December 1553.
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Boten, bevor die Geschäfte der Jahrrechnung vollendet sind, weder nach Mailand noch anderswohin aufKosten der Orte reiten sollen, sondern wenn sie das wollen, soll das nach der Jahrrechnung und auf ihreeWnen Kosten geschehen. Sie sollen auch sonst nicht mehreres ausgeben, als wie der uralte. Brauch gewesen ist,"Ke man denn noch wohl weiß und schriftlich finden kann, wie die überflüssigen Ausgaben ihren Anfanggenommen haben; auch sollen die Ausgaben von Stuck zu Stuck in den Abschieden gemeldet werden, wie,und warum etwas verausgabt worden sei; was die Boten weiter schenken oder ausrichten, das sollen^ aus eigenem Seckel bezahlen. 3. Dabei wird angezogen, es wäre ganz stattlich und gut, wenn die Miet,Gaben und Schankungen bei allen Tagleistungen, wie bei den Jahrrechnungen ennet dem Gebirg, abgestelltwurden. Da man aber hierüber nicht besonders instruirt ist, so wird die Sache in den Abschied genommen,weiter zu berathen, wie man solchen bösen Mißbräuchen abhelfen könne. «. Da der Bischof von Constanzuoch keine Antwort gegeben hat, ob er die X Orte in Betreff der Herrlichkeit über den See mit Rechtklangen oder von seiner Forderung abstehen wolle, so wird die Sache wieder in den Abschied genommen.
Da auf die Vorgabe des Landvogts im Rheinthal, daß wegen Lachen und Märchen zwischen dieserHerrschaft und denen von Appenzell Span walte, Boten von Zürich und Glarus dahin gesprengt wurden,ber Landvogt aber keinen Span zeigen konnte, so wird er um zehn Kronen gestraft, wiewohl er mehrverdient hätte, und wird ihm solches zugeschrieben. Der Bote von Appenzell aber hat sich dieser Strafewegen nicht betheiligen wollen, v. Auf das Begehren des Abts von St. Moritzen, ihn und sein Gotteshaus"r das Burgrecht aufzunehmen, welches die VII Orte mit Wallis haben, und ihm diesfalls eineneuegelten Schein zu geben, Alles zum Schutze des Gotteshauses, hat man ihm geschrieben, er solle vorerstwit dem Bischof, dein Hauptmann und den Landräthen heimlich oder wie es ihm am füglichsten scheine,vedcn, damit Unwillen vermieden werde, und den VII Orten die Einwilligung der Genannten verschaffen,wodann zu hoffen sei, daß die Obern ihm mit freundlicher Antwort begegnen werden. Beinebens wird dieuche in den Abschied genommen, damit jedes Ort sich des Weitern entschließen kann. k. Farel, derherische Prädicant zu Neuenburg, hat bei der Rechtfertigung eines andern Prädicanten, der unfern wahrenuuben angetastet hat, ausgesprochen, wie man diesen strafen könne, er habe nur die Wahrheit geredet.^ der Frage, ob man ihn diesfalls belangen und ob man auch die Koste» einziehen wolle, die mit dem»andern" aufgelaufen sind, hat man sich erinnert, daß dem Landvogt, dem Herrn von Prangin selig,schrieben worden ist, er solle „in" nach seinem Verdienen bestrafen, daß dieses aber noch nicht geschehenindem der jetzige („diser") Landvogt geschrieben hat, er habe um de» Handel nichts gewußt. Man hatvun mit dem betreffenden Landvogt, Hans Jacob von Bonstetten, ernstlich reden lassen, daß er den Farel, v und dem Landfrieden gemäß bestrafe und hierüber sofortige Antwort gebe. Uebrigens fällt die Sache^ Heu Abschied zu berathen, was weiter zu thun wäre, wenn dem Verlangen nicht stattgethan wiirde.Ascanius Marsus, Gesandter des Kaisers und des Gubernators von Mailand, erscheint und legt einenVortrag ein, der auf folgende Artikel schließt: 1. Das auf dem letzte» Tag gestellte Verlangen,v Kaiser wolle sich erklären, welche Lande er als in der Erbeinung begriffen betrachte, habe er dem Kaiser^geschrieben und werde dessen Antwort mittheilen. 2. In Betreff der ehrverletzlichen Schmach- und Schmütz-^ »die im selbigen schryben durch in von kön. Mst. anwelten und amtslüten fürtragen zesind vermeldet",abex^ daß er, der Gesandte, an jenem Tage weitergehenden Befehl gehabt hatte, nichts destoweniger
de§^ ^ bescheiden vorgegangen sei, und über viele ungeschickte Handlungen und Worte, die sich die Regenten8 Königs wider seinen Herrn haben zu Schulden kommen lassen, geschwiegen habe, „wie syn fürtrag wister
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