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December 1553.
beglaubigten Schein in Betreff seines Vortrages. Man schreibt nun dein Landschreiber Kaspar Bodmer,er solle diesen Vortrag hervorsuchen und dem Gesandten eine vollständige Abschrift, mit dem Siegel desLandvogts von Baden versehen, zustellen, l». Der Gesandte des Königs von Frankreich, Herr von Basse-fontaine, vermeldet des Königs Gruß und überreicht einen kurzen schriftlichen Vortrag, der diesem Abschiedam Schlüsse angehängt ist. Er berichtet daneben, wie des Königs Sachen in der Picardie, Piemont undin Corsica gut stehen; wie namentlich Don Fernand Gonzaga, Gubernator zu Mailand, sein Lager inPiemont abgebrochen habe und zum Theil heimziehe, zum Theil (die Kriegsleute) in Zusätze (verlege); »einglaubwürdiger Kriegsmann habe ihm gesagt, er habe dreißig bis vierzig Dörfer des Prinzen von Piemontverbrennen lassen; wenn der König solches vergelten sollte, so möge man ihn für entschuldigt halten, weiler nicht der Anfänger sei; den Eidgenossen verdanke er den ihm stets bewiesenen guten Willen. Manantwortet ihm, es sei Alles mit gutem Willen geschehen. In Betreff der Forderung der Burgunder werdeman nichts Anderes thun, als was dem Frieden, der Vereinung und der Billigkeit gemäß sei; übrigensnehme man seinen Vortrag in den Abschied. «. Betreffend Heinrich Rychermuth und einen Andern, genanntAltmann, wird wiederholt angezogen, wie sie viele der Unsrigen aufwiegeln und mit allerlei Practikenumgehen. Es soll nun jedes Ort verschaffen, daß nicht nur diese, sondern alle Aufwiegler, die von ihnenbestellt sind, gefangen genommen und nach Verdienen bestraft werden, z». Abermals versucht man den Spanzwischen Zürich und Schaffhausen wegen der Rheinbrücke gütlich beizulegen. Nachdem man die Instructionjeder Partei in Abwesenheit der andern geprüft hat, habeil sich dieselben als ungleich erzeigt. Man giebtihnen daher die Angelegenheit nochmals in den Abschied, mit der freundlicheil Bitte, die Zeitläufe zu betrachtenund zur Erhaltung eidgenössischer Liebe einander, jedes Ort dem andern, um etwas zu weichen und denübrigen Orten den Handel zur Vermittlung anzuvertrauen und hierüber auf dem nächsten Tag Antwort zugeben, q. In Betreff des Anstandes zwischen Basel und Solothurn wegen des Zolls zu Dornach und beiJngelisfluh bemerken die Boten von Solothurn, ihre Obern haben den letzten Abschied, weil er ihnen spätzugekommen sei und sie sonst keine Versammlung gehabt haben, nicht berathen können/ um auf heute miteiner Anwort verfaßt zu sein; man möge dieses nicht verübeln, auf dem nächsten Tag werden sie ihre»Bescheid eröffnen, glauben aber, die von Basel werden von ihrer Klage zurücktreten und die von Solothurnbei ihrem alten Posseß des fraglichen Zolls und bei den Marcheu, die sie theils erkauft und mit dem Schwerterhalten haben, bleiben lassen. Der Gesandte von Basel eröffnet, man werde sich dessen erinnern was erzu Tagen über die Entstehung des Spans vorgetragen habe, wie nämlich die von Solothurn denen vo"Basel einmal geschrieben haben, sie gedenken den Zoll zu Dornach zu steigern und auf eiuen Floß Holz einenVierer zu schlagen; wer sich hierüber beschweren wollte und dieses verhindern zu können glaube demwollen sie rechtlich Red und Antwort geben. Darüber haben die von Basel, die bisher kein Hol- außerdem Brennholz, verzollt haben, sich bei denen von Solothurn verwendet, sie den Bünden gemäß beim alte"Posseß zu belassen, was aber ohne Erfolg geblieben sei, vielmehr sei, und zwar erst vor zwei Fahren dieofterwähnte Kette angebracht worden. Der Bote habe daher Auftrag, die Eidgenossen zu ermahnen die vo»Solothurn vermögen zu wollen, von dieser Neuerung abzustehen, wodanu man ihnen wenn sie ein'Recht z»haben beglauben, gemäß den Bünden zu Recht stehen oder auch freundlich in der Sache handeln lassen wolle.Die Boten von Solothurn, die man hiezu bestimmen wollte, verbleiben gänzlich bei ihrem Auftrag - und dasie für diesen Tag auf keine weitere Antwort instruirt sind, so hat man ihnen die Sache wieder in denAbschied gegeben, ihre Obern zu vermögen, die Steigerung des Zolls und die Kette bis aus den nächste»