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November 1553.
sich sehr, daß der König den Hauptmann Clery an Vogt Wunderlichs Stelle ernennen wolle, und bewillige,daß jener dieses Amt annehme, in der zuversichtlichen Hoffnung, auch er werde den Angelegenheiten derervon Freiburg allzeit Vorschub leisten. 3. Betreffend Loys Funda werde die Sache vor den höhern Gewaltgewiesen: daselbst soll man der Bitte des Königs eingedenk sein. a, ». gr-iburg- Rathsbuch N°. ?>.
3. 1553, 1. October, Solothurn. De l'Aubespine an Zürich (und die übrigen Orte). Nachdem sichder König mit so viel Ehre, wie man vernommen habe, an seinen Feinden gerächt habe, und betrachtethabe, wie das Wetter schlechter werde und die Mittel, auf dem Felde zu liegen, verschwinden, und wieder Feind schwach sei, und in Folge des Wetters ein großer Haufe, der sich im Frühling leicht wiedersammeln lasse, durch Krankheit leiden möchte, sei er von, Lager hinweggezogen und habe dem größern Theilderer, die in seinem Dienst waren, Urlaub gegeben. Er sei mit ihnen so vergnügt, wie man es mit treuenFreunden sei. und hoffe, sie werden mit ihn, auch zufrieden sein, denn er habe sie wohl tractirt, so daß siein gutem Willen gegen ihn verharren und im Frühling wieder zur Hand sein werden. Er sende eine Copievon dem Briefe, den der König an die Eidgenossen gerichtet habe, wolle aber warten, dieselbe zu eröffnen,bis die Eidgenossen auf einem Tag beisammen seien. Der Herr von Vendome („Wandesme") und derMarschall von St. Andres bleiben mit der ganzen Reiterei (..Rütterschaft") und zwanzigtausend französischenFußknechten in der Picardie und werden den Krieg, soweit die Umstände es erfordern, fortsetzen.
St. A. Zürich: A. Frankreich.
Zu v. Das Schwyzer Exemplar hat am Schlüsse den Beisatz: Es sollen auch die von Schwyz denAbt von Einsiedeln freundlich angehen, daß er die Stelle eines Visitators des Gotteshauses Münsterlingenübernehmen wolle.
Zu k. Das Schreiben des Ascanius Marsus aus Uri, vom 5. November 1553, führt das im Text Enthalteneaus. Es Wird insbesondere angeführt, wie viele eidgenössische Knechte den Kriegsleuten des Kaisers bei derStadt Cambrai begegnet seien, welche Stadt dem römischen Reich zugehöre, das in der Vereinung vorbehaltenworden sei. Im gleichen Schreiben folgt dann eine Reclamation. die eidgenössischen Kaufleute und Unterthanenmißbrauchen die ihnen in den Mailänder Capiteln in Betreff des Salzes verstattete Freiheit indem siesolches Salz den Unterthanen der Stadt Mailand verkaufen, was den Eingängen des Kaisers große»Schaden bereite. Verwendungen beim Landvogt zu Luggarus seien ohne Erfolg gewesen Der Statthalterdringe daher auf Abhülfe. St. A. Zürich - A. M°il°nd. - K. A. Basel: Abschiede Band 2°.
Zu i». Die Fassung im Text scheint unrichtig oder wenigstens wirr; man vergleiche, abgesehen vonsachbezüglichem Vorhergehendem, den Artikel k im Abschied vom 12. December 1553
Zu q. Dieser Artikel hat in, Glarner Exemplar den nicht gleichzeitigen Nachsatz: Und sol zu alvchergstalt zu Baden ouch gehalten werden." "
Zu r. Das iin St. A. Lucern liegende Statutenbuch von Lauis nimmt auf Seite 46 diele., Artikelauch auf, bezeichnet denselben aber irrig als Beschluß der Jahrrechnung von Lauis von 1555.
z>, t. Dich-A..!!-l b-smw sich d-n d-.--ss->,d-n S.mmwz«, v»„ .Mz-,. Mschi.w^
m der Frelburger Sammlung hinter dem Abschied vom 4. September 1553. gerade vor diel »I Abschied.Dem Artikel sind noch folgende Anhänge beizufügen: ' II)
Tages, .mchdem einige Boten schon verritten waren, eröffnen die Gesandten von Bern,sie haben d.e Versammlung und den Beschluß, betreffend den Grafen von Greyerz ibren Obern zuaelchricbe"und von denselben folgende Antwort erhalten: Sie haben sich früher zu Tagen erklärt wenn iland di°von Bern um Herrschaften oder Landschaften die dem Grafen von Greyerz gehören, aber auf ih em Gebieteliegen, um Gericht und Recht anrufe, so werde man ihm gemäß Brief und Siegel Gericht und Recht ergehe»