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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
Entstehung
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1169
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März 1555. 116g

also am 7. Mai, wahrscheinlicher am 25. Juni, definitiv zu Stande gekommen sein. Laut der Aufschriftwäre das Mandat am 15. December zu Weinfelden verkündet worden. Ob die Betreffenden ein odermehrere Male bei ihren Pfarrern oder Prädicanten zu erscheinen haben, hängt nach diesem Mandat vondem Landvogt oder seinen Amtleuten ab. Das Resultat der Prüfung jedes Einzelnen haben diePfarrer und Prädicanten aufzuschreiben und dem Landvogt oder seinen geschwornen Knechten zuerscheinen",bei Strafe. Der Vogt beruft sich darauf, es sei das Mandat von den Eidgenossen verfügt worden.

St. A. Zürich! Thurgauer Abschiede <v VIII. SIS) k. 140 verso.

Zu U. Dieser Artikel ist in den benützten Quellen vom übrigen Abschiedtext getrennt, mit besonderinTitel und anderer Schrift abgefaßt, vielleicht das Product des für diese Proceßverhandlung bestellten besondernSchreibers der Beklagten.

Die Parteivorträge wurden auf diesem Tage nur theilweise gehalten und am 7. Mai dann fortgesetzt.Wir bringen dieselben im letztgenannten Abschied in fortlaufendem Context. Auf diesem Tag(11. März) gediehen sie bis zu und mit V. 3. der für den 7. Mai bearbeiteten Vorlage; siehe dortigenArtikel KIc V. 3.

Zu mn» und nn. Die Hiehergehörigkeit dieser, allerdings datumslosen Artikel ergicbt sich aus einerVergleichung ihres Inhalts mit diesem Abschied Note zu d, inin, o<> (vereinigte Note) und derfolgenden Note zu nun und dem Abschied vom 7. Mai 1555 Art. vll». Hiemit stimmen auch die Namender Solothurner Gesandten.

Zu »nn». 1555, 18. März, Baden. Die Gesandten der sechs Orte (ohne Solothurn) an Melchior,erwählten Bischof von Basel. Vor ihnen seien die Gesandten derer von Solothurn erschienen und habenAlles, was sie bisher dem Bischof in Betreff der versetzten Vogtei Erguel und der Stift St. Jmer, dieihnen mit Burgrecht verwandt sein soll, geschrieben haben, mündlich und durch eingelegte Copien derbetreffenden Missiveu eröffnet. Sie begehreu, da der Bischof die Herrschaft Erguel ohne Titel und genügsameUrsache an solche, die Gegner des alten Glaubens und selbst Unterthanen seien, versetzt habe, ohne daß manihnen vom Inhalt der Versatzung Kenntniß gebe und mit Brief und Siegel ihre Freiheiten bestätige, undsie nicht Willens seien, denen von Biel zu schwören, sondern eher darum zu leiden, daß man sich bei demBischof verwende, daß er die Versatzung denen von Solothurn um den Pfandschilling belaste. Da aberdie Gesandten des Bischofs berichtet haben, die Abkündung der Pfandschaft gegen Biel sei bereits geschehen,der Bischof wolle sie wieder lösen, aber gemäß dem Versatzungsbriefe müsse er jene ein Jahr lang nutzenlassen, so habe man die von Solothurn für dermalen stillgcstellt und die Sache in den Abschied genommen.Das habe man dem Bischof auf das Verlangen von seinen Gesandten, die vor diesem Anzug verritten seien,gern zuschreiben wollen, damit, wenn inzwischen keine Vereinbarung erfolgte, was man wünschte, der Bischofspäter wieder seine Gesandten mit Bericht abzufertigen wisse. Die Boten der V Orte haben auch mit denGesandten des Bischofs geredet, es möchte mit Rücksicht auf die erfolgte Abkündung und uin Frieden undRuhe zu erhalte», denen von Erguel der Eid gegen Biel erlassen werden. Endlich haben die von Solothurnauf Verlangen des Bischofs zu dem Empfehlungsschreiben betreffend Erlaß der Bestätigungstaxe ancheingestimmt. Es siegelt Heinrich Fleckenstein, Schultheiß zu Lucern.

St. A. Lucern: A. Bischof Basel. L. A. Solothurn: Lucerner Schreiben No. I, lövoI5S0.

1555, 2. Mai (Donstag vor Kreuzerfindung). Solothurn an Lucern und Freiburg. Sie werden sicherinnern, wie sich zwischen dem Bischof von Basel und denen von Solothurn ein Handel erhoben habe,betreffend die vom Bischof gethane Versatzung derer vom Erguel an Biel, und wessen sich die Versatztengegen die von Solothurn entschlossen haben. Nachdem die Boten von Solothurn auf demletztgehaltenen"Tage mit den altgläubigen Orten Raths gepflogen haben, wie sie sich in der Sache halten sollen, haben siedas ihnen damals Angerathene durch ihre Botschaft dem Bischof ansagen lassen. In Betracht seines vielfachen

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