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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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839
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September 1553. 839

letztere annehmen, der Pfandherr habe über solchen unchristlichen Schmachwortcn kein Gefallen, und da derBeklagte überwiesen worden sei. daß er derselben geständig war. so scheine das Urthe.l der Richter zuZeiningen befremdend und unförmlich. Man bitte daher den Pfandherrn, die Sache genau zu untersuchenund wenn er sie so erfinde, wie sie dargestellt worden sei, seinen Angehörigen so zu bestrafen, daß sich Anderedaran stoßen und man sehe, daß es ihm leid sei; auch wolle er verschaffe», daß dem Angehörigen derervon Basel die Kosten ersetzt und die Ehre wieder erstattet werde. Das wolle man in solchen und andernFallen freundlich erwiedern. Bitte um Antwort. Es siegelt der Landvogt zu Baden. Hans Sproß, desRaths zu Zürich. K.Abschied. «°nd

Zu inn». 1553, 7. October. Martin Degen. Landvogt im Thurgau, an Zürich. Die Boten,welche auf dem letzten Tage zu Baden gewesen sind, werden sich erinnern, wie der Herr zu Fischmgen sieund andere Eidgenossen um eine Fürderung bei dem Bischof zu Constanz habe bitte» aßen, damit derBischof ihn in Betreff seines Rechtes zu ihm, als ncuerwählten Abt, mit Bezug auf die ersten fruchte gnädighalte. Er habe nun aber nicht vernommen, auch der Vogt in der ihm ab genanntem Tage zugekommenenInstruction oder Abschied nicht ersehen, daß hierüber etwas verhandelt worden sei; emz.g habe LandammannBäldi von Glarus berichtet, es sei den Rathsboten von Bern und andern aufgetragen worden, mit demHerrn von Constanz. der damals persönlich zu Baden war. zu reden. Ob nun das geschehen und welcheAntwort erfolgt sei, werden die Gesandten von Zürich wohl wissen Ware die Sache vergessen worden..und doch abgraten", freundlich an den Bischof zu Constanz zu schreiben so bitte der Abt d.e von Zürichfür sich und Na.ne.is anderer Eidgenossen, eine solche Fürschrift zu erlassen. Der Vogt er uche daher aufdas Begehren des Abts, ihm ..in obbcgriffenem ratschlag landam.nann Bäld.s, den er zu gefallen angenommenhat, willfahren" und immerhin zu berichte», wie die Sachen stehe».

279.

«.t-l St. Ziems. Imibmg. N-"'. ^

neru dem Grasen von Greyerz und Pannern aus dem GebietVerhandlung zwischen Freiburg, Ber ,

von Greyerz wegen Corbers.

, Areitag berichten vor Rath und Bürger zu

I. 1553, 22. September. Martin Ses.nger un ^ i dem sie'bis Chatel St. Denis nachgeritten seien.Freiburg über ihre Verhandlung mit dem Grasui voi ^ wolle heute die drei Panner versammeln

Nach >m.>.ch.« AuM-n ?>-b° w ^'7^.7--..- «.>,«-! 1° -- w B°--»und sich mit ihnen berathen, und wcrl ^ stme - ^ ^ heute oder morgen über acht ^age

auch darum besuchen und sie berichten; er u e ^) ' Bürger beschließen, diese acht Tage stillzustehen,anzustellen, dann wolle er mit Antwort begegnen. ^ ^ anzeigen, wie man nach dem ^ag zu

inzwischen aber Boten nach Bern zu verordncn. I ^ aufzufordern. dem Urtheil und Brief und SicgeBaden Boten beim Grafen gehabt habe, 'hn ab"...»! s.tzen; er habe dann euren Verdank

nachzukommen und die von Fretburg rn de" berathen- obwohl man über seine Aufzuge ungehalten

begehrt, seine Unterthancn ob und unter der o >> zuverlässig aber werde der Gras

fei. habe man doch die Verschiebung auf morgen über) ^ ^er Gras zu Baden gemeine Eidgenoffenmit keiner Antwort begegnen, an die man Freiburg nicht leiden können, daß er ihnen

um Hülfe wider Gewalt angerufen habe, un " ^ «kaust babe .lnd sie mit Recht bezogen haben, sodasjenige vorenthalte, was er ihnen versM^.u^^^^ ^greifen, Das wolle inan denen von Bernferen sie gesinnt, mit thätiger Hand die Herrslyas