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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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864
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862 November 1553.

Zu ^v. 1554, 8. Januar. Uri an Lucern. Auf dem zuletzt gehaltenen Tag zu Baden sei durchdie VII Orte des alten wahren Glaubens verabschiedet worden, wenn Franciscus de Orello, genannt Pol,von Luggarus, nach Bellenz komme, so soll er durch den dortigen Commissar im Namen der III Orte gefangengenommen werden und zwar wegen der Lutherei und anderer ungeschickter Handlungen, wie dessen die vonLucern durch ihren Boten, der ans benannter Tagleistung gewesen sei, wohl berichtet worden sein werden.Der genannte Commissar habe nun gemeldet, als Francisc am 2. Januar nach Bellenz gekommen sei, habeer ihn auf Befehl der III Orte gefangen gelegt. Da der Landschreiber von Lnggarus, Walther Roll, dieserTage nach Uri gekommen sei und er von dem Thun des benannten Francisc meistentheils Kenntnis; habe,so habe man ihn bei Eiden verhören lassen, wie sich jener in Betreff der Religion halte. Wie den dreiübrigen Orten sende man hier eine Copie des Verhörs und finde sich veranlaßt, einen Tag der V Orteauf den 12. Januar nach Lucern zu berufen. Ueber den Francisc dürfte Schultheiß Sury von Solothnrnnoch Einiges berichten können. Das beigefügte Verhör mit Roll enthält 1. weitere Ausführung des indiesem Abschied Art. ! erzählten Vorfalles. 2. Letztes Jahr hätte er nach Baden kommen sollen, weil erden^Landvogt überlaufen habe. In der Meinung, er sei wegen des Glaubens verklagt, habe er Wohl zuvierzig Personen gesagt, sie müssen alle heraus, der Landschrciber habe sie des Glaubens wegen verklagt,damit er sich „verklugen" (?) könnte. Hierum und wegen anderer Sachen sei er auf der letzten Jahr-rechnung zu Luggarus aller Ehren entsetzt worden. 3. Daß er der neuen Secte anhange, wisse man, wenner schon nicht über den Glauben zu reden pflege. Wenn ein vertrauter Rathsfreund von Uri dem Erz'priesteroder den Mönchen bei U. l. Frau schriebe, würde man wohl Bericht erhalten. 4. Mehreres wissen SchultheißSury von Solothurn und Wirz von Unterwalden, als frühere Landvögte, und Landschreiber Zumbrunnenvon Uri, wie einem Gesellen des Genannten beim Ueberfall des Wirz ein Messer entfallen sei Einbeigefügter Bericht von Schreiber Zumbrunnen verbreitet sich einzig über den letztgenannten Vorfall.

St. A. Lucern: Acten Luggarus.

Zu x. „Memorial, wie uf tag Baden, mentags nach Martini anno vstiij gehalten durch ein früntlichgesprech, so her Jacob Rüdin. als gsandter eines ersamcn rats, und juncker Bernhard Segesscr, her» bischosszu Constanz amtman und vogte ze Kaiserstuhl, abends und morgens mit einander gehalten." Da ist geredetworden, wie jetzt geeignete Mittel vorhanden wären, das Lehen der beiden Dörfer Terwyler und Ettingen,welche die von Solothurn von dem Bischof zu Constanz pfandweise „bestanden und bekennen" wiederum zuHänden zu bringen. Dieses wurde den Dreizehn (zu Basel), als den Geheimen, angezeigt und darauf JacobRüdin zu dem Domcapitel. das zu dieser Zeit wegen der Wahl des Bischofs und anderer Geschäfte zuDelsberg versammelt war. abgesandt, demselben zu eröffnen, was den Geheimen diesfalls der Ruhe u s w-wegen zu thun für gut scheine. Am 4. December 1553 hat dann Jacob Rüdin die Geheimen berichtet,das Domcapitel habe, nach Eröffnung des bisher in Sache Geschehenen, bewilligt, über die Losung desbenannten Lehens mit allem Ernst zu handeln und dieselbe von nächster Weihnacht (25. Deccmbcr) biszum 13. Januar („xx tag") 1554 zu Stande zu bringen. Doch begehre es. es möge der Rath das fürdie Losung benöthigte Geld darstrecken. Die Dreizehn finden dann, man solle das Domcapitel in derAngelegenheit fürfahren lassen. Würde wegen des Geldes, das man erlegen sollte ein weiterer Anzuggethan, so solle man sich dann hierüber des Fernern berathc». Jacob soll hierüber dem ? (unklaresWort) Bericht zukommen lassen. a. ^ ^