1178 April 1555.
können: sie bitten nin eine umfassendere Erklärung, namentlich anch bezüglich der Lehre des Johann Calvinund daß man ihnen diesfalls zu ihrem Behelf Brief und Siegel gebe. Der Rath beschließt, er bestätigedie gegebene Antwort, füge indessen derselben Folgendes bei: 1. Bei der Veranstaltung der Disputation zu Bernhabe man sich erboten, wenn jemand glaube, sie durch die heilige Schrift eines Jrrthums zu überführen, sowolle man den betreffenden Fehler verbessern. Elfteres sei nicht geschehen, vielmehr seien die aufgestellte»Schlußsätze an Hand des alten und neuen Testaments aufrecht erhalten worden. Auf dieses habe man eineReformation eingeführt, die bis jetzt beobachtet worden sei. In gleicher Weise habe eine Disputationzu Lausanne stattgefunden, bei welcher Meister Calvin selbst gegenwärtig gewesen sei. Von Anfang undnachher oft habe man den Ministern eingeschärft, in ihren Predigten, Lehren und Schriften die genannte»Disputationen, die Reformation, die Mandate, Weisungen, Formen und Gebräuche, die für die Kirchseingeführt worden sind, zu beobachten, was man auch in der Folge unabänderlich thun werde. Was denPrediger von Nr>on anbelange, so gestehe er nicht, in seiner Predigt den Meister Calvin ausdrücklich genanntoder dessen Buch als ketzerisch bezeichnet zu haben. Der andere, Johann Lange, habe bei Anlaß einesColloguiums von Calvin gesprochen, nachdem er gehört hatte, daß Andere vor ihm das Gleiche sagte».Einen andern Anlaß habe ihm eine Stelle des von Calvin verfaßten Buches über die Prädestination unddie Vorsehung Gottes gegeben. Es sei nun wohl anzunehmen, es habe sich die Sache bei Zebedäns »>ähnlicher Weise verhalten. Calvin selbst habe den betreffenden Fehler anerkannt, aber behauptet, derselberühre nicht von ihm, sondern vom Buchdrucker her. Um solche Aergernisse und Beleidigungen der Kirchsund einzelner Personen zu unterdrücken, Unruhe zu hindern und christliche Einigkeit zu fördern, haben dievon Bern auf das Gesuch ihrer Mitbürger von Genf es auf sich genommen, beide Parteien zu hören undeine srenndschaftliche Vereinbarung anzustreben. Den von dem Buchdrucker gemachten Fehler betrachte >»»»als wichtig und von großer Consequenz, und da Calvin als Verfasser des Buchs vor dessen Veröffentlich»»!!den Fehler hätte verbessern sollen um Scandal zu vermeiden, so scheine die Schuld statt auf dein Dr»^eben auf Calvin zu liegen, und seine Entschuldigung sei nicht stichhaltig. Man erkläre („prononos et orclannnov")daher, der Anstand zwischen den Mitbürgern von Genf und den Ministern von Nyon und Bnrsin so^gänzlich ruhen, als ob er nie vorhanden gewesen wäre; die genannten Minister und Andere sollen fw)enthalten, auf der Kanzel oder sonst jemand zu schmähen; wenn sie predigen, reden oder schreiben, so socke»sie, gestützt auf die heilige Schrift, sich so geinäßigt benehmen, daß niemand beleidigt werde und sie keine»Anlaß zu Aergerniß geben, wie man vor Kurzem zwei Male den Decanen, Ministern und Andern der Classe»der bernischen wälschen Lande geschrieben habe. Die von Genf mögen darauf halten, daß ihre Minister dasGleiche beobachten und künftig unterlassen, Bücher über so hohe Dinge wie die Geheimnisse Gottes zu schreibe»,da solches unnöthig sei, Anlaß zu dergleichen Vorfällen geben könne und mehr verwirre als erbaue. Bücherund Lehre des Calvin zu billigen oder zu tadeln stehe nicht au denen zu Bern: sie Wollen auch nicht dulde»,daß hierüber in ihren Landen disputirt werde. Man vernehme, Calvin habe an gewisse Personen Briefegeschrieben, in denen er die Lehre Zwinglis, die Sacramente betreffend, verwerfe und sie als irrig »»^gefährlich bezeichne. Das berühre die von Bern um so mehr, weil dieser Gegenstand in ihrer Disput»!'»»bekämpft und von ihm (Zwingli) und andern gelehrten Leuten lebhaft erörtert, und mit der heiligen Scheckaufrecht erhalten und bis anhin beoachtet worden sei. Man hätte daher gute Gründe, Calvin diesfallsanzulangen und sich über ihn zu beklagen; indessen wolle man das jetzt übergehen; doch bemerke man lh»>und allen Ministern zu Genf, daß wenn man in der Folge von ihm oder Andern auf dem Gebiete derervon Bern Bücher finde, welche der Disputation und Reformatio» derer von Bern widersprechen, man dieselbe»nicht nur nicht dulden, sondern verbrennen werde, und alle Personen, die daselbst wider benannte Dispntatw»reden oder schreibe», werde man nach Verdienen bestrafen. 2. Früher und jetzt haben die Gesandten »o»Genf über Sebastian Foustelet und Pierrechon (oder Pierre Thon?) geklagt. Gegen den erstem beschwere»sie sich, er habe in einem Gedicht die Ehre Genfs tief verletzt, indem er Genf ein Sodom genannt habe-Der Beklagte giebt hierüber leichtfertige Antwort („rosponeos krivolos"), worauf (vom Rathe zu Bern)erkennt wird, er habe Genugthuung in folgender Weise zu leisten: Er soll in die Hand des Statthalters