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den hohen und nieder« Gerichten derer von Bern liege, so seien diese auch dessen Schirmherren und Kastenvögte.Als Landesherren haben sie vor Jahren in Betreff der Güter der Kirchen, Klöster, Spitäler und armen LeuteOrdnungen, Reformationen und Mandate aufgesetzt und hiebet nach dem Inhalt des göttlichen Wortesgehandelt, so daß man glaube, vor Gott Rechenschaft geben zu können. Man gestatte daher nicht, daß dieHochmeister, welche gewöhnlich Franzosen, Italiener, Spanier, Schwaben und aus andern fremden Nationenseien, über diese Güter disponiren und sie den Rhodiser-Herren und Ritterbrüdern, die jetzt zu Malta sind, zurBelohnung ihrer Dienste und ritterlichen Thaten, „wie sy sprechend", verleihen. In gleicher Weise würdendie übrigen Orte der Eidgenossenschaft handeln. Wenn bemerkt werde, Karl von Bernhusen sei ein Eidgenosseund es müsse ihm daher freundlich oder mit dem Rechten geholfen werden, so sei zu wiederholen, daß dasHaus Buchsee weder dem Hochmeister, noch dem Orden gehöre, und wenn diese dem von Bernhusen etwaszugesagt haben, so soll dieser jene hierum belangen. 3. Dabei erinnere man sich auch, was in Betreffder Provisionen („Pensionen"), Reservaten und Anderm der Curtisanen vor Jahren und wieder unlängstverabschiedet worden sei. Als ferner der Hochmeister Philipp von l'Jsle Adam im Jahre 1526 deindamaligen Commenthur zu Buchsee, Peter von Englisberg, geschrieben habe, er solle ihm die jährliche Pension,nämlich 200 Gulden, die er von der „Camern Magistral" Buchsee wegen schuldig sei, überschicken, habendie von Bern dieses dem Commenthur verboten, weil der Hochmeister für Hülfe und Rettung der InselRhodus kein Geld dargestreckt habe, was man auch dem Hochmeister geschrieben habe. Als der benannteHochmeister im Jahre 1528 an den gleichen Commenthur von Englisberg dasselbe Begehren wiederholte,habe man ihm in gleicher Weise geantwortet und ihm den großen Schaden, der der Christenheit durch denVerlust der Insel Rhodus erfolgte, und die Haushaltung der Rhodiserherren auf dem Meer und auf demLande geschildert, und dabei gemeldet, wie man das Einkommen des Hauses Buchsee und anderer Klöster aufdem Gebiete derer von Bern zum Besten der Armen gezogen habe, und jene jährliche Pension hiernachweder je gefordert, noch ausgerichtet worden sei. Es sei bekannt, wie auch der Commenthur von Mülinenvon der Commende Hitzkirch, die ihm auch geliehen worden sei, vertrieben und, ungeachtet vielfältiger Bitten,nicht wieder eingesetzt worden sei. 4. Wenn man sich darauf berufe, im Abschied vom 19. November(Montag nach Othmar) werde gemeldet, gemäß dein Landfrieden soll jeder wieder zu dein Seinigen kommen-das ihm entwehrt worden sei, so sei zu erwiedern, daß der Landfriede den Hochmeister und den Orden nichtangehe und sich nicht so weit erstrecke, sondern nur jene betreffe, die in dem damaligen Krieg des Ihrigenentwehrt worden seien. Aus diesen Gründen und weil die Eidgenossen in Folge der geschwornen Bündedenen von Bern mehr als dem Hochmeister und dem Orden verbunden seien, bitte man sie, die betreffende»Werbungen und Bewerber gütlich abzuweisen. Die Bünde und Burgrechte mit Bern geben in keiner Weistzu, daß einzelne oder alle Orte einem andern Orte in Sachen, die ans dessen Obrigkeit liegen, ohne dessenBewilligung Richter oder freundliche Sprücher, oder gar Regierer und Verwalter, Heber und Leger seien!im Gegentheil schreiben sie vor, daß jedes Ort bei hergebrachten Obrigkeiten, Freiheiten und Gerechtigkeitenungeschwächt gehandhabt werden soll. Datum Mittwoch den 6. März 1555.
St. A. Zllrich: Abschiede Bandlo k. 370. — K. A. Zug: Abschiede Band ». — K. A. Morus: Abschiede. — K, A. Freiburg: BadischeAbschiede Band 1«. — K. A. Solothurn: Abschiede Band 3«.
Zu o. Vortrag des Ascanius Marsus. Auf dem letzten Tage zu Baden seien ihm einige Klage»vorgetragen worden, als ob die Kapitulation nicht gehalten werde. Nebstdem, was er damals hierübergeantwortet habe, habe er diesfalls den Gubernatoren zu Mailand geschrieben. Aus das sei ihm geantwortetworden, diejenigen, welche solcher Art geklagt haben, hätten hiefür keinen Grund. Die meisten dieser Klage»-wenn auch nicht alle, seien von Leuten, welche die Sache nichts angehe, mit Fleiß und List erbettelt undmit unrechten Mitteln zusammengebracht worden, nur um bei den Eidgenossen eine üble Meinung zu verbreiten,während man doch täglich erfahre, daß die Kapitulation Seitens derer von Mailand in allen Punktengehalten werde. Daß diese Klagen mit List und Bosheit ausgebreitet worden seien, möge man aus derjenigenSchrift ersehen, welche der Gesandte übergebe. Er bitte also, solchen Vorgaben keinen Glauben zu schenkenund von dem guten Willen seiner Herren überzeugt zu sein. Verflossener Tage haben Panncrmeister Schorn»