December 1553.
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»ut de» Cleriei von Coino habe »>an noch in frischem Gedächtniß wie er vorgetragen und verabschiedetworden sei, und lasse es hiebet verbleiben, in der Meinung, daß mit den Anwälten des Kaisers ernstlichgeredet werden solle, daß dem vom letzten Tage ausgegangenen Schreiben Genüge geleistet werde; derGubernator soll den von Cleriei vermögen, mit den Erben Moresin das Recht zu Lauis zu gebrauchen, wo^ sich gebühre, oder aber soll er dem Vogt Troger gemäß der Capitel zu Recht stehen („gemelten vogtKroger des rechtens gestendig sye"); man verlange hierüber beförderliche Antwort. Der Bote von Lucernglebt seine Zustimmung hiezu nicht, sondern nimmt die Sache in den Abschied, weil seine Obern die Ver-antwortung des Gesandten des Kaisers nicht gehört haben. 4. Die Vertheidigung des Gesandten gegenüberKlagen derer von Lauis und Luggarus nimmt man in den Abschied und giebt hievon den Amtsleuten"on Lauis und Luggarus Kenntniß, mit dem Befehl, den Capitel» genau nachzukommen; die Vögte sollenWenigen, welche Betrug übeu, bestrafen. 5. Die Beschwerde des Gesandten über das Schreiben an die!ss Bünde nimmt man, da man nicht gründlich weiß, was er zu Baden vorgetragen und was man denHundnern geschrieben hat, in den Abschied, um auf dem nächsten Tag Antwort zu geben. Inzwischen sollwan (zu) Zürich und Baden suchen, was der betreffende Vortrag des Gesandten enthalte und was man^u Bundesgenossen von den III Bünden geschrieben habe. I». Es erscheinen der Herr von Chateau^olleau (!), Gubernator, und der Tresorier Bonnet von Salins, als Gesandte der ganzen Grafschaft Burgund,und legen einen schriftlichen Vortrag ein, betreffend die Hülfe, Schutz und Schirm, die sie in der Erbeinung^uthalten glauben oder aufzurichten begehren und verlangen Antwort auf ihren diesfalls auf der JahrrechnungZu Baden gehaltenen Vortrag. Von ihrer Eingabe wird jedem Boten eine Copie mitgetheilt. Den burgundischen^sandten wird geantwortet, man entschuldige das Ausbleiben ihrer Botschaft auf dem letzten Tag zu Badenuud verdanke ihr freundliches Erbieten. Alles was die Erbeinung enthalte, wolle man treulich beobachten;Aigens nehme mau den Handel in den Abschied, um auf dem nächsten Tag zu antworten, I. Kourad^erig von Uri bittet, ihn in Betreff des an Bollonin de Orello zu Luggarus begangenen TodtschlagesZu liberiren, und ihm zu gestatten, in der Herrschaft Luggarus ein- und auszugehen; er habe sich gemäßMer Bescheinigungen mit allen Freunden des Getödteten vertragen. Die Sache wird in den Abschied^uominen und dem Vogt von Luggarus geschrieben, er solle sich über die Angelegenheit genau erkundigenww auf dem nächsten Tag Bericht erstatten. Ii.. Der Gesandte von Zürich, eröffnet instructionsgemäß, eswuinen allerlei Lothringer-Dicke in die Eidgenossenschaft, und gewisse („etlich") Vierer und Doppler seienZ" Zürich in Stadt und Landschaft dermaßen in den Brauch gekommen, daß man einige „ufzelegen" sich^anlaßt fand. Nachdem nun diese au der Prob und Werthschaft gering und minder gültig befundenworden seien, wolle Zürich jedes Ort aufmerksam machen, das Münzen selbst an die Hand zu nehmen odermünzenden Personen so zu überwachen, daß gute Münze, wie vor alten Zeiten, gemacht werde; andernfallswürde Zürich mit Ab- oder Verrufen der geringen Münze sich behelfen; man wolle sein diesfälliges Anbringenwcht übel nehmen. Fällt in den Abschied. I. Die Boten wissen ihren Herren anzuzeigen, wie die vonEinige haben richten lassen, die keine kleine Anzahl böser Buben und Mörder angegeben haben. Vonk>» diessälligen Verzicht der Gerichteten hat jeder Bote eine Copie in den Abschied genommen, damit inlkdem Ort auf die Angegebenen Acht bestellt werde. «». Abermals erscheint Ascanius Marsus und bemerkt,^ habe verstanden, daß man seine Beschwerde in Betreff des Schreibens an die von Bünden in den AbschiedTknonnnen habe, um sich über seinen Vortrag zu erkundigen. Dieser Verzug sei nun für ihn zu lange, es^ chm viel daran gelegen; wenn man den Bündnern nicht schreiben wolle, so bitte er wenigstens um einen