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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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August 1553.

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Erkanntnissen entfernen, wie ihm das besohlen und verabschiedet worden sei, und legt hiebei einen von beidenStädten im Jahre 1504 besiegelten Brief vor. Es wird verabschiedet: Auf der Jahrrechnung zu Freiburgsollen seine Briefe, Erkanntnisse und Gewahrsamen und ebenso diejenigen der Städte besichtigt, verglichen undbann erläutert werden, was in den Erkanntnissen der Städte durchgethan werden soll, was man dann deingenannten Lucas befehlen soll, damit de Molendino bei dem, was ihm laut seinen Erkanntnissen gehört, ohneEintrag verbleiben könne, ib. Dem Pierre Calameti von Grandson sind die Stücke, welche Benedikt vonDießbach verkauft hat und Edellehen sind, da er nicht edelleheusgenössig ist, assouffertirt und verlobet worden,und sind ihm für Lob und Soufferte zu Händen beider Städte 27 Kronen auferlegt worden, e. Ebensosoll Glaudo Hugonin von Fontaine für das Lob wegen der Güter, die er von dem genannten Benedikt vonMeßbach gekauft hat, beiden Städten 40 Kronen ausrichten. «I. Der Glauda Torene werden um Gottes-uullen, damit sie ihr Häuschen wieder aufrichten möge, 10 Florin und 1 Kopf Korn geordnet, v. DemSchreiber von Montenach wird ein Nock gegeben. Ebenso dem Mestral von Montenach. Beiden sollen sievom Vogt von Grandson gegeben werden, k, Nicod Bousset, Vater desjenigen, der schädlich geschwendetHut, soll ig Florin Buße geben und dem Vogt die Kosten abtragen. A. Den Dreien von Chamblon(Chamblion"), die dem Vogt sein Heu nicht führen wollten, werden jedem 5 Florin Buße auferlegt unduebstdem sollen sie dem Vogt die Kosten abtragen. >». Bernard de Lex will in Kraft der Reformation einevon seinen Vorfahren gestiftete Jahrzeit zurückziehen. Der Vogt von Grandson hat sich hiemit nicht behelligenwollen, sondern den Betreffenden vor beide Städte gewiesen. Die von Bern sind der Meinung, da inandern gemeinen Herrschaften, die das Evangelium angenommen haben, bewilligt worden ist, die Kirchengüter!U Geinäßheit der Reformation derer von Bern zurückzuziehen, so soll de Lex vor dem Vogt die Nähe derVerwandtschaft nachweisen, und wenn er dann zeigt, daß er des Zuges genoß sei, so soll ihm das Betreffendeuerabfolgt werdein Die Boten von Freiburg haben von der Angelegenheit keine Kenntniß und von ihrenrn ^men Auftrag und nehmen die Sache in den Abschied, i. Dein Antoine Groz wird in Betrachtinner Armut die Hälfte von drei verfallenen Jahreszinsen an Korn und Geld nachgelassen. Ii,. Den ZehnternBonvillars und Onnens wird wegen des durch den Wind erlittenen Schadens die Hälfte ihres Rückstandesöefchenkt. K. Der Gubernator von Provence beschwert sich im Namen der Gemeinde über die von alt-Venner>iacob Tribolet und Seckelmeister Hans Reif betreffend Schirm und Bann der Wälder in den Herrschaftengrandson und Montenach eingeführte Ordnung, und bittet, sie bei dem Holzhau wie vor Altem bleiben zu, en. Nachdem Tribolet die betreffende Ordnung in Schrift verfaßt dargelegt und verlesen lassen hat, wirdwselbe bekräftigt und dem Vogt befohlen, dieselbe noch ein Mal, wie früher geschehen, allenthalben verkündeniu lassen und zu vollziehen (darob ze halten")und ime die unterzeichnete überantwurt dieselbige inzesryben","uch eine Abschrift derselben den Boten von Freiburg zu geben und eine hier zu behalten. Der Gubernatorvan Provence wird hiemit abgewiesen und ihm gesagt, er solle diesfalls künftig beide Städte ruhig lassen."»> Bei diesem Anlaß ist angezogen worden, wie Petermann von Erlach viele Hölzer (Wälder) ausgeliehenund Bauhölzer an Fremde und Heimische zum Bauen erlaubt habe, nachdem dieses von beiden Städtengestellt worden sei. Es wird beschlossen, er soll vor beide Städte berufen, verhört, seine Antwort vernommenvud dann weiter in der Sache gerathschlagt und gehandelt werden, i». Alt-Venner Tribolet eröffnet, wieer Buchwald, aus welchem jeder von Grandson sich beHolze, gar sehr geschwendet und ausgereutet sei, so da kein Stamm mehr aufrecht stehe; es seien Aecker daraus gemacht worden, ohne daß man wisse, welchervgt den Wald verliehen habe. Es wird verabschiedet, man solle genaue Nachfrage halteil und dann weiter

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