Januar 1554.
881
292.
Lucern. 1554, 13. Januar (Montag vor Antoni).
Staatsarchiv Lueern: Allgem. Abschiede ? L, S. 300. Landesarchiv Schwyz: Abschiede.
Tag der V Orte.
a. Dieser Tag ist von Uri beschrieben worden wegen Francisc de Orello, genannt Poll, der wegen^",es Ungehorsams und seines lutherischeil Benehmens zu Bellenz im Gefängniß liegt. Der Bruder desbefangenen läßt durch den Schreiber Gerig für ihn bitten. Nach Belesung des Landfriedens wird nunverabschiedet, man wolle die Antwort auf das Schreiben, welches die von Uri an den Commifsar zu Bellenzgerichtet haben, abwarten; wird in derselben nichts Malefizisches gemeldet, so mag Francisc de Orello aufeu>c Urfehde freigelassen werden; in dieser Urfehde hat er zu schwören, auf dem nächsten Tag vor den Boten^ ^1 Orte persönlich zu erscheinen. Die von Uri sollen sich über seine Handlungeil beim Landvogt Stierliund den beiden Priestern zu Luggarus genau erkundigen; dann soll ihm vor den XII Orten sein Benehmenvorgehalten werden lind er die diesfällige Strafe gewärtigen. Bevor er aus dem Gefängniß entlassen wird,v sein Bruder versprecheu oder verbürgen, ihn vor die XII Orte zu stellen. Wenn die Antwort vom^ oininissar angelangt ist, so sollen die von Uri die III Orte auf eiuen Tag nach Brunnen bescheiden underöffnen, ob die Handlung des Orello malefizisch sei oder nicht; wird sie als malefizisch befunden, so sollen?u die Iii Orte nach seinem Verdienen und ihren Rechten bestrafen. I». Die zu Lucern haben in allenintern verboten, während der Fasten vor dem Palmtag Metzgvieh aus ihrem Gericht und Gebiet zu verkaufen,^ solches früher auch von den V Orten verordnet worden ist. Das soll jeder Bote bei seinen Obern anzeigenvud dahin wirken, daß es in jedem Orte so gehalten werde.
293.
Bern und Solothurn. 1554, 25. Januar und 30. März.
Verhandlungen betreffend die consessionellen Verhältnisse in Lignieres.
I. 1554, 25. Januar. Vor dem Rath zu Bern eröffnet der Gubernator von Neuenburg, es habenEinige von Lignieres das Gotteswort gehört. Darauf habeil sich die von Solothurn der Sache angenommenund ihn durch eine Botschaft gewarnt, die Sache zu hindern, und das Recht angeboten; es sei wider daoBurgrecht mit denen zu Landcron lind entgegen den, Landfrieden; die von Landeron haben auch von einemPrädicanten Kundschaft eingenommen, wer ihn da predigen geheißen habe. Weiter habe stch zugetragen,daß Einige an letzter Weihnacht in einer Scheuer das H.Nachtmahl begangen haben und auch eine Eheiusainincn gegeben worden sei. Die von Solothurn haben ihm dann geschrieben, wie er die betreffendeMissive vorlesen ließ, und ermahnt, von diese», abzustehen: wenn sie nicht bel den. Rechtbot, Landfriedenund den. Burgrecht mit denen von Landero» bleiben können, so werden sie es ge.ne.ner Eidgenossen Boten,°uch den Fürsten und de». König klagen; sie entschlagen sich dessen, was daraus entstehen möge. DerGubernator begehrt hierüber Raths. Es wird ihn, gerathen, er solle den betreffenden Brief den Rathend-r Fürsten anzeigen. Denen von Solothurn soll er freundlich schreibe,,, er glaube nicht, daß chr^od-r andere