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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
Entstehung
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814
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4 August 1553.

und andere Briefe und Siegel zugeben. 3. Als die beiden Städte zu OulenS haben mehren lassen, sei dasMehrgangen und nit bestanden; demnach ein anderes worden, das nun billich ein fürgang (nehmen solle?)",wogegen sie auch nicht seien. Da sie aber stets auf ihre Kosten die Mehre besuchen müssen, so sei ihnendas beschwerlich; daher haben sieinen" wegen des ersten Mehrs etwas Kosten gefordert. Damit die vonBern aber sehen, daß sie mitinen" freundlich und brüderlich zu handeln gesinnt seien, seien sie davonabgestanden. Der Rath antwortet: 1. Der erste Punkt werde verschoben; es seien zu wenige anwesend;die Sache wolle man abschreiben. 2. Wie die von Freiburg mit den Leuten derer von Bern (m. h. lüt")handeln, so wollen diese mit den Angehörigen derer von Freiburg auch thun; man solle den Vertrag an derSense erfüllen; die von Bern wollen das auch. 3. Der Rath sei wohl zufrieden, daß die von Freiburgvon den Kosten wegen derer von Oulens abgestanden seien; die Verträge geben nicht zu, daß man da einigeKosten fordern könne, weder sie, noch Andere. Dem Vogt zu Tscherlitz soll geschrieben werden, sie seien

davongestanden. St. A. Bern: RathSbuch N-. «-S, S. »S4,

III. 1553, 11. August, Die Verordneten von Freiburg berichten vor dem dortigen Rathe Wie siegestrigen tags" mit dem Grafen von Greyerz niedergesessen und Folgendes verhandelt haben: 1. Der Grafbegehre nochmals, ihm bis Weihnachten das Beste zu thun; er wolle die von Freiburg befriedigen; unterAndern, habensy" beschlossen, die von Freiburg sollen den Grafen in Schirm nehmen,und jetz undalsdann und alsdann als jetz" bis zu Weihnachtensollen dann die panner ingesetzt sin, sover mine Herrendie eltisten (?) an sich . . . Wiewohl er daran gehenkt, daß sincr unterthanen schuld och darin sollt vergriffen(sin)". 2. Für den Grafen haben sich seine Unterthanen verwendet und er sich für sie, vorbringend, erfürchte, er müsse sie von Händen lassen; wenn sie in die Hand derer von Freiburg kommen, wolle er gebetenhaben, sie für empfohlen zu haben. Auf diesen Tag hat der Graf denen zu Freiburg schriftlich einigeArtikel zugestelltuf die Meinung" (bricht ab). a. A. Fniburgi Rathsbuch N°. cmangclh°ft-s s-mc-py.

IV. 1553, 11. August. Vor dem Rathe zu Freiburg lassen Boten der Panner Greyerz, Corbersund Montsalvens durch Martina (?) vortragen: 1. Sie seien abgefertigt, bei denen von Freiburg, als ihrenBurgern, Zuflucht zu suchen, in Betreff der Bürgschaft, welche sie für ihren Herrn eingegangen haben, dererwegen, wie sie Wohl einsehen, sie zu leiden haben werden; ihr Herr sei unvermögend, sie zu befreien undwerde vielleicht genöthigt, sich seines Gutes zu entziehen. Da der Graf gegenwärtig mit denen von Freiburgwegen ihrer Angelegenheiten in Unterhandlung stehe, und sie, die drei Panner, wie sie vernommen haben,in die Hand derer von Freiburg fallen, so bitten sie dieselben, sie als gute Unterthanen zu halten, wie siesich denn auch als solche erzeigen wollen. Sie seien froh, an die von Freiburg zu kommen, wegen alterFreundschaft und Nachbarschaft und auch wegen der Religion, wiewohl ihnen lieb wäre, wenn ihr Herr Herrbleiben könnte. 2. Sie bitten die von Freiburg, sie auch in Betreff der 24,000 Kronen für empfohlen zuhalten; ansonst müssen sie vom Lande und entstehen im Lande große Widerwärtigkeiten mit jenen, die nichtin der Bürgschaft begriffen sind; man möge ihnen vor Unglück, Zwiespalt und Kümmernuß sein.

K. A. Freiburg i RathSbuch No. 71.

V. 1553, 15. August. Vor dem Rathe zu Bern eröffnet ein Gesandter von Freiburg, nämlich HerrList, abermals die Angelegenheit betreffend das Wider den Grafen von Greyerz wegen der 6000 auf Corbershaftenden Kronen erlangte Paffement, wovon die von Bern eine Abschrift haben, und bittet wiederholt, denenvon Freiburg rathen zu wollen. Es wird ihm geantwortet, es seien zu wenige Mitglieder da, wenn mehranwesend seien, so werde man eine» Bescheid ertheilen. St. A. Bern: Rathsbuch N°. z-s, S. 2s«.

VI. 1553, 17. August. Vor Räch und Burger zu Freiburg wird das Wiederbringen der Verordnetenund die Artikel, welche der Graf von Greyerz für die Unterhandlungen gestellt hat, vernommen. Ebensowiederholen die Boten der Panner Greyerz, Montsalvens und Corbers die Bitte, ihnen durch Uebernahmeder 24,000 Kronen behülflich zu sein. Endlich berichten die zwei Boten, welche in Bern gewesen sind, daß