gß4 December 1553.
1553, 4. December. Vor dem Rath zu St. Gallen berichtet Hauptmann „Coli: Alberberg", wie erund der Lehenvogt, Hauptmann Schenk, in Betreff des Zolls zu Constanz zu Appenzell gewesen seien undSchenk, was ihm aufgetragen worden sei, angezeigt habe. Beim Nachtessen sei ihnen dann vom Landammannfolgende Antwort geworden: Die von Appenzell hätten sich wegen des genannten Zolls noch nie beklagt:zudem seien sie mit andern Orten der Eidgenossenschaft verbunden, ohne deren Vorwissen sie nicht handelnkönnen: wenn die Sache aber zu Tagen vorkomme, so wollen sie als treue Nachbarn ihr Bestes thun. DerRath erkennt: Man wolle die Sache ein Ding und eine Antwort sein lassen; doch wenn „es zc feilenkäme" auf künftigen Tag, so wolle man die Angelegenheit den Eidgenossen vortragen, wi-w», 102
288.
Ireiöurg. 1553, 12. December (Dienstag).
Staatsarchiv Luccrn: Allgem. Abschiede ? S. k. SSV. Staatsarchiv Zürich: Abschiede Band IS k. SZStaatsarchiv Bern : Allgem. eidgenöss. Abschied- bin, S.1SI. Landesarchiv Schn»,,: Abschiede. »antonSarchiv «laru«: Abschiede.«antonSarchiv Basel: Abschiede Band SS. KantonSarchiv Freiburg: JnstructionSbuch No. 7. KantonSarchiv Solotliur» : Abschiede Band SS.
KantonSarchiv Schaffhause»: Abschiede.
Gesandte: Zürich. Hans Escher, Stadtschreiber. B e r n. Hans Franz Nägeli, Schultheiß; AmbrosiusJmhof. Lucern. Heinrich Fleckenstein, Schultheiß. Uri. Jacob a Pro, alt-Landvogt. Schwyz. GeorgReding, Laudammann. Unter mal den. (Niklaus) Jmfeld, Ritter, Landammaun; (Arnold) Lussi/ Land-ammann. Zug. Hans Burkard, von Baar. Glarus. (Kaspar) Tschudi, Seckelmeister. Basel. HeinrichFalkner, Stadtschreiber. Freiburg. Hans Studer, Schultheiß; Ulrich Nix; Martin Sesinger; Jost Freitag-Solothurn. Urs Suri, Schultheiß; Konrad Graf, alt-Schultheiß. Schaff Hausen. I. Wilhelm vo»Fulach. Appenzell. Sebastian Törig. — Schreiber: Franz Gurmel, Stadtschreiber zu Freiburg.K. A. Freiburg: JnstructionSbuch No. 7, bei diesem Abschied.
tt. Obschon dieser Tag meistentheils wegeu der gemeinen Ansprecher des Grafen von Greyerz angesetztworden ist, so hat man doch den Abschied vom letzten Tage vorgenommen. Die Instructionen in Betreffdes ennet dem Gebirge befindlichen Geschützes lauten zwar verschieden, doch wird zuletzt als das Beste erfundenund beschlossen, dieses Geschütz zusammenzuführen und dann das leichte („ring") vorab zu fassen. M"soll aussindig machen, wo das Holz zum „Gfeß" am gelegentsteu zu finden sei, und daß es in guter Zeitgefällt werde. Die von Lucern sollen sich dann schriftlich erkundigen, wie die Sache zum füglichsten angefangenwerde und dann einen Sachverständigen mit einem von Uri hinsenden, welche eine Besichtigung vorzunehmenund den „Anschlag" der Sache zu thun Gewalt haben sollen. Doch haben die von Solothurn die Angelegenheitin den Abschied genommen, k. 1. Die Verordnung, betreffend das Abstellen von Miet und Gaben bei de»Jahrrechnungen ennet dem Gebirg wird genehmigt; doch soll dieselbe zu Vermeidung großen Nachredens Z«Lauis und Luggarus nicht öffentlich ausgerufen, sondern es soll (nur) den dahin gehenden Boten in den Eidgegeben werden, Alle, die sich solcher Schankungen bedienen, in der Meinung dadurch ihr Recht gulzumache".ohne Ansehen der Personen zu verzeigen. Die von Uri hätten zwar für besser gefunden, wenn die Sachezu Lauis und Luggarus veröffentlicht worden wäre. Der Bote von Schwyz hat die Angelegenheit in de»Abschied genommen. 2. Da nebenbei für die Jahrrechnungen große Kosten auflaufen und verrechnet werde",wodurch das Einkommen der Orte sehr vermindert wird, so hat man des Weitern verabschiedet, daß die