840 September 1553.
nicht verhehlen; vielmehr bitte und crmahne man sie, ein gutes Aufsehen zu haben und gemäß dem Burgrechtals getreue liebe Mitbürger und Brüder zu handeln, dessen die von Freiburg sich auch erbieten. DemGrafen und seinen llnterthancn soll diese Meinung nicht gemeldet werden, bis nach Verfluß der acht Tage.Mahnung auf das Land, in alte und neue Herrschaften, sich gerüstet zu halten. Nach Bern werden MartinSesinger und Jost Freitag abgeordnet. ^ Freiburg: Rathsbuch N°. 71.
An den Grafen von Greyerz sind die hier referirenden Boten unterm 19. September verordnet worden.
II. 1553, 26. September. Martin Sesinger und Jost Fteitag berichten vor dem Rath zu Freiburg:Auf ihren Vortrag, den sie in Betreff des Grafen von Greyerz zu Bern gethan haben, sei ihnen geantwortetworden, die von Bern bitten die von Freiburg, nicht zu eilen, sondern die Antwort abzuwarten und dieseihnen zu berichten; dann werden sie mit einer gebührenden, dem Burgrecht gemäßen Antwort begegne».Der Rath beschließt, stillezustehen bis die Antwort einlange und dann wieder nach Bern zu schreiben oderzu senden. Freiburg: Rathsbuch No. 71.
III. 1553, 26. September. Vor dem Rath zu Freiburg eröffnen Boten der drei Panner zu Greyerz:Sie haben vernommen, wie die von Freiburg die drei Panner mit Gewalt angreifen wollen. Sie bitten,dieses zu unterlassen und alle Güte und das Recht zu gebrauchen und sie und ihren Herrn für empfohlenzu halten, und die 24,000 Kronen, für die sie gebürgt haben, sammt den drei Pannern zu übernehmen; dannwollen sie gute Unterthanen sein und Alles thun, was sich gebühre. Wenn die von Freiburg Corberseinnehmen wollen, so sollen sie das mit keiner andern Gewalt, als mit einer Botschaft thun, dann werdeihnen geschehen, was Recht sei. Der Rath antwortet: Die von Freiburg seien nicht gesinnt, Gewalt zugebrauchen, sondern wollen nur Brief und Siegel nachgehen. Würde man aber sie hieran hindern Wollen,so sei leicht zu begreifen, daß sie überlegen müßten, wie sie zu dem Ihrigen gelangen können. In Betreffder 24,000 Kronen lasse man es bei der frühern Antwort verbleiben. Daneben sei man bereit, ihnen,als ihren Burgern, Liebe und Dienst zu erweisen und ihnen berathen und bcholfen zu sein.
K. A. Freiburg: Rathsbuch Ro. 71.
IV. 1553, 27. September. Vor dem Rath zu Bern eröffnen Boten von Freiburg den Handel, denihre Obern mit dem Grafen von Greyerz wegen Corbers gehabt haben. Er wolle ihnen in keiner Weisebegegnen. Die Eidgenossen zu Baden haben jedermann bei Brief und Siegel und erlangten Rechten bleibenlassen. Die von Freiburg („sy") wollen die Sache, wenn der Graf ihnen nicht begegne, nicht weitersverschieben und sich selbst einsetzen. Sie mahnen die von Bern, bei dem Burgrecht zu verbleiben, „wieouch der gras hievor den boten, so zu Baden gsin, gethan, vor gewalt zu beschirmen". Wenn es soweitkommen sollte, so möge man die Ihrigen über das Land derer von Bern passiren lassen, und ihnen undandern Eidgenossen auch um ihr Geld zu essen und zu trinken geben. „Antwort: m. h. in kleiner anzal."
St. A. Bern: Rathsbuch No. bSS, S. IS.
V. 1553, 3. October. Vor Rüth, Sechszig und Burger zu Freiburg erscheinen Boten vonGreyerz, Montsalvens und Galmis, nebst dem Herrn von Villarsel und dem Herrn von Montrichicr, underöffnen nach Meldung des freundlichen Grußes des Grafen von Greyerz: 1. Des Grafen Entschuldigung,daß er gestern und heute nicht erschienen sei, mit der Bitte, ihn als treuen Bürger für empfohlen zu halten.2. Sie bewilligen im Namen des Grafen denen von Freiburg von der Herrschaft Corbers Posseß zu ergreifen,an welchem Tage ihnen gefällig sei; an dem betreffenden Tage werden der Graf oder Einige in seinemNamen anwesend sein und den Unterthanen dieser Herrschaft gebieten, denen von Freiburg den Eid zu leisten,für dieses Mal mit dem Vorbehalt, daß man dein Grafen die Ablösung und die Benützung der Herrschaftbis Weihnachten gestatte, in der Meinung, daß wenn er dann seine Schuld mit 6000 Kronen erlege, ihmdie Herrschaft wieder zukommen, andernfalls dieselbe denen von Freiburg verbleiben solle, immerhin unterVorbehalt der Ablösung; dabei bitte der Graf wiederholt und dringend, ihn und die Lnndleute für empfohlen