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August 1553.
sage. Da er aber in diesem Ziel seine Erndte nicht ausdreschen könne, und viele Kosten mit seiner Einsitzunggehabt habe und ihm schwer fiele, in dieser Zeit mit seiner Habe wegzuziehen, so bitte er, ihm das bestimmteZiel bis Weihnachten zu verlängern. Es wird ihm das Ziel bis Martini (11. November) verlängert. InBetreff seiner Kosten soll ihm der Landvogt im Namen beider Städte für Alles, was er geforderthat, 14 Kronen geben. «R. Der Wirth Gaudard ersucht beide Städte, ihm für seinen Brauch bezüglichseiner Wirthschaft einiges Holz zu vergönnen und das mit einem Schein zu „befestnen". Manverwilligt ihm für dieses Mal nicht mehr als 10 Fuder, am unschädlichsten, v. Der Müller zu Echallenseröffnet, wie die Mühle daselbst seinem Vater für sein Leben laug und nach seines Vaters Tod ihm fürzehn Jahre verliehen worden sei. In zwei Jahren «erscheine dieses Ziel; da nun die Mühle baufällig sei,so wäre er gesinnt, dieselbe herzustellen, wenn sie ihm auf Lebenszeit verliehen würde, um was er gebetenhaben wolle. Man giebt ihm über die nächsten zwei Jahre hinaus die Mühle auf weitere zehn Jahre zunutzen, wie sie früher verliehen worden ist, mit der Bedingung, daß er dieselbe in ordentlichen Bau stellensolle, wie er es versprochen („sich begeben") hat. I. Johann Bonvalet beklagt sich, der Rathschreiber AntonKrummenstol fordere ihm ein Lob von einein Stück, das „er in beider stetten erkantnussen habe lassenvergriffen und dazu verloben", wie sich das durch dieselben erzeigen werde; er bitte, ihm dieses zu erlassen.Krummenstol bemerkt dagegen, er habe diesen Zins von dem Capitel von Lausanne gekauft; würde er mitdemselben abgewiesen, so wäre er genöthigt, an seinen Währen zu gelangen. Es wird erkennt, da sich gemäß denBriefen zeigt, daß das Lob dem Krummenstol gehöre, so soll der alt-Landvogt Freitag, der das Lob „davon"empfangen, dasselbe herausgeben, „und im von beiden stetten abzogen werden". K. Dem Johann Brignet,der um eine Steuer an sein baufälliges Haus bittet, giebt man in Betracht seiner Armut 5 Florin und3 Köpf Korn. I». Der Cathelina Jolimey, deren Ehemann selig wegen seiner ungeschickten Handlungen eineStrafe auferlegt worden ist, wird dieselbe wegen ihrer Armut nachgelassen und ihr ein Kopf Korn geschenkt.I. Die von Goumoens bitten, ihnen einen Metzger für ihr Dorf zu bewilligen, der sie mit der Metzg versehenmöge, da sie mit dem von Echallens nicht zum besten versorgt seien. Da man ihnen früher ein gleich-förmiges Gesuch abgeschlagen hat, so will man es hierbei verbleiben lassen. Ii,. Da Uli Bodmer, derSteinmetz, anzeigt, wie geringen Gewinn er an der Erbauung des Hochgerichts zu Echallens habe, so sollder Vogt ihm als Ersatz 20 Floriii ausrichten. I. Da der Landvogt anzeigt, wie sich zwischen dem Zehntenvon Eclagens („Clagens"), der beiden Städten gehört, und dem von Goumoens Unrichtigkeiten ergeben,die meistens von daher rühren, daß beide hinter und unter einander aufgenommen werden, so wird demLandvogt aufgetragen, einen Tausch der Stücke, die „also" hinter einander liegen, zu treffen. «>. Da derLandvogt auch wieder an die Erneuerung der Erkanntnisse erinnert und darauf aufmerksam macht, daß inFolge Verschiebung derselben die Zinsen beider Städte mit Mühe und kümmerlich eingebracht werden, wirdverabschiedet, die Erkanntnisse sollen erneuert und die diesfällige Arbeit einem geschickten, beiden Städtengenehmen Manne übertragen werden, u. Wenn beide Seckelmeister nach Echallens reiten, sollen sie denvom Landvogt für ein Gefängniß angezeigten Platz besichtigen und Gewalt haben, ein Gefängniß nachGelegenheit und Erforderniß bauen zu lassen, a. Denselben wird aufgetragen, die Brücke am Schlosse zuTscherlitz („Tscherling") mit Steinen oder wie es am nützlichsten und „wirigisten" sein mag, machen zulassen. Hiefür soll der Landvogt den Zeug für und für zurüsten und zuführen lassen, p. Den Amtleuten,welche die Bannwarterei und die Hut der Wälder von Etagnieres und Penthereaz („Pantera") verwalten,wird jedem von beiden Städten ein Nock geschenkt, für dieses Mal. Der Landvogt bittet, ihm die