850 November 1553.
und Schirmherren zu Oron seien. Man habe denen von Freiburg geschrieben, sie sollen mit ihrer Einsetzungstillestehen und sich „zesam men, irer gerechtigkeit ze verneinen". Aber dessenungeachtet seien die von Freiburgfürgefahren, was die von Bern bedauert haben. Da die von Freiburg Anfänger gewesen seien und sichüber Rechtsgebot eingesetzt haben, so haben die von Bern gemäß ihrer Gewahrsamen Oron eingenommen,doch „nit in der gestalt, daß m. h. . . ." (unklar). Sie haben aber ihren Amtleuten befohlen, wenn jemandineinte, besseres Recht zu haben und um Recht anrufen würde, das Recht ergehen zu lassen. Von deinkönnen sie nicht abgehen, „dann sölichs ouch nächstkünftig tagsatzung zu Fryburg mit farüre (?). Deßhalb,so sy anzogen, dero von Milden halb, so sich mit gwer und Harnisch gerüst, achtend m. h., es syge us derursach beschächen, daß inen fürkommeu, daß ir amtman zu Rue glicher gstalt mit etlichen knechten uf gsyn".In Betreff der Schmützworte, die Amtleute derer von Bern denen von Freiburg gegeben haben sollen Wisseman nicht, ob es geschehen sei. St.A.Bern: Rathsbuch No.sss, S.ss».
VIII. 1553. 5. December. Vor dem Rathe zu Freiburg berichten die Gesandten, welche in Berngewesen sind-. Nach Verlesung ihrer Instruction haben ihnen die von Bern einen Brief folgenden Inhaltseröffnet: Der alte Graf von Greyerz habe in Betreff von Oron und Palesieux verfügt, daß diese Herrschaften,wenn sie aus seinen und seiner Erben, männlichen oder weiblichen Stammes, Händen kommen sich vondenen von Bern („inen") belehnen sollen und im klebrigen er und seine Erben, männlichen oder' weiblichenGeschlechtes, „unersucht" bleiben sollen. Zufolge diesem Briefe haben sie die Herrschaft Oron in Schirmgenommen und sei dieselbe schuldig, mit ihnen zu reisen. Dieser Brief datire vom Jahre (15)39. Dannsei ein anderer Brief vom Jahre (15)46 vorgelesen worden, wie der jetzige Graf die im ersten Briefgetroffene Verfügung anerkannt und wie er der Herrschaft Palesieux „allein sin leben lang Herr sige".Daneben habe der alte Graf mit denen von Bern sich dahin vereinbart, daß die von Oron und Palesieuxdie Reformation annehmen und wenn sie es nicht thnn wollen, so soll der Graf sie bestrafen' würde derGraf dieses nicht thun, so mögen es die von Bern thun. Sie haben daher gebeten, daß die von Freiburg„noch" abstehen; im klebrigen seien sie gutwillig, diesen zu dem Ihrigen zu verhelfen. Die trotzigen Worte,derer sich der von Aucrest und Milden gegen die Vögte von Rue und Romont bedient habe seien ihnenleid; diese seien nicht auf ihr Geheiß erfolgt; daß aber der von Milden mit einer Rotte gewaff'neter Gesellendahergekommen sei und zu Milden sich zu rüsten befohlen habe, sei darum geschehen ' weil das Gerüchtgegangen, der Vogt von Rue gehe von Haus zu Haus und mahne, sich gerüstet zu halten Die Gesandten(„sy") haben denen von Bern keine Antwort gegeben, ob sie abstehen wollen oder nicht. Wird verschoben.
K. A. Freibul»: RaUMuch No. ?l.
. ?^ eröffnet der Protonotar von Greyerz mit
dem Vogt daselbst- 1. Hans He.d habe e.ne glaubwürdige Aufzeichnung der Schulden des Grafen mitihren Daten gebracht; er bitte nun, die von Freiburg mögen ihrem frühern Erbieten nach mit ihm niedersitze.,und ein Ueberemkommen treffen. 2. Betreffend Oron („Ouron" oder „Onron") wolle er das Geschehenenicht verhehlen sondern die Citation und übrige Execution, welche schriftlich aufgezeichnet sei. verlesen lassen,was dam. geschieht 5 Daneben entschuldigt er den Grafen, weil er nicht erscheinen möge, und bittet dievon Freiburg, ihn bei den Eidgenossen zu entschuldigen. ,, ^uch