März 1555. 1167
jener mit des Kaisers Brief und Siegel vor jedermann erklärt habe. Hätte der König sich der Practikseiner Gegner („irer") bedienen wollen, so würde er, wie leicht zu ermessen sei, den Markgrafen („in")angenommen haben, wenn er hätte dienen können und dem Kaiser nicht soviel Zutrauen geschenkt hätte, daßer „von des;wegen" gezwungen worden wäre, Frennde und Vaterland zu verlassen und jetzt allerdingsvertrieben und allen Credits beraubt sei. Wenn ihn der König in seinem Reich gedulde, so möge manbedenken, ob das geschehe, weil er ihn brauchen wolle, oder aus Mitleiden mit ihm. 2. Letzter Tage habeman dem Gesandten durch Verordnete eröffnen lassen, es werden die eidgenössischen Kaufleute zu Lyongewissen Neuerungen unterstellt, indem sie Paßportc nehmen müssen, wenn sie ihr Geld aus der Stadtfertigen wollen. Er habe damals weitläufig geantwortet, wolle aber nichtsdestoweniger Folgendes bemerken:Seit Langem sei wegen des Geldes, das zum Schaden des Königs und seiner Unterthanen in großer Mengevon Frankreich ausgeführt werde, zu Lyon ein scharfes Gebot erlassen worden, daß niemand, es seienFranzosen oder Fremde, Geld aus dem Königreich führen solle, er habe denn besondere Erlaubniß vomKönig, bei Strafe und Verlust des Geldes, doch seien hiebei in Folge des Friedens und der Vereinung dieAngehörigen der Eidgenossen ausgenommen worden. Zur Aufrechthaltung dieses Gebots seien zu Lyon beiallen Thoren Wächter bestellt. Zu Zeiten seien nun solche dahin gesetzt worden, denen die Freiheiten derEidgenossen unbekannt waren oder die sonst nicht jedermann kannten oder jeden, glauben wollten, daß erEidgenosse sei, weßhalb mitunter das betreffende Geld vcrarrestirt wurde. Der König, nachdem er diesesvernommen, habe hierüber großes Mißfallen empfunden, es sei aber unmöglich gewesen, die Sache zu ändern,da die Aufgestellten sich entschuldigten, sie kcnncn die Freiheit der Eidgenossen nicht und viele Deutsche gebensich betrügerisch für Eidgenossen aus. Dem vorzukommen habe der Gesandte hauptsächlich auf die Bitte dereidgenössischen Kaufleute beim König erwirkt, daß dem oberste» Statthalter zu Lyon geboten wurde, deneidgenössischen Kaufleuten, die Geld aus Lyon führen wollen, einen Schein zu geben, und zwar allenund unentgeldlich. Wenn dann die Verordnete» diesen Schein sehen, sollen sie den Betreffendenbei Leibe keine Hindernisse in den Weg lege». Die Sache sei also keine Neuerung sondern ein höchstnöthiges Wortzeichen. Der König selbst dürfe kein Geld ausführen ohne einen solchen Schein oder Paßport.Noch sei zu bemerken, daß Andere, welche solche Scheine bringen, nichtsdestoweniger untersucht werden undwenn sie mehr Geld mit sich führen, als in dem Scheine verzeigt ist, sei dasselbe verfallen. Auf Ansuchender eidgenössischen Kaufleute aber habe der Gesandte beim König erlangt, daß jene nur den Schein vorzu-weisen haben und dann weder untersucht noch gerechtfertigt werden sollen, obwohl der Friede und dieVereinung solches nicht speciell vorschreiben. 3. Auf den, letzten Tage sei er angefragt worden, wann undWo der König die Pensionen bezahlen lassen wolle, worüber er Antwort auf diesem Tag zu gebe» versprochenhabe; der König werde nun sofort nach Ostern den Tresoricr mit dem Geldc herausscnden, damit dieEidgenossen der Sendung ihrer Boten nach Lyon überhoben seien.
St. A. Lueern: Allgcm. Abschiede q, S. so,. Ohne Datum. — St. A. Zürich: Abschiede Band lS, s. 3,7. - St. A. Bern: AllgemeineAbschiede 5M, S. 301, nach dem Abschied vom 3. September 133«. — K. A. GlaruS: Abschiede. — K. A. Basel: Abschicke Band SS,beim Abschied vom 3. September ,33». — K. A. Frciburg: Badischc Abschiede Band i«. — K. A. Sowthurn: Abschiede Band 3«.
Zu <ss. Ziffer 5. Von diesem Artikel hat das Zürcher Exemplar ein Bruchstück, enthaltend dieMißbilligung scharfer Ausdrücke. Der Artikel ist mit Strichen umzogen und auf dem Rande heißt es:„Davon weiß ich nüt".
Zu r. 1554 (Osterstyl), 21. Februar. Fontainebleau. Der König von Frankreich an Schultheißen,Burgermeister, Ammannen, Räthe und Gemeinden der Orte des alte» Bundes in hohen deutschen Landen.Durch ihren Bote», den Zeiger dieses Briefes, habe der König das Schreiben der Eidgenossen betreffend dieErneuerung der Neutralität zwischen dem Herzogthum und der Grafschaft Burgund, verbunden mit demernstlichen Ansuchen, welches die Regenten und Einwohner genannter Grafschaft diesfalls den Eidgenosse»vorgetragen haben (siehe Abschied vom 21. Januar 1555 k) erhalten. Da der König geneigt sei. denEidgenossen in alle» ihren Angelegenheiten zu willfahren, und obwohl die Erneuerung dieser Neutralitätnicht drängend wäre, sei er dennoch zufrieden, um der Bitte der Eidgenossen zu genügen, die von Burgund,