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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
Entstehung
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865
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December 1553.

SS«.

Khur. 1553, 17. November.

Staatsarchiv Lncer» : Acten SarganS-Wcrdenberg, Actenband No. SS. Staatsarchiv Zürich : Tschudische Abschiede XII (resp. S) No. III.

Abschied eines Beitags der III Bünde.

Vor den Nathsboten gemeiner III Bünde erscheint Christoph Tschudi, Schultheiß zu Sargans, im Namen^ Martin Zukäs, Landvogt zu Sargans, und fordert Antwort auf den Vortrag, den benannter Landvogt"vergangener Tagen" im Namen der VII Orte betreffend die Herrschaft Haldenstein gehalten habe. Es wirdHm erwiedert, es befremde die von Bünden, daß die Eidgenossen in der Herrschast Haldenstein die hoheObrigkeit haben und deren Schirm- und Oberherren sein wollen und verlangen, daß Alles, was die HerrschaftZugehe, vor sie oder ihre Gerichte gezogen werden solle. Diese Herrschaft liege in den Zielen und Landmarchenmrer von Bünden; die Herren derselben seien mit ihren Unterthanen von Alters her gereiset, haben Lieb^ud Leid mit ihnen getheilt und bei ihnen Hülfe, Rath und Schutz gesucht; man bedauere daher den vomMannten Landvogr über die Güter dieser Herrschaft verhängten Arrest, nnd begehre freundlich dessen Auf-^ ung; wenn aber die Eidgenossen einige Gerechtigkeiten und Briefe zu zeigen haben, so wolle man dieseZuhören und gebührliche Antwort geben. Den Abschied siegelt die Stadt Chur.

Beim Abschied befinden sich zwei Beigaben, enthaltend mehr oder weniger weitläufige Notizen derhistorischen nnd rechtlichen Gründe, warum Haldenstein an die VII Orte gehöre, und der vermeintlichenGcgengründe der Bündner und derer Widerlegung. Der Verfasser ist unzweifelhaft Gilg Tschudi. Indessentragen diese Beilagen weder Datum noch Unterschrift. Ebenso wenig ist ersichtlich, daß sie irgendwie bei dervorstehenden Verhandlung verwerthet worden seien. Anderseits kehrt ihr Inhalt zum großen Theile mitAnderm in Gestalt eines officiellen Vortrags von Gilg Tschudi beim Abschied vom 2V. September 1554wieder. Wir treten daher hier nicht näher auf den Inhalt dieser Materialien ein. Ebensowenig auf diehier ebenfalls beigefügte Copie des Kaufbriefs um Haldenstein vom 18. März 1494, die wohl nur alsBelege für die in den benannten Materialien vorkommende Anführung dieses Kaufs dienen soll. Einefernere Beigabe, die Bescheinigung des von Castion vom 13. August 1559 fand schon beim Abschied vomi i . August 1559 in der Note zu v ihre Verwerthung.

2S7.

Kppenzess. 1553, vor 4. December.

Verhandlung zwischen Appenzell und St. Gallen Stadt (und Abt?) in Betreff des Zollsö" Konstanz.

1553, 29. November. Der Rath zu St. Gallen beschließt, in Betreff des Zolls zu Constanz auf denvächsten Tag zu Baden eine Botschaft zu schicken und sich daselbst zu beklagen. Auch sollen die von Appenzell^"gegangen werden, diesfalls Beistand zu leisten. Es wird diesfalls als Bote nach Appenzell abgeordnet^r Steuermcister Martin Hux, und da dieser krank geworden ist, Hauptmann Colibon (?) (Columban?)

Alberberg. Stadtarchiv Et. Gallen: Rathsbuch lödZ, k. SS vor«».