November 1553.
851
285.
IZaden. 1553, 13. November (Montag nach St. Martinstag).
Staatsarchiv Lucern : Allgem. Abschiede ? 2, k. 240. Staatsarchiv Zürich: Abschiede Band iv, f. 59.
Staatsarchiv Bern: Allgem. eidgenöss. Abschiede NN, 5 .107. Landesarchiv Schwyz: Abschiede. FkantonSarchiv GlaruS: Abschiede.antonSarchiv Basel: Abschiede Bd. 25. KantonSarchiv Treiburg: Bad. Abschiede Bd. ik. KantonSarchiv Solothnrn : Abschiede Bd. S2.
Kantonsarchiv Schaffhausen: Abschiede.
Gesandte: Zürich. Johann Rudolf Lavater, alt-Burgermeister; Johann Escher, Stadtschreiber. Bern.Glado Mai; Ambros Jmhof, beide des Raths. Lucern. Johann Hug, alt-Schultheiß. Uri. Jacob"Pro, des Raths. Schwpz. Jörg Reding, Laudammann. Unter mal den. Arnold Lussi, alt-Land-ammaim zu Nidwalden. Zug. Johann Elsener, von Wenzingen, des Raths. Glarus. Kaspar Tschudi,^eckelmeister. Basel. Jacob Rudi, des Raths; Heinrich Falkner, Stadtschreiber. Frei bürg. UlrichMartin Sesinger, beide des Raths. Solothurn. Konrad Graf, Schultheiß. Schaff Hausen.Pkxander Peyer, Burgermeister. Appenzell. Othmar Kurz, alt-Landammanü. — E. A. A. k. 108. Idiäom:^"thol. Abschiede 1541—1590.
In Betreff der Zurüstung des ennet dein Gebirg liegenden Geschützes lauten die Instructionen"»gleich. Einige Orte meinen, wenn man das Geschütz vollständig fassen wollte, würde das bedeutendekosten verursachen, und dann, wenn man dasselbe nicht „rathsamete", so würde es in sechs oder sieben^»hre» ivieder abgehen und die Kosten umsonst aufgewendet sein. Einige sind der Ansicht, man sollte nur^ dichtesten Stücke fassen und die größern liegen lassen. Noch andere glauben, man sollte die Geschützeiheilen. Unter diesen Umständen wird die Sache neuerdings in den Abschied genommen. I». Der Gesandte^ Königs von Frankreich legt seinen Vortrag in Form einer Instruction vor, von welcher jedem BotenAbschrift gegeben wird. Da in einem Artikel derselben verlangt wird, man möge denen von denBünden schreiben, daß sie sich mit den Anwälten des Kaisers nicht weiter einlassen, als wie die Capiteläffend den seilen Kauf und die Zölle mit sich bringen, so schreibt man denselben, sie mögen den Frieden»ud die Vereinung wohl betrachten und entgegen diesen Tractaten sich in nichts einlassen, e. Dem Landvogt^ Lauis wird in Folge des Anbringens des französischen Gesandten geschrieben, daß er dem Hauptmann"» Schmid bei dessen Heimkunft anzeige, er solle von seinem Practiciren wegen des Herzogs von Florenz"stehen, sich auch anderer fremder Fürsten und Herren Practiken müßigen, ansonst er als ein Ungehorsamer^ werde. «R. Auf die Anzeige des Landvogts im Rheinthal, daß gegenüber denen von Appenzell'»egen einiger Lachen und Märchen Span vorhanden sei, hat man Boten von Zürich und Glarus dahin^ordnet. Als aber dieselben hinkamen, waren keine Späne vorhandeil und konnte der Vogt keine solche"Peigem Heimbringen, ob man dem Vogt nicht die Kosten dieser Sendung auflegen wolle, v. Der Papst" die Bischöfe von Constanz zu Visitatoren des Klosters Münsterlingen bestimmt und ihnen aufgetragen,Gotteshaus in getreuem Aufsehen zu halten, die Bischöfe aber haben dieses wenig geachtet und weder»Acht >wch Obsorge gehalten. Man hat daher beschlossen, einen Prälaten in der Eidgenossenschaft zum^ ator 5" bestimmen, der das Gotteshaus beaufsichtige und die jungen Frauen einkleide („anlegge") und^ den Orden Sanct Benedicts, den sie angenommen haben, weihe. Da nun jetzt eine junge Tochter von^» sich in dem Gotteshause befindet, die die Zeit und Jahre trägt, daß sie geweiht und eingekleidet