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sei, denn er sei immer geneigten Willens gegen der Stadt Freiburg; auf künftigen Sonntag werde er einigeseiner Pauner versammeln, um dann mit einer Antwort zu begegnen. Der Rath erwiedert: Er bedaurediese Antwort; dieselbe sei nur geeignet, Verzug zu veranlassen, wodurch großer Unwille unter der Burgerschaftentstehen werde. Da aber die Sache früher vor dem mehreren Gewalt verhandelt worden sei, so wolleman sie wieder dahin gelangen lassen, obwohl anzunehmen sei, der Graf werde auch da nicht viel erlangen.Wenn er aber ein Ziel von vierzehn Tagen oder drei Wochen begehrte, mit dem Versprechen, das Gelddann zu erlegen, oder die von Freiburg gemäß Brief und Siegel in den Posseß der Güter zu setzen, sokönnte ihm vielleicht geholfen werden; er möge die Sache wohl erwägen und sich einer bessern Antwortbesinnen. Freiburg! Rathsduch No. 7l.
Unterm 1l). Juli 1553 werden Ulrich Nix und Martin Sesinger von Frciburg als Gesandte anden Grafen abgeordnet, K. A. Freiburg: Jnstructionsbuch No. 6, k. 122. Gegenstand ihrer Instruction istVerhandlung mit dem Grafen über dessen Schuldverhältnisse. Am 19. Juli berichten die Gesandten vordem Rath über ihre Verrichtung. Dieselbe drehte sich vorab und hauptsächlich um eine, nicht klar liegendeEinzelheit. Am Schlüsse verlangt der Graf in Betreff seiner Schuldangelegenheit Verschub von sechs Wochen,den die Gesandten ihm nicht bewilligen. K. A. Freiburg: Rathsbuch No. 71. Das spät erfolgende Referatläßt sehr bezweifeln, ob diese Verhandlung mit unserm Abschied in Verwandtschaft stehe.
IV. 1. 1553, 19. Juli. Vor dem Rathe zu Freiburg bittet abermals eine Botschaft der drei Pannervon Greyerz, Montsalvens und Corbers, ihnen um der alteu Liebe, Freundschaft und des Burgrechts wegenräthig und behülflich zu sein, wie sie der für den Grafen eingegangenen Bürgschaft enthoben werden möchten. Eswird ihnen geantwortet, ihre Beschwerde sei denen von Freiburg leid; doch wie gerne ihnen diese behülflichWären, so können sie es doch nicht, weil sie nicht minder in Sorgen stehen, wie sie um das Ihrige, dassie dem Grafen vorgestreckt haben, bezahlt werden können; der Graf habe eben vieles verschrieben undzugesagt, das aber von ihm nicht geleistet werde. Was man ihnen aber laut der Burgrechtsbriese dienenkönne, wolle man mit gutem Willeu thun. Nachdem diese Antwort den Boten vor Rath eröffnet wordenwar, bitten dieselben nochmals zum höchsten, die Angelegenheit Wohl zu betrachten; denn wenn sich dieselbeverziehe, so werden große Kosten auflaufen und werde man ihre Güter angreifen, wodurch große Unruheim Lande entstehen, Tätlichkeiten vorfallen und sie von Haus, Hof und Vaterland getrieben werden. Dieseszu vermeiden sei ihr höchstes Begehren, die von Freiburg möchten die Summe, für welche sie, die dreiPanner, sich verbürget haben, über sich nehmen, sie zu der ihrigen stellen und mit beiden gegen den Grafenfürfahren. Der Rath antwortet ihnen, sie sollen nichts Thätliches oder Gewaltiges gegen einander vornehmen,sondern einander mit Recht besuchen, wie es tapfern frommen und verständigen Leuten zustehe; über dasvon ihnen angezeigte Mittel, wie ihnen zu helfen wäre, werde mau sich weiter berathen. Die Botenerwiedern, sie wissen kein anderes Mittel, als das vorgeschlagene; wenn aber dasselbe nicht angenommenwürde, so wären sie genöthigt, andere Mittel zu suchen. Auf die Anfrage, welche Mittel sie meinen, sagtder Bote von Greyerz: „um ein Herrn, der sich verträgte"; dabei stieß er den Boten von Montsalvens undraunte ihm in das Ohr, so daß dieser schwieg, „und doch wyter gefragt, geantwort um andere mittel, wiedann vorstat". Der Rath beläßt es hierauf bei seiner gegebenen Antwort, zumal die von Freiburg nichtwissen, wie sie sich mit ihrer Summe halten sollen; wenn die Boten aber vor den Weitern Gewalt begehren,wolle man ihnen morgen Audienz geben; doch sei zu vermuthen, sie werden da nicht viel mehr erwirken,als der Graf, der die von Freiburg angegangen habe, seine Schulden gegen Basel, Schaffhausen, Mühlhausenund Thann zu übernehmen, was man aber nicht eingehen wollte. Wenn den Boten aber etwas Weiteresangelegen sei, so mögen sie morgen vor Räth, Sechszig und Burger erscheinen. 2. 20. Juli. Vor genannterVersammlung wiederholen die Boten der drei Panner ihr gestriges Verlangen betreffend Uebernahme ihrerBürgschaftsschuld. Es wird ihnen geantwortet, die von Freiburg haben wegen ihren eigenen AngelegenheitenBoten nach Greyerz abgeordnet; wenn die Boten der Panner verlangen, daß jene in ihrem Namen mit dein