März 1555.
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Bern. 1555, 11. bis 16. März.
Staatsarchiv Bern: Rathsbuch No. SZI »nd SZS, zweite Abthcllung, S. b, s, lb, i«, is, s<,
(11. März.) Nor dem Rathe zu Beru erscheinen zwei Rathsboten von Genf, ebenso Calvin und seinAiitgesell. Nach Erbietung des gewöhnlichen Grußes und Vorlage ihrer Credenz lassen sie ihre InstructionEcksen. Die betrifft einige Schmachreden, die durch die Prädicanten von Bern (p mit Abkürzung) demEalvin und der Stadt Genf zugeredet worden seien; ebenso die Vergleichung in den Ceremonien und Sebastianhüstelet und Hieronymus Bolez (?). Der Rath antwortet, die Boten sehen wohl, daß er in kleiner Zahl"^sammelt sei; die Sache sei aber schwer und wichtig; wenn mau „bas" versammelt sei, wolle man mitAntwort begegnen. (13. März.) Die Boten von Genf erscheinen wieder vor dem Rath, legen ihre Instruction"w tutsch", nebst andern Schriften ein und begehren Antwort. Der Rath beschließt, ihnen zu erwiedern:^ ihre Gegenpartei nicht anwesend sei, so setze man Tag au von jetzt Sonntag über acht (?) oder vierzehn^ag, wodann sie ihre Gegenpartei berufen mögen und man sehen wolle, wie der Handel „abgeleint" werden"röge. (14. März.) 1. Die gleichen Nathsboten von Genf legen vor dein Rath eine deutsche InstructionBetreff Erstreckung (?) des Burgrechts vor und begehren Antwort. Die Sache wird bis Sonntag übervierzehn Tag verschoben. (15. März.) Auf den Vortrag, den die Genfer „mit ufnemmung der kundschaft^'der ire widersächer than", beschließt der Rath zu Bern, die Parteien einmal herkommen zu lassen, wie^uher gerathen worden ist. Die Genfer legen auch eine Instruction betreffend Verlängerung des Burgrechtsund verlangen Antwort wie gestern. Wird vor die Burger gewiesen. (16. März.) Vor Rathen undbürgern wiederholen die Boten von Genf ihren Vortrag betreffend ein ewiges Burgrecht und verlangenAntwort. Rath und Burger antworten ihnen, „daß m. h. inen das vorgend burgrecht also ganz vergönnend",können sie nicht, sie sollen aber Artikel stellen und diese vorbringen, dann wolle man sehen, wie manKch vereinbare.
Ueber die Verhandlungen vom 13. und 16. März enthält das St. A. Bern: Jnstructionsbuch L, f. 409und 411 besondere französische Fertigungen. Die vom 13. März giebt den Termin für das Erscheinen derParteien bestimmter vom nächsten Sonntag über vierzehn Tage (31. März, Montag) an. Die Antwort inBetreff des Burgrechts vom 16. März geht nach der diesfälligen Bearbeitung dahin: Der von den Gesandtenvon Genf zu Mitte August letzten Jahres (?) gehaltene Vortrag bezüglich einer Ausdehnung des Burgrechtsauf ewig, könne denen von Bern nicht gefallen. Zum Nutzen und zur Ehre beider Städte aber seien siegeneigt zu vernehmen, in welcher Weise und mit welchen Artikeln die von Genf (jetzt) ein ewiges Burgrechtvnt ihnen schließen wollen. Jene mögen daher einen schriftlichen Entwurf verfassen und vorlegen, die vonBern wollen das Gleiche thun. Dann könne die Sache bcrathen und, wenn man sich vereinige,^schloffen werden.