August 1553. 815
sie dort, weil die Versammlung zu Wenig zahlreich war, für dermalen keine cndschließliche Antwort erhaltenhaben. Rath und Burger beschließen: 1) Bis Montag oder Dienstag zu warten, ob die Boten von Bernihre Antwort auf der Jahrrcchnung ertheilen werden. 2) Den Landleuten soll geantwortet werden, mankönne ihnen zu dieser Zeit keinen eigentlichen Bescheid geben, weil man mit ihrem Herrn noch nicht überein-gekommen sei und nicht wisse, was man von der Herrschaft erhalte. Wenn aber die drei Panner an dievon Freiburg kommen und in ihrem ruhigen Besitze bleiben, „und etwas fürstandes daran sin mag, damitgesagt landlüt bezalt werden mogind", wolle man ihnen gern behülflich sein und solchen Fürstand zukommenlassen und ihnen auch sonst die mögliche Unterstützung beweisen. 2. Der Graf von Greyerz erscheint abermalspersönlich, verbeistandet von dem Herrn von Villarsel, und bittet „uf den ufschub des gestrigen tags, darufsin Handel geschlagen was", seine Sachen wohl zu betrachten, sie zu Ende zu bringen und auf seine gestelltenArtikel eine gütige Antwort zu geben, damit er nicht länger aufgezogen, und die von Freiburg, wie er esbegehre, voraus befriedigt, und andere Gelten gütlich und um so besser zufrieden gestellt werden möge».Namentlich jetzt in der großen Roth mögen sich die von Freiburg gegen ihn erzeigen, wie sie sich je und jegegen das Haus Greyerz erwiesen haben; er sei bereit, dieses mit Einsetzung von Leib und Gut zu erwiedern.Nachdem die Artikel des Grafen noch ein Mal verlesen worden waren, Wird beschlossen: Man nehme dieseArtikel keineswegs an und wolle nicht eher mit ihm weiters niedersitzen, er gebe denn vorher in Betreff derAblösung von Corbers Bescheid, an den man kommen möge, „und er zu Bern ein entscheid, wie er sinHerrschaften mög vertrybcn" und erkläre sich, ob er dem Urtheil nachkommen wolle oder nicht. DieseAntwort wird ihm durch (Hans) List. (Jost) Freitag und dÄffry mitgetheilt. Diese bringen den Berichtzurück, der Graf verlange ein Ziel, um die Ablösung i» seineu Gewölben zu suchen, er wisse nicht bestimmt,ob er deshalb eine Schrift habe; allerdings habe ihm der junge Prinz die Ablösung vor dem Herrn vonEhalland und Andern geschenkt, „Hab aber darum kein bries". Es wird ihm ein Ziel bis von heute überacht Tag gegeben. A. Fr-iburg! Rathsbuch No. 71.
VII. 1553, 19. August. Vor dem Rathe zu Bern danken Herr List und der Herr von Villarsel,»ebst einem Edelmann, im Namen des Grafen von Greyerz, daß die von Bern bewilligt haben, ihrerseitsstille zu stehen und ein Ziel zu setzen, und bemerken, wenn sie andere einzelne Burger und Klöster fürfahrenlassen, und von diesen jeder ein ihm gefälliges Stück, das viel mehr werth sei, angreife, so würde mancher,der sonst bezahlt würde, verlieren, „m. h. dest mer us löb ouch kon und begärt, sy sich bezalend, die güterusgerüft und übergeben nach schatzung, die plätz angryfen hinder m. h. wo nit gnug die grafschaft". DerRath antwortet, er habe ihnen „nächermaln" ein Ziel vergönnt, wie sie es begehrt haben. Von den Seinigensei niemand gefährlich eingefallen. Indessen sei der Rath nicht gewillt, jemand Gericht und Recht zu versperrenoder von Brief und Siegel zu drängen, sondern lasse jedem gutes Gericht und Recht ergehen, was manbisher von denen von Bern gerühmt habe, welche» Ruhm man behalten wolle. Dazu seien Etlichen schonGüter zubekcnnt worden, die verlobet, was der Rath nicht zurückwerfen könne. Wenn aber gemeine Geltendem Graf sein Begehren bewilligen, so lasse man das geschehen, daß sie zusammenstehen und wieder ein-werfen und die Güter auf Schatzung nehmen, das sei nämlich ihre Sache. St.«. B-r»: N-mMu-h N°- s-s, s. »s?.
VIII. 1553, 25. August. Vor Räth und Burger zu Freiburg eröffnet der Graf von Greyerz aufden genommenen Verdank: 1. Er habe den Ablosungsbrief von Corbers emsig gesucht oder suchen lassen,aber nicht gefunden und könne daher nicht Antwort geben, ob er ihn habe oder nicht. Damit man abersthe, daß es nicht an ihm fehle, begehre er, daß man den Movina (?), einen der ältesten Diener des HausesGreyerz, anhalte, allenthalben in seinem Hause zu suchen, oder (und?) ihn bei seinem Eid darum ermahne.Daneben wolle er nicht verhehlen, daß ihm ein Theil seiner Diener und auch einige Landleutc gesagt haben,ste haben den Brief gesehen und auch lesen hören; oder aber, damit er noch besser suchen lassen könne, mögeman ihm das Ziel bis Weihnachten erstrecke», „oder elter bries, wie das billich ist, an sich ze nemmcn undim ein zil geben, die abkündung derselben ze thun". Inzwischen möge man mit dem Passcment stillestehen,