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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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September 1553.

es fasse, in Ehren stelle und mit Stein und Pulver versehe. Heimbringen und auf den nächsten Tag Instructionerhalten. «. Den Boten istfürkommen und ein gmein gaßenred meerteils", wie die Nathsboten der Eidgenossen,die auf die Jahrrechnungen nach Lauis und Luggarus geschickt werden, sich den Statuten, welche denen vonLauis und Luggarus gegeben worden sind, nicht gemäß halten, namentlich auch mit Bezug auf das in diesenStatuten enthaltene Verbot für sie, Miet und Gaben zu nehmen, welches die Boten aber umkehren undMiet und Gaben nehmen und zwar nicht nur von einem Theil, sondern wenn einer kommt und ihnen eineKrone oder'fünf biete, dürfen sie unverholen sagen, der Gegentheil wolle zehn Kronen geben; wenn er nichtmehr gebenwolle, solle er an die Sache nicht denken. Sodann werden mitunter Strafen und Bußen bisauf die Ankunft der Boten verschoben. Da sei es nun von Alters her geübt worden, daß der Landvogt dievon den Boten bestimmten Bußen in seine Rechnung genommen und den Obern vergütet habe. Jetzt abereignen sich die Boten solche Strafen und Bußen selbst zu, ohne daß ihnen solches erlaubt worden wäre.Ferner werden viele Kosten veranlaßt und sei der Ertrag der Vogteien aber nicht mehr wie früher. Daskomme von dem überflüssigen Aufwände her, zumal die Boten meistentheils nach Mailand reiten. Dabei istgeredet morden, Gott habe den Eidgenossen deßwegen Glück gegeben, weil die Vordern jedermann gutesgleiches gebührendes und unverzögerliches Recht gewährten; überhin sei früher den Boten anstatt der jetzigenwillkürlichen Bezüge der Bußen und des Austreibens von allerlei Kosten nur erlaubt gewesen, von jederRechnung zu Lauis und Luggarus 10 Kronen zu nehmen, vorbehalten das Appellationsgeld und wenn sieetwas vonfrpheiten und bestätnuß" erhalten haben (?); nun werde das aber so gröblich mißbraucht, daßzu besorgen stehe, daß Gott erzürnt werde und man dieses schwer zu entgelten habe. Man schreibt nun denLandvögtcn von Lauis und Luggarus ernstlich zu, sie sollen bei ihren Treuen und Ehren auf den nächstenTag berichten, wie die eidgenössischen Boten auf der letzten Jahrrechnung die Parteien gehalten haben, wassie^vonTihnen für Geschenke und Gaben genommen, was für Bußen und Frevelstrafen sie sich selbst zugeeignetund ob^sie unziemliche Kosten, die früher nicht im Brauch gewesen seien, aufgetrieben haben. Daneben solljeder Bote die Sache heimbringen und auf dem nächsten Tag instruirt sein, wie man solchen Unrath abstellenwolle, p. Den nächsten gemeinen Tag sollen die von Zürich den III Bünden und die von Lucern denenim Wallis berichten, damit sie in Betreff der Capitel mit dem Herzogthum Mailand, in die sie auchaufgenommen zu werden verlangen, erscheinen mögen. «K. Wenn Zürich von den III Bünden Antwort inBetreff von Haldenstein erhält, soll es dieselbe auch den sechs übrigen Orten zuschicken, damit die Boteninstruirt werden können. Die von Luccrn, Schwpz und Zug sollen die von Nnterwalden beförderlichberichten, ob sie dem Bruder Klaus die Ampel aufrichten oder wie von Altem her die Kerze wollenbrennen lassen. «. In Betreff der Verlassenschaft des zu Neichensee in den Freien Aemtern gestorbenenLandfahrers haben die VII Orte sich vereinigt, da dieses Guthaben nur 41 Münzgulden beträgt, so solle»hievon denen von Zürich 11 Gulden und jedem der sechs übrigen Orte 5 Gulden zukommen; allen an ihre»Rechten unnachtheilig. t. Betreffend das Gesuch eines wälschen Herrn um einen Bettelbrief behufs Herstellungdes Hospitals am Lauisersee, sollen die Boten, welche auf die nächste Jahrrechnung nach Lauis gehen, unter-suchen, was jener Herr baue und ob es angezeigt sei, ihm einen Bettelbrief zu geben oder nicht, und da»»zu handeln Gewalt haben. ». Zwischen denen von Stabio in der Herrschast Mendris und der CommuneArcisate im Gebiet von Mailand waltet ein Span betreffend gewisse Allmenden und Nutzungen von dortige»Gütern und Höfen. Beide Thcile haben Zusätzer gewählt, wobei Vogt Zumbrunnen von Obwalden Zusätzerderer von Stabio gewesen ist. Es hat derselbe in diesem Handel viele Kosten und Mühe gehabt und ist