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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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December 1553.

bei hundert und dreiunddreißig seien, und eröffnen, sie haben sich fort nnd fort geweigert, mit der Bürgschaft der24,000 Kronen, in welcher die Andern verbunden seien, etwas zu thun zu haben. Obwohl sie der Siegelwie die Andern „gnoß" seien und in den Hauptbricfen Reiche, Arme, Edle, Unedle, Junge und Alte genanntwerden, haben sie doch stets protestirt; das ergebe sich aus den Briefen, die ihnen der Graf und sein Bruderselig, der Herr von Aubonne, unter ihren Siegeln gegeben haben; sie bitten daher, sie diesfalls ledig zusprechen und sie für empfohlen zu halten. — Gesandte von Saanen zeigen an, sie vernehmen, wie der Grafvon Greyerz hausgehalten habe und in große Schulden gerathen sei. Damit jedermann wisse, in welcherPflicht sie zu ihm stehen, so wollen sie eröffnen, daß ihre Altvordern sich von ihren Herren, den Grafen,gänzlich gefreit haben bis an das Malefiz, wie ihr Freiungsbrief und Kauf klar laute. Wenn nun dieGüter des Grafen in andere Hände fallen sollten, so verlangen sie, sie bei ihren erlangten Freiheiten bleibenzu lassen, oder sie auch in Betreff des Malefiz zu befreien. Man läßt das bis auf weitern Bescheid inseinem Werth verbleiben. «. Nachdem der Anstand zwischen Bern, Freiburg und Solothurn und denVII Orten in Betreff der Thurgauer Angelegenheiten wieder vorgebracht wurde, verlangen die VII Ortevon den drei Städten Bescheid, ob sie ihre Forderungen gütlich fallen lassen oder sich mit derjenigen Antwortbegnügen wollen, welche die VII Orte nach Eröffnung der von den unparteiischen Orten vorgeschlagenenMittel gegeben haben. Die Boten der drei Städte erwiedern, ihre Obern hätten geglaubt, die VII Ortewürden es bei den von den drei Städten angenommenen Vergleichsvorschlägen der unparteiischen Orte bleibenlassen; da aber dieses nicht der Fall sei, so können sie ihre Gerechtigkeit im Thurgau ohne Recht nicht fallenlassen. Gemäß frühern Abschiedes verlangen nun die VII Orte vorab die Kosten (vom Reisstrafenhandel),die sie auf 345 Kronen berechnen und jedem Ort hierüber eine Copie zustellen. Dabei aber suchen dieunparteiischen Orte neuerdings zu vermitteln, sollte aber das Recht angewendet werden, so möge dasselbebeförderlich und freundlich geübt werden. Nach mancherlei Unterredungen hat man dann Folgendes bestimmt:Zürich verordne den Redner, Lucern und Uri die Richter, und die übrigen Orte die Kläger und Rathgebelaus Seite der VII Orte; auf Seite der drei Städte giebt Bern den Kläger und Rathgeber, Freiburg undSolothurn die Richter und Nathgeber. Zu einem gemeinen Schreiber wird Heinrich Falkner, Stadtschreiber zuBasel, als Schreiber der VII Orte der Landschreiber zu Frauenfeld, und für die drei Städte NiklausZurkinden von Bern bestimmt; als Tag der Verhandlung wird der Sonntag „nach Quasimodo acht tagvor Ostern" (wohl: der Sonntag Quasimodo, acht Tag nach Ostern, I.April; s. Abschied vom 19. Februar1554) zu Baden zu erscheinen festgesetzt, den Bünden der X Orte unbeschadet, v. Bern und Lucern werdenfreundlich gebeten, ihren Span wegen einiger Märchen den übrigen Orten zur gütlichen Schlichtung, mitallfälliger Absendung von Boten an Ort und Stelle anzuvertrauen. Die Gesandten der genannten Ortewollen sich hierauf nicht einlassen, nehmen indessen auf Verlaugen die Sache in den Abschied. Dawieder vorgebracht wird, wie die Priester zu Luggarus unordentlich leben und sich ärgerlich bekleiden, sowird dem Landvogt geschrieben, daß er diesem Uebelstand abhelfe und die Ungehorsame» mit Gefangenschaftbestrafe. Zürich, Bern, Basel und Schaffhausen wollen aber hierin nicht begriffen sein. x. Es wird derAnstand zwischen den VII Orten und den Bundesgenossen von den III Bünden, betreffend die HerrschaftHaldenstein, angezogen, und dabei das Schreiben des Vogts zu Sargans, Jacob Zukäs von Schwyz, verlesenund ebenso der Abschied derer in Bünden vom letzten Tag zu Chur, der als Antwort auf die Forderungdes genannten Vogtes eingelangt ist. Da nun auf dem letzten Tag zu Baden diesfalls Einiges verhandeltworden ist, so will man die Sache bis zum nächsten Tag zu Baden ruhen lassen. Inzwischen sollen die