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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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November 1553.

werden kann, so hat man den Abt von Einsiedeln dem genannten Gotteshaus zu einem rechten ordentlichenVisitator gewählt; doch soll er demselben keine Beschwerde oder Tribut auferlegen, t. Der Landvogt imThurgau berichtet, wie von einigen Gemeinden daselbst mit Bezug auf die Kirchen übel hausgehalten werde,was ihn im Namen seiner Obern beschwere. Es wird daher dem Landvogt und dem Landschreiber befohlen,je mit dem betreffenden Gerichtsherrn bei allen Kirchmeiern und Pflegern über die Nutzungen aller KirchenRechnung aufzunehmen und wo sie Mangel finden, solchen zu verbessern und fürzusorgen, daß gehörig verwaltetwerde; finden sie gar grobe Fehler, so sollen sie hierüber an die Obern berichten. K. Die Gesandten desBischofs von Constanz, die Vögte von Kaiserstuhl und Klingnau, verwenden sich wiederholt dafür, daß manden Bischof bei dem alten Herkommen und der Gerechtigkeit mit Bezug auf den äußern See wolle verbleibenlassen. Nach Eröffnung der Instructionen wird den Gesandten angezeigt, die Obern seien nicht des Willens,von der Gerechtigkeit über den halben See ohne Recht abzustehen, da es allgemeiner Gebrauch sei, daßdie fließenden Gewässer die Landschaften und hohen Obrigkeiten mitten von einander scheiden, weßhalbvielmehr die Eidgenossen den Bischof bitten, sie gütlich bei der Gerechtigkeit des halben Sees verbleiben zulassen. Die Gesandten erwiedern, sie wollen diese Meinung an ihren Herrn bringen. Für den Fall, daßdas Recht entscheiden müßte, wünschen sie, daß die Eidgenossen ihre Richter und Zusätzer ernennen möchten,damit der Bischof sich hiernach auch zu verhalten wisse. Man beschließt hierauf, die von Zürich und Urisollen die Nichter und Zusätzer, die von Glarus den Landvogt Tschudi als Redner, die von Bern Lucernund Solothurn die Rathgeber bestellen. Das soll jeder Bote heimbringen, um, wenn der Bischof nichtzurücktritt, auf dem nächsten Tage weiter zu verhandeln. I». Vor den Boten der VII Orte erscheint derAbt von St. Moritzen im Wallis und eröffnet: Als die (VII) Orte im Jahre (15)40 mit denen von Wallisein Burgrecht errichtet (resp. erneuert) haben, haben die Rathsboten der Eidgenossen dem Vorfahren des Abts einBekanntniß" gegeben, daß das Gotteshaus St. Moritz in dem benannten Burgrecht begriffen sei- der Abtglaube, daß dieses hinter dem Stadtschreiber selig von Solothurn liege; er bitte, ihm diese Erkanntmßaufrichten zu wollen. Da man ohne Instruction ist, so wird die Sache heimgebracht, l. In Betreff derauf dem letzten Tage berathenen Angelegenheit von Luggarus, worüber man an gemeine Landschaft, denLandvogt und den Landschreiber geschrieben hat, berichtet der Landschreiber Roll, der Landvogt habe sich derSache nichts annehmen wollen, weil er besorge, daß er dessen bei seinen Herren entgelten müßte. Er, derSchreiber, habe daher das angeführte Schreibenvollendet" und mit Erlaubniß des Landvogts den ganze"Rath im Dorf, die ganze Landschaft, alle Consuln und wohl bei vierzig der vornehmsten Männer zusammen-berufen lassen und ihnen das Schreiben und den Befehl angezeigt. Sie haben ihm hierauf geantwortet,Allem dem, das sie verschrieben haben, wollen sie Genüge leisten und wenn sie ungehorsame Personenerführen, wollen sie solche anzeigen. Bei dieser Verrichtung sei Einer, genannt Francisc Boll (PaoloOrello), dem Schreiber drei oder vier Mal in die Rede gefallen, sagend, er wolle dem Volke anzeige",wer der Landschreiber sei; diese Sachen kommen alle von ihm her, er habe mit den Boten der VII Ort«zu Baden vieles geredet und ihnen Lügen vorgegeben, mit andern schmählichen Worten. Diesen habe dannder Landvogt ins Gefängniß gelegt, aber auf Begehren des Landschreibers wieder freigelassen, denn letztererglaube, daß die Schmach nicht auf ihm, sondern auf denen, welche ihm hiefür Auftrag gegeben haben ruhe?das sei der gleiche Francisc Boll, der früher die Mißhandlung gegen Vogt Wirz von Unterwalde/verübthabe. Auf dieses wird der Landschaft Luggarus wieder geschrieben, sie soll ihr Erbieten mit dem Werkerstatten. Dem Schreiber Roll wird aufgetragen, für und für Alles genau zu beobachten und eine Klosterfrau,