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Juli 1558.
so bieten sie auf eidgenössisches Recht zu gleichen Zusätzen. Da man schon zu Lauis Bericht erhalten hat,daß die Zoller von ihrer Forderung abgestanden seien, so ist eine weitere Berathuug uunöthig geworden; daaber der Bote von Nri dennoch ersucht, die Sache an die Obern zu bringen, so hat man ihm entsprochen.L. Der Landvogt von Luggarus, Kaspar Stierli von Schaffhausen, hat früher angezogen, die CommuneGuliu habe Statuten aufgesetzt, daß jeder an seinen eigenen Gütern die Allmenden einschlagen und für eigenbenutzen dürfe, mit der Bedingung, daß durch dieses Einschlagen weder Straßen, noch Holzzüge oder Brunnen„übernommen" werden sollen. Dieses Einschlagen gereiche aber dem gemeinen Manne zu großem Nachtheil.Der Laudvogt verlangt nun Antwort. Nach Vergleichung der Instructionen wird dem Landvogt befohlen,diese Statuten aufzuheben und die eingeschlageneu Allmenden wieder aufthun zu lassen, und wenn andereCommune» im gleichen Falle seien, soll er diesfalls zu handeln auch Gewalt haben. Es sind auch Einigeaus dem Mainthal wegen Allmenden, welche die Commune Cavergno hinweggegeben hat, vor den Boten imRecht gestanden. Ueber diesen Handel aber hat man keinen endschließlichen Bescheid gegeben, sondern willdenselben an die Obern bringen, die sich zu Tagen erläutern werden, ob sie es bei dem Hinweggeben wollenverbleiben lassen, oder, wie zu Luggarus, das Wiederöffnen befehlen wollen. K. Peter Albert, alt-Landschreiberim Mainthal, trägt im Namen einer armen Wittwe vor: Die Statuten verfügen, daß kein Wirth Knaben,die bevogtet und unter den Jahren seien, für mehr als 40 Kreuzer auf Borg geben soll; auch habe diesfallsder alte Landvogt im Maiuthal, Hans Stocker von Zug, einige Rüfe gethan. Dem Allem zuwider haben einigeWirthe den Sohn der benannten Wittwe so „ufgewidlet", daß sie ihm ungefähr in drei Monaten Alles, waser habe, abgezogen haben; sie glaube, daß dieses ihr und den übrigen Kindern, welche Mädchen seien, nichtzum Nachtheil gereichen solle, und bittet, ein Einsehen zu thun. Nachdem mau die Statuten, Rüfe und dievon den Obern erlassenen Capitel, in welchen solche Ungebtthrlichkeiten bei Verlust der Ansprache verboteilsind, verhört hatte, so hat man das Gut der Wittwe und den kleinen Kindern zu Händen gestellt und erkennt,daß sie für die betreffenden Schuldeil unangefochten bleiben sollen, bei 100 Kronen Buße. Da aber dieAnsprecher gedroht haben, hin und wieder zu laufen und Vieles daran zu setzen, daß dieser Beschluß gestürztwerde, so hat man denselben in den Abschied genommen, damit, wenn jene zu Tageil oder sonst der Sachenachlaufen würden, die Obern die Wittwe bei ihren erlangten Rechten zu beschützen wissen. I». Auf dieserJahrrechnung sind auch noch folgende Artikel angezogeil worden: 1. Als Niklaus Wirz Landvogt zuLuggarus war, habe er einen Apotheker, genannt Bedan, wegen Beschimpfungen der Sacramente der christlichenKirche aus der Landschaft Luggarus verwiesen; dieser aber habe sich wieder in das Land gelassen. 2. LetztesJahr sei durch die Rathsboten zu Luggarus „des gloubens halben gegen den siben orten sich gschriftlichverbunden", (befohlen worden), daß einige neue gedruckte Büchlein, die von einem gewissen (Paul Peter)Vergerio ausgegangen seien, ebenso andere neue Bücher, die über den Glauben handeln, dein Landvogt undLandschreiber in das Schloß abgeliefert werden sollen; das sei nicht befolgt worden. 3. Der Priester Johannesde Becharps (Beccaria) sei, nachdem er ein Weib genommen hatte, aus der Landschaft Luggarus verwiesenworden und habe sich dann zu Misox in Bünden niedergelassen. Daselbst halte er Schule und einigeLuggarner haben ihre Kinder zu ihm in die Schule und an den Tisch gethan. Iii Betracht der Beschreibung,welche die Luggarner des Glaubens wegen den VII Orten ausgestellt haben, wird nun erkennt: 1. DerLandvogt soll den Bedan aus der Landschaft verweisen, in der Meinung, daß derselbe in Monatsfrist mitWeib und Kindern die Landschaft geräumt haben soll; würde er wieder hereinkommen, so hätte er Strafeail Leib und Gut zu erwarte». 2. Der Landvogt soll äbermals einen Ruf ergehen lassen, daß jeder im