April 1555.
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Zu Gaillard sei Einer in sehr schwerem Gefänglich, „alt", sie verlangen eine Abschrift des Processes; eswerde sich finden, daß nicht Alles so sei, wie man ihn verklagt habe; die von Bern seien übel berichtetworden. 2. Die gestrige Antwort soll ihnen zugestellt werden, damit sie nach Besichtigung derselben misten,^ch ferner ihrer Instruction gemäß zu verhalten. 3. Sie begehreil auch Antwort wegen des Burgrechts.4- Doctor Hierosime zu Thonon und Pierre Thons (Chons?) Weib haben, wie Thon selbst, die Prädicanteniu Genf beschälten, seien aber nicht anher beschrieben worden; sie verlangen, sie sollen gehalten werden wieAndern. Der Rath beschließt: Zu 1. Der junge Zurkinden soll „ire" und des Vogts aufgenommeneKundschaften besichtigen und den Rath berichten, wie sich dieselben vergleichen, „m. h. berichten". Zu 2.Die Antwort für die Genfer und Calvin soll gefertigt und ihnen schriftlich zugestellt werden. Zu 3. „Dieantwort des burgrecht halb inen ouch werdeil." Zu 4. Man bedaure, daß Hierosime nicht erschienen sei,nachdem er doch beschrieben worden sei; man wolle sich über die Ursache seines Ausbleibens erkundigen undschriftlichen Bericht verlangen und dann weiter antworten. Pierre Thons Weib soll in die Hand (des Vogts?)no>l Morges die Entschlagniß thnn, wie der Mann sie gethan hat „am fttreyt" (?). Sollte sie sich weigern,>o soll berichtet werden. (5. April.) Die Boten von Genf treteil abermals vor den Rath und eröffnen:Sie haben die Antwort in Betreff des Burgrechts verstanden. Sie und ihre Herren habeil geglaubt,Man werde ihnen willfahren. Die betreffende Antwort ergebe aber, daß sich der Rath auf den frühernscheid berufe und nicht gewillt sei, wie im Jahre 1536 die begehrte Verlängerung zu gestatten, und zwar^gen gewisser Beschwerden; sie bitteil, ihnen dieselben schriftlich zu übergeben, um sie ihren Herren zuzustellen,M der Meinung, man werde sich der Billigkeit befleißen. Sollte ihnen keine andere Antwort zutheil werdenM seien sie beauftragt, ihren Vortrag vor Räth und Burger zu thun, was sie verlangen. 2. Die verlaufeneerHandlung anbelangend die Prädicanten, Foustelet und Pierre Thon (Chon?) haben sie angenommen,^us aber die Kircheilhändel und die Erläuterung wegen der Bücher betreffe, die in der schriftlichen AntwortEhalten sei, begehreil sie eine Altestation, daß sie diese nur auf Gefalleil ihrer Herren angenommen haben.' ^ie verlangen eine Antwort wegen des Gefangenen. Der Rath beschließt: 1. Den ersten Punkt morgen^r die Burger gelangen zu lassen. 2. Da in der Antwort nicht enthalten sei, daß die Boten von Genfm betreffenden Beschlüste angenommen haben, so verbleibe man bei derselben und werde ihrer Protestationeuigedenk sein. 3. Den gefangenen Mathis Calabris wolle man auf die Bitte derer von Genf gegen^nugsame Bürgschaft freilassen; er soll aber versprechen, im Rechten Red und Antwort zu geben und zuZahlen, was ihm dann auferlegt werde. (6. April.) Man sehe die Note zum 6. April.
Obwohl einige Wiederholungen nicht vermieden werde» können, lassen wir doch die unterm 3. und 6. Aprilstir die Gesandten von Genf bearbeiteten Ausfertigungen der Verhandlungen oder einzelner Theile derselbenfolgen, da sie einzelne Ergänzungen enthalten und im Ganzen fleißiger als das Rathsbuch bearbeitet sind.
I. (3. April.) Gemäß dem Abschiede vom 13. März dieses Jahres erscheinen vor Statthalter undRath zu Bern Gesandte von Genf mit ihre» Minister», Johann Calvin und Rcymond Channet, einerseits,u»d Andreas Zcbedäus, Minister der Kirche zu Nyon, und Johann Lange, Minister zu Bursin, anderseits.Die Gesandten von Genf eröffnen ihre Klagen gegen die Minister von Nyon und Bursin, die sie früher in derenAbwesenheit vorgetragen haben, nun in ihrer Gegenwart; die Beklagten ertheilen hierüber ihre Antwort,Alles in längern Vorträgen von beiden Seiten. Der Rath ertheilte hierüber einen Ausspruch, mit dem sichdie Gesandten von Genf (?) nicht zufrieden geben wollten, und heute (3. April) erscheinen dieselben neuerdingsvor dem Rathe und eröffne» die Gründe, zufolge denen sie sich mit der gegebenen Antwort nicht begnügen
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