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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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November 1553.

da Bericht gegeben werden, was jedes Ort in dem frühern Streit für Kosten gehabt habe, damit mandieselben zusammenstellen und anzeigen kann. in. Heinrich Rychermuth soll zu Constanz liegen und allerleiPractik treiben. Deßhalb wird wiederholt allen Vögten geschrieben, daß sie auf ihn kundschaften und ihnim Betretungsfalle gefangen nehmen. Dasselbe soll jeder Bote bei seinen Obern zu erwirken trachten,insbesondere mögen die von Zürich bei Stein und die von Bern bei Brugg Vorsorgen, daß Rpchermuth, wenner hinkäme, gefangen gesetzt und bis auf weitern Bericht aufbehalten werde, u. Bei der Berechtigung desFarel, Prädicanten zu Neuenburg, sind die Kosten den Klägern zuerkennt aber noch nicht bezahlt worden;derselbe (der") Prädicant soll gesagt haben, wie man ihn strafen könne, er habe die Wahrheit geredet.Es sollen nun die Boten auf dem Tag zu Freiburg instruirt sein, ob man die Kosten fordern und denPrädicanten belangen wolle. «. Die eilf Orte verlangen von den Boten von Zürich und SchaffhausenAntwort, ob ihre Obern jene in dem Span betreffend die Rheinbrücke gütlich vermitteln lassen wollen, erhaltenaber abschlägigen Bescheid. Sie ersuchen nun nochmals dringend die Parteien, in Anbetracht der Zeiwmständeden eilf Orten die Vermittlung anzuvertrauen, dieses Begehren an ihre Obern zu bringen und auf dem Tagzu Freiburg diesfalls Antwort zu geben, p. Rudolf Stapfer von Bremgarten ist von Ort zu Ort gewesenund jetzt gegenüber den Anwälten des Abts von Muri nebst einem auf der Jahrrechnung von (15)52gegebenen Urtheil verhört worden. Min hat daneben ersehen, daßdieselben" Rathsboten StapfersRechnungsbuch und die eigene Handschrift des Abtes Lorenz und Alles was zu untersuchen war, geprüfthaben. Hierauf wirdus gnaden" gemäß einem besiegelten Abschied ein Urtheil gegeben, man habe gefunden,daß Stapfers Vorgaben auf keinem Grund beruhen, weßhalb er abgewiesen und ihm befohlen wurde, ruhigzu sein. Das soll jeder Bote seinen Obern berichten, damit wenn Stapfer wieder in die Orte käme manihn abweise, q. Die Gesandten von Basel erinnern 1. An die Anstände zwischen Basel und So/othurnin Betreff des Zolls zu Dornach, worüber beide Theile freundlich zusammengewiesen worden seien. Die vonBasel hätten seither ihre Botschaft zwei Mal in Solothurn gehabt, aber bisher noch nichts erlangt. Dadas Verfahren derer von Solothurn den Bünden, wonach jedes Ort die andern bei ihren Gerechtigkeiten,altem Herkommen und Besitzungen solle verbleiben lassen, entgegen sei, so bitten die von Basel wiederholt^daß man die von Solothurn gütlich anweise, die Kette bei der Brücke zu Dornach zu entfernen und dieHolzflöße derer von Basel unbeschwert fertigen zu lassen: glauben sie dann für ihr Vorhaben eine Gerechtigkeiterlangen zu können, so wolle man ihnen nach Herstellung des alten Besitzstandes im Rechten Red und Antwortgeben. 2. Die von Solothurn erlauben sich Eingriffe in die hohe Obrigkeit derer von Basel in der Land-grafschaft Sisgau (Gysgöw") bei Jngelisfluh. Man habe diesfalls eine Botschaft auf dem Augenscheingehabt und denen von Solothurn die Gerechtigkeit derer von Basel gezeigt und sie gebeten, letztere beiderselben bleiben zu lassen; die von Solothurn haben dann geschrieben, daß sie mit der Sache fürfahren undeinige Kundschaften aufnehmen lassen wollen. Da nun an Ort und Stelle unversehrte Marchsteine vorhandenseien und die von Basel diesfalls gute Briefe und Siegel besitzen, so bitten sie, die von Solothurn mitdenen sie lieber im Frieden lebten, zu vermögen, die von Basel bei ihrer Obrigkeit, den gesetzten Märchenund Brief und Siegel ohne Streit bleiben zu lassen. Auf dieses verliest Schultheiß Graf von Solothurnseine, für den Fall, daß die von Basel etwas anziehen sollten, ihm gegebene Instruction, die dahin geht-Da denen von Solothurn in Betreff des Zolls zu Dornach nichts Weiteres zugeschrieben worden sei, sohaben sie sich dieses Anzuges nicht versehen und habe daher der Gesandte für eine weitere Antwort keinenAuftrag. Anbelangend den andern Artikel haben seine Obern keinen Antrag erwartet weßhalb der Bote