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April 1555.
375.
Wern. 1555, 14. März.
Staatsarchiv Bern : Rathsbuch No. ssi und sss, zweite Abtheilung, S. 10.
Vor dein Rathe zu Bern zeigt der von Bonstetten, Gubernator zu Neuenburg, den freundlichen Grußder Grafen von Neuenburg an und eröffnet „unter anderm": In Folge des von denen von Bern gethaneuAuszuges seien denen von Landeron auch zwölf Mann aufgelegt worden (man glaubt zu lesen: von: Gräfe»sei das geschehen, wie früher). Die von Landeron weigern sich nun dessen, mit der Anzeige, sie seien Burgerderer von Solothurn, die ihnen auch geboten haben, mit denen von Bern („m. h.") zu ziehen; jene (dievon Solothurn?) haben ihm auch geschrieben, er solle von solchem abstehen. Er begehre nun, ihm zu rathe»,was er denen von Solothurn antworten solle. Man rathet ihm, er solle denen von Solothurn erwieder»:Er habe den Auszug gethan wie früher; das Burgrecht zwischen den Grafen von Neuenburg und denen vo»Bern („in. h.") sei ganz anders, als das ihrige; er könne die Leute nirgends anderswo hernehmen, als ausden Landen der Grafen; er glaube auch nicht, daß sie wegen ihres Burgrechts da etwas zu regieren habe»!mit dem Verlangen, man solle die Grafen in dem Ihrigen unbeirrt walten lassen; andernfalls soll das Rechtangeboten werden.
37k.
Kreyerz. 1555, 1. April.
ÄantonSarchiv Hr«iburg: Bailliage Gruyeres No. «96.
Verhandlung der Städte Bern und Freiburg.
Gesandte-. Bern. Hans Jacob von Wattenwyl, Schultheiß; Jost von Meßbach. Freiburg-(Petermann) von Clery, Hauptmann; (Hans) List, Venner, und die beiden Commissarien Brayer u»dBartholomä Renault.
1. Dieser Tag ist angesetzt worden, um aus allen Registern, Büchern und Gewahrsamen, die vorhande»sind, und aus den Berichten landeskundiger Leute ein Verzeichniß aller Schlösser, Häuser, Güter, Berge,Leute, Zinsen. Renten, Gülten und überhaupt alles Einkommens und Vermögens der Grafschaft Greyerz obund unter der Bocken, soweit solches früher dem Grafen zuständig war, zu verfassen, um die bevorstehe»^Schätzung der Grafschaft darauf zu begründen. Es ist nun dieses mit allem Fleiß durch die verordnete»Commissarien beider Städte in Beisein der Rathsboten der letztern geschehen und jeder Stadt eine Abschriftzugestellt worden. 2. Die Rathsboten beauftragen den Tschachtlan von Saanen, Ulrich Aellen, mündlich,beförderlich den beiden Städten einen Rodel über alle Herdstätten der Tschachtlani Saanen, von Namen zuNamen, zuzustellen, damit dieselben, wie alle übrigen ob und unter der Bocken, aufgezeichnet werden könne»-Er („es") soll ebenso eine Copie von Claudo Colayes Lehenbrief um („und") das Vanel eingeben, um zuerkennen, wie viel Holz, Feld, Berg und Thal der Graf dem Colayes geliehen habe und was diesesertrage und wie viel Holz dem Grafen vorbehalten worden sei. 3. Dem Hemman Offenburger, alt-Burger-