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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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März 155S. 1165

von Schwyz und Schreiber Roll vo» Uri im Namen der zu Luggarus versammelt gewesenen Boten deracht Orte den Obern des Gesandten einige weiteren Klagen schriftlich eingegeben. Auch bezüglich derselbenwerde man aus dernebentgebenden" (Schrift?) ersehen, welche Vorsehung die von Mailand (sy") getroffenhaben, und daß die Klagen nur aus Neid und Haß entsprungen seien. Schon früher sei gemeldet worden,daß one die grosse thüri, so für und für erwachsen möcht zu schaden gemeiner unterthanen", die Obern desGesandten erst kürzlich noch mehr als 10,000 Saum Korn und Reis erlaubt haben. Da aber ein Theil von diesemKorn und Reis außerhalb das Gebiet der Eidgenossen gehe, so sei nöthig, den eidgenössischen Commissarien undAmtleuten oder den Gemeinden cnnet dem Gebirg zu schreiben, daß sie in jedem Flecken einen oder zwei Männerbestimmen, die sich um die Erlaubniß bewerben und danndasselb us dem stadt füren", damit man sichersei, daß das Korn und Reis in Gemäßheit der Nothdurft vertheilt und nicht zum Verkauf verwendet werde.Abgesehen von dem, was der Gesandte auf der letzten Tagleistung bemerkt habe, wie die Feinde des Kaisersmit Unrecht ausstreuen, er wolle unter den Eidgenossen Uneinigkeit stiften, werden diese aus dem vomKaiser ihnen gesandten Brief den guten und reinen Willen desselben gegen die Eidgenossen ersehen. Jemehr der Kaiser den Nutzen gemeiner Christenheit zu befördern bemüht sei, je mehr thun die Andern dasWiderspiel. Das zeige unter Andern: auch Folgendes: Da der Türke mit dem Sophy, König in Persien, zuschaffen habe und daher den Franzosen die erwünschte Hülfe nicht leisten könne, so haben diese doch bewirkt,daß der Türkeein Canx(?)"botschaft nach Venedig gesendet habe,welcher zu Constantinopel den Franzosenfür ein draguman dienne, ist ein vcrlougneter christ ein edelmann us Poland ouch in vil sprachen wolberichtist, deshalben dahin geschikt worden", nicht die Herren von Venedig zu bitten oder zu ermahnen, sondernihnen zu gebieten, mit den Franzosen gegen den Kaiser zu ziehen; so große Gewalt gebe der christlichsteKönig den Ungläubigen. Die Eidgenossen mögen daher dem Kaiser einegnädige" Antwort geben. (Esfolgen die den Gesandten besonders mitgetheiltenzwey artikel".) K, A, Giarus: Abschiede.

1555, 13. Februar; Brüssel zu Brabant. Der Kaiser an die XIII Orte. Er vernehme, daß nichtbloß die bei den Eidgenossen befindliche Botschaft seines offenen Feindes, des Königs von Frankreich, durchallerlei unwahre Angaben die Eidgenossen glauben machen wolle, als wäre der Kaiser anders gegen siegesinnt, als er sich je erzeigt habe, sondern daß der König selbst durch seine Schreiben, die er unlängst denEidgenossen zugehen ließ, ihnen über den Kaiser falsche Vorgaben mache. Zur Steuer der Wahrheit unddamit die Eidgenossen um so mehr in gutem Vertrauen zum Kaiser verharren, der nichts lieber sehe, alswenn gemeine Eidgenossen in Friede und Einigkeit leben und es ihnen wohlergehe, und damit sie sehen, mitwelchem Ungrund der König ihn verunglimpfe, habe der Kaiser nicht unterlassen wollen, sich ebenfalls andie Eidgenossen zu wenden. Wessen christlichen und friedlichen Vorhabens der König sei gebe nicht nur seinBündniß mit dem Türken zu erkennen, dem zufolge seit drei Jahren viele tausend christliche Seelen verkauftund geopfert worden seien, sondern auch die bösen Practiken, die er jetzt durch des Kaisers und des Reichsoffenen erklärten Aechter, Markgraf Albrecht von Brandenburg, im heiligen Reiche deutscher Nation mit Mordund Brand und gewaltthätiger Einziehung und Vorcnthaltung übe und das Reich ins Verderben zu stürzentrachte. Dessen sei der König, so sehr er sich zu beschönigen trachte, überwiesen, namentlich auch durch dasAusschreiben, das er jüngst an die in der Reichsstadt Frankfurt versammelten Kreisstände gethan habe.Die Eidgenossen mögen daher den Vorgaben des Königs keinen Glauben schenken, sondern gegen dem Kaiserim alten Vertrauen verharren und dem, was sie bisher bei ihm durch das Werk erkannt haben, mehr glaubenals den französischen unbegründeten und unverschämten Vorspiegelungen, was der Kaiser ihnen in Gnadenvergelten wolle.

St. A. Lucern: Ailgem. Abschiede q, S. SS (Copies. St. A. Zürich- Abschiede Band 18, k. Sit. St. A. Bern: Allgcm. -idgenöss.

Abschiede X«, S. ttl. A. A. Zug: Abschiede Band s. K. A. GlaruS: Abschiede. K. A. Basel: Abschiede ibbSIbbs.

K. A. Freiburg: Badische Abschiede Band lS. K. A. Solothurn: Abschiede Band St.

Copic zweyer articklen begriffen in dem fürtrag des Herren anwalt künglicher Majestät zu Englandund der Herren gubcrnator zu Meyland." 1. Der König habe in seinen letzten Briefen dem Gesandtenaufgetragen, die Eidgenossen von seinem guten Willen zu ihnen und seinen» Entschluß, gemäß den