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Juli 1553.
angerufen, daß die Sache denen von Freibnrg zum Nachtheil gereiche. Nach Verhör dieses Wiederbringensbeschließen Rath und Bürger, bis Weihnachten das Beste zu thun, mit Vorbehalt einiger Artikel, welche derStadtschreiber aufgezeichnet hat. Alles das sollen die Verordneten mit dem Stadtschreiber dem Grafen eröffnenund seine Antwort gewärtigen. Die genannten Verordneten bringen auch vor, er begehre, daß man ihmein Rathsglied vergönne, um mit dem Herrn von Villarsel vor dem Rath in Bern zu erscheinen und demselbendas Recht anzubieten, weil die von Bern seine Herrschaften, welche auf ihrem Gebiete liegen, angegriffenhaben. Endlich bitte der Graf die von Freiburg, ihn um 2000 Kronen Hauptgut gegen Bitzius Archervon Bern, für welche Schultheiß Studer und Schultheiß Ammann Bürgen seien, zu vertreten, und dieseSumme über sich zu nehmen! er wolle ihnen dann die Ablösung von Jaun und Galmis abtreten. Rüthund Bürger beschliehen: 1. In Betreff der Absendung eines Boten, um ihren Mitbürgern und Brüderndas Recht anzubieten, könne man ihm, wie gerne man es thun würde, nicht willfahren; wenn man ihmaber sonst etwas zum Guten thun könne, so werde man sich gutwillig finden lassen. 2. Anbelangend die2000 Kronen sei denen von Freiburg unbekannt, daß der Graf für Jaun und Galmis eine Ablösung habe,da ihre Briefe auf einen ewigen Kauf lauten-, wenn er aber eine Ablösung zu haben beglaube, so möge erdie von Freiburg hierüber des Weitern verständigen. 3. 28. Juli. Nachdem dem Grafen von Greyerzgestern einige Artikel vorgelegt worden sind, antwortet er nun vor dem Rathe zu Freiburg: 1. Es sei ihmunmöglich, so schnell seinen Bescheid zu geben, er verlange eine Copie und acht Tage Verdank. 2. Erbegehre neuerdings einen Rathsboten, um zu Bern das Rechtsbot zu thun. 3. Ebenfalls verlange er, daßdie von Freiburg die 2000 Kronen, die er an Bitzius Archer schulde, gegen die Ablösung von Jaun übernehmen.4. „Heb er minen Herren von fallis (?) wegen bewilligen Wüllen." 5. Er bitte, einem seiner UnterthanenAudienz zu geben. 6. Man möge den Anwesenden von Cammerach bewilligen, eine Attestation aufzunehmenin Betreff der Schulden, die er wegen des Herrn von Chastcaufort bezahlt habe, es sei bei Hans Hecht oderAndern. Der Rath beschließt: 1. In Betreff der drei ersten Artikel bleibe es bei dem gestrigen Beschlüsse.2. Die Aufnahme von Kundschaften werde bewilligt, in der Meinung, daß der Großweibel oder sein Stell-vertreter zugegen sei. Nach Eröffnung dieses Beschlusses bemerkt der Graf, er hätte zwar erwartet, manwürde ihm die Copie und den Verdank bewilligen! er verlange nämlich nicht, mit denen von Freiburg zurechten; wie dem aber immer sei, so wolle er Alles, was er mit Leib, Ehre und Gut vermöge, denen vonFreiburg präsentirt haben. a. A. Fr-iburg: Rathsbuch No. 71.
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Luggarus. 155Z, 13. Juli. Jahrrechnung.
Staatsarchiv Lucern: Lauiz und LuggaruS Abschiede Bd.II. Staatsarchiv Zürich: Ennctbirgische Abschiede ISIS— 1599 t. 199StaatSarcliiv Bern: Allgcm. cidgcnöss. Abschied- UN. S. 07. LandeSarchiv Schwyz: Abschiede. Ziaiitonsarchiv GlarnS: Abschiede.jtantonSarehiv Basel: Abschiede Band SS. KaiitonSarchjv Freiburg: Ennctbirgische Jahrrechnungen Band No. 104.5ta»to»Sarchiv Solothurn: Abschiede Band ZZ.
Gesandte: Zürich. Rudolf Kloter, Statthalter. Bern. Jacob Güder, des Raths. Lucern.Ja cob Jeger, des Raths. Uri. Hans Troger, des Raths. Schwyz. Martin Bürgi, des Raths. Unter-wal den. Melchior Lussi, Landschreiber zu Nidwalden. Zug. Hans Burkard, des Raths. Glarus.Melchior Gallati, des Raths. Basel. Jacob Götz, des Raths. Freiburg. Franz Werra, des Raths.Solothurn. Urs Wielstein, Seckelmeister. Schaff Hausen. Konrad Sorg, Zunftmeister.
Der Gesandte von Uri fordert instructionsgemäß 72 Gulden 10 Schilling Urner Währung, welcheder Landvogt von Livinen ans Befehl der Mehrheit der Boten, die letztes Jahr hier ans der Jahrrechnungwaren, am Büchsenhause zu Jrnis, in welchem sich das gemeiner Eidgenossenschaft gehörende Geschütz befindet,