnisrs ou sstotkisrs«) bitten, ihnen zwei Kerzenstöcke „cks lotto»",welche sie als Zierde eines von ihrer Bruderschaft errichteten Altars beschafft haben, zu überlassen. Es wirdihnen entsprocheil. Johann Claude und Jacques Novel verlangen Rückerstattung von 18 Souls, die ihrVater legirt habe. Man nimmt das in den Abschied, doch sollen sie durch Vorlage der betreffenden Titeldie Richtigkeit ihrer Angabe nachweisen. Humbert du Mollin verlangt im Namen der Guilliauma vo»
Montagny, seiner Frau, Zurückstellung mehrerer Legate, welche von ihren Vorfahren vom Hause Montagi»)gemacht worden'seien. Es wird beschlossen, wenn durch Titel gezeigt werde, daß jene (die Stifter) innerhalbdein dritteil Grade vom Großvater (der Reclamantin) („gus il kusssut sn tivrs cks Ars cks 1s Aianck psrs")seien, so wolle man die Sache in den Abschied nehmen. ?»I». Auch Johann Michiel bittet um UeberlasffwSeiniger von seinen Vorsahren den Barfüßern gemachteil Legate. Wenn durch Titel und an der Hand derVerwandtschaftsgrade die Sache als richtig nachgewiesen wird, so will man dieselbe auf Genehmigung derObern hinnehmen, ee. Bernhard Barilliet eröffnet, der Prior habe wegen der Cure von Giez eine»Weinberg, zu welchem er das Zugrecht („rockst«) besitze. Er ersucht, ihm die Ausübung desselben zu gestatte»und bietet die Loskaufssumme an. Bernhard hat hierüber den Prior bereits in das Recht gefaßt, answelchem Standpunkte die Sache sich nunmehr befindet („cksAuoi Isckit Lornarck sn avo^t ckssAsa pri»causs Isckit prisur somdisn gsus 1s sause sstozck Isssss"). Beschluß: Bernhard möge sein Recht vollführtlind wenn er sich dann beschwert finde, an die Obern appelliren. Michiel de Coppet, Pfarrer (»o^ )
vou Montagny bittet, ihn gemäß öffentlicher Verordnung der Obern die genannte Cure lebenslänglich genieße"zu lassen. Er erbiete sich, die ihm möglichen Dienste zu leisten und wolle gemäß der Reformation lebe»«Die Gesandten von Bern haben diesfalls Vollmacht, die von Freiburg aber keine Instruction. Man weistdaher den Pfarrer vor die Obern beider Städte, ve. Die Prüdhommes der Pfarre („parrosks")