August 1553. 819
Statthalter erwähnt worden sind, soll der Vogt jeder 1 Mütt Dinkel und 2 Pfund ausrichten. I»I». DerFrau des Jost Pulver giebt man um Gotteswillen 2 Pfund und 1 Mütt Dinkel, ev. Rechnung des HansWerli, Vogts zu Grandson. Rechnung des Hans Krebs, Vogts zu Grasburg. — Den Abschied unter-
schreibt der Stadtschreiber zu Bern.
Das Schlußdatum aus den Rechmmgsablagen.
Die Namen der Gesandten von Freiburg aus ihrer Instruction, K. A. Freiburg: JnstructionsbuchNo. 6. k. 129.
Zu q. 1553, 16. August. Der Rath zu Bern und die Gesandten von Freiburg an Bassefontaine.Gleich nach dem Tode von Niklaus von Meßbach sei Bläse Grivat, Prior von Grandson und Vaulcluse,durch Einige an der Benützung der Ländereien, Früchte und Einkünfte der Priorei von Montfeurier zu Bresseverhindert worden. Dieses (Priorat) sei ein für alle Zeiten dem Priorat von Grandson incorporirtes Gliedund stets von den Prioren von Grandson ruhig besessen und benützt worden. Die beiden Städte, alsCollatoren und Schirmherren des genannten, in ihren Unterthanenlanden gelegenen Priorats von Grandson,seien daher veranlaßt worden, an den königlichen Gesandten Morelet zu schreiben, er wolle den Königbestimmen, zu verfügen, daß der Genannte im ruhigeil Besitze jener Nutzungen verbleibe. Morelet habehierauf geantwortet, er werde den König über die Angelegenheit in Kenntniß setzen und wenn er von dessenGeneigtheit Kunde habe, berichten. Morelet sei dann gestorben und anstatt die erwartete Antwort zu erhalten,habe man nur vernommen, die angezeigte Verhinderung dauere fort. In der schon angegebenen Eigenschaftbitten daher die Städte den Gesandten, die dem Morelet gewordene Aufgabe zu übernehmen und beimKonig zu bewirken, daß der Prior von Grandson jetzt und in der Folge von der benannten Verhinderungbefreit bleibe. Wenn er diesfällige Geneigtheit beim König vernehme, möge er berichten.
St. A. B-rn- Wttlsch Misstvcnbuch v, k. <20. (Französisch.)
275.
Iniömg. 1S53, 21. August.
d.. «>- «r-lbu-- w S--ch,.-n ^ und 0rt.ch
Gii-mi»-: B-r». AMo» TiM-r, S-ck-w-ch-r, Rechizhand-l I«<« 10 Guldm
Johann Favre läßt anzeigen, m emem zu 1 ^ worden, weil „er" und seine
und dem Statthalter 100 Pfund, um die er chn ver ^ ^ ^ ^te beide Städte um dies-
Mithaften die der Stadt Bern versprochene Wemfuhr nc ) ^ ^ide Buße.c bis auf 10 Gulden
Mige Gnade. In Betracht, daß beide Bußen "us ^ ß». Denen von Orbach, die mit
nachgelassen. Mit dem Laudvogt für seinen Theü soll ^ ^ ^ Landvogt bestätigt, schenkt
Erbesserung ihrer Stadtbrücken und Schwellen ^oße ^ ^ ^ Steuer. «. Der alte „Curat" von
'«an ans ihre Bitte einen Jahreszins, der 20 Los(an)ner ^ ^ y^ggnnt worden sei, bis nach
-mim»»-». °i- ->w°-an d.m °'b°u ^ ^ 2»,
d.s «I d.r Em >md w d.m PI°-lh-uI°