November 1553.
853
die sich zu Luggarus gesetzt und einen Pfaffen aus dem Herzogthum Mailand genommen haben soll, aus derLandschaft zu verweisen, und Alles was er erfahre, denen von Uri zu melden. Da man beinebens ausRolls Bericht ersehen hat, daß sich der Landvogt mit Rücksicht auf seine Obern der Sache nicht annehmenMll, so hat man (die VII Orte) sich untereinander beredet und gefunden, man sollte am nächsten Tag denHandel vor den Boten der fünf übrigen Orte anziehen und dem Landvogt schreiben und befehlen, er seihuldig seine Aufträge auszurichten, gleichviel ob es die Religion oder Anderes antreffe. Beinebens soll jedesL)rt den Landfrieden vor sich nehmen, indem einige der Meinung sind, daß gemäß demselben die in dengemeinen Vogteien, welche bei Errichtung des Landfriedens den alten Glauben hatten, nicht berechtigt seien,zum neuen überzutreten. Es sollen nun die Boten auf den nächsten Tag wieder instruirt werden, namentlichMe man den benannten Francisc Boll bestrafen wolle. Ii,. Ascanius Marsus, Gesandter des Kaisers, hatM die Orte geschrieben, wie das Kriegsvolk, welches zuletzt im Dienste des Königs von Frankreich in derPicardie gewesen ist, in Folge der Listigkeit und der trügerischen Vorgaben der Franzosen weiter gezogen^ als die Vereinung vermöge und der Erbeinung entgegen gehandelt habe, und begehrt, daß Hauptleute undKnechte diesfalls bestraft werden. Schon bei den frühern Zügen und Aufbrüchen waltete die gleiche Klage,wahrend die Hauptleute und Knechte in Abrede stellten, gegen das Haus Oesterreich oder die GrafschaftBurgund, auf welche die Erbeinung sich bezieht, gezogen zu sein, was man damals dein Kaiser und seinenGesandten als Antwort mitgetheilt hat. Auf das nun neuerdings gestellte gleichsinnige Verlangen hat mandem Kaiser geschrieben, er möge auf den nächsten Tag einläßlich berichten, welche Lande er als in derErbeinung begriffen betrachte; dann werde man sich hierüber auch erklären, damit man diesfalls ins Reinekomme. Die ehrverletzlichen Worte, die er in seinem Schreiben mit Bezug auf („von wägen") den König"on Frankreich anziehe, wolle man den König oder dessen Anwälte verantworten lasten. Es soll nun jedes^kt überlegen, welche Länder es als in der Erbeinung begriffen erachte. I. In Betreff des Spans zwischenm VII Orten und den drei Städten über die thurgauischen Angelegenheiten bitten die drei unparteiischen^rte wiederholt, die von ihnen gestellten gütlichen Mittel annehmen zu wollen. Die VII Orte antworten,>e vorgeschlagenen Mittel seien ihnen nicht annehmlich; wenn aber die unparteiischen Orte die drei Städte^möchten, von dem Mitantheil an der Verwaltung der Klöster gütlich zurückzutreten, so werde man ihnen^ber die beiden andern Artikel auch freundlichen Bescheid geben, doch auf Heimbringen und allenkchten unbeschadet. Nachdem die drei unparteiischen Orte solches den Boten der Städte angezeigt hatten,schienen die erstem wieder mit dem Bericht, daß die drei Städte den Vorschlag der VII Orte nicht^Nehmen; dagegen bitten die unparteiischen Orte nochmals, man möge sich ihre vorgeschlagenen Mittel gefallen>stn, andernfalls, wenn die Boten hiefür keine Vollmacht haben, den Handel wieder in den Abschied nehmen"üd auf dem nächsten Tag, der nach Freiburg angesetzt sei, Antwort geben. Die VII Orte verdanken den drei^parteiischen zum besten ihre Mühe und Arbeit und bemerken, es sei unnöthig, die Sache wieder heimzubringen;mögen den drei Städten anzeigen, daß sie ihre Boten für den Tag zu Freiburg beauftragen, vom^ )ten, den Zugesetzten und einem gemeinen Schreiber zu reden; doch werden die VII Orte mit ihnen inM Recht eintreten, es seien denn vorher die Kosten wegen des Handels über die Reisstrasen bezahlt. AufMittheilung durch die unparteiischen Orte an die Boten der drei Städte erwiedern diese, die Gesandten^ VII Orte mögen ihnen auf dem Tag zu Freiburg den Betrag der genannten Kosten anzeigen, sie glauben,^ Herren seien verfaßt, dieselben zu erlegen. Die Boten der VII Orte sollen nun auf dem Tag zuurg Gewalt haben, vom Rechten zu reden, die Zusätze und den Schreiber zu bestimmen; zugleich soll