Juli 1553. 803
Laut einer Randbemerkung auf dem Zürcher Exemplar ist dasselbe eine Abschrift aus dem SchaffhauserAbschied.
Im Zürcher, Berner und Basler Exemplar fehlen t—im Glarncr, Freiburger und Solothurner 8°, k;! aus dem Solothurner.
269.
Wer», Ireivurg, Kleyerz (?). 1553, 6. bis 28. Juli.
Verhandlungen zwischen dem Grafen von Greyerz und Bern und Freiburg, auch den drei PannernGreyerz, Montsalvens und Corbers mit Freiburg.
I. 1553, 6. Juli. Vor dem Rath zu Bern ruft der Graf von Greyerz in Betreff seiner Handlungzu Baden, anbelangend seine Gelten, um Rath und Hülfe au. Es wird ihm eine „Hofabfertigung"gegeben; der Abschied von Baden sei noch nicht anhergekommen; übrigens könne man niemand vor demRechten sein. St. A. Bern: Rathsbuch N°, SS5, S. llt,
II. 1553, 7. Juli. Vor dem Rath zu Freiburg erscheint abermals der Graf zu Greyerz und bittet,daß man an seiner „obligendcr begerung" nichts übel nehmen möchte. Man werde wissen, was in Betreffseiner Schulden in Baden vorgegangen sei. Er sei nun im Begriffe, sich nach Frankreich zu begeben, weiler dringend veranlaßt sei, den König zu begrüßen. Damit aber seine Entfernung nicht Argwohn errege,habe er diese ohne Vorwissen derer von Freiburg nicht vornehmen wollen. Im Uebrigen legt er einenwälschen Vortrag ein: „des daß er nach hinryte miner Herren poten fürtragen, welches die 8 ort in abscheidgenommen haben, die übrigen des zu verständigen, uf die Meinung, wie er etliche wort uf die antwurtminer Herren der Eidgnosscn, so sy im einen gcltentag zu Pcterlingen angestimmt hatten, usgelaffen unddenselben antwurt (?) us bewegnuß des, daß wann sin güter usgeteilt, er um sin gut und eer kommenWurde, nit (?) antwurtet, und etlicher verstand gewesen sye, daß er minen Herren, den Eidgenossen, das rechtfürgeschlagen, welches er nie verstanden, sonders Hab denen fürgcschlagcn das recht, die unzimlichcr wyßangriffen wellten." Er bitte daher nochmals, die von Freiburg wollen, als seine Väter, ihn in väterlichemSchirm und Empfehlung wie bisher behalten; dann wolle er sich auch gegen sie so erzeigen, daß sie einWohlgefallen daran haben. Der Rath beschließt, man solle freundlich mit ihm reden und schauen, wie ersich gegen die von Freiburg halten wolle. a. A. Fr-wurg: Rathsbuch No. ?>.
III. 1553, 14. Juli. 1. Vor dem Rath zu Freiburg erscheinen Boten der drei Panner Greyerz,Montsalvens und Corbers, und bitten, nach gewöhnlichem Gruß, die von Freiburg, ihnen räthlich undbehülflich zu sein, daß sie mit Bezug auf das verbürgte Geld nicht zu Verlust kommen; es sei zu besorgen,sie werden von Haus und Hof und dem Ihrigen getrieben. Der Rath beschließt, ihnen freundlich zu sagen,die Sache sei denen von Freiburg leid; da aber die von Freiburg wegen ihrer eigenen Ansprachen mit demGrafen (von Greyerz) in Verhandlung stehen und hierüber noch nichts beschlossen worden sei, so wissen sieihnen nicht zu ratheu; die Sachen stehen vielmehr so, daß sie selbst guten Rathes bedürfen. Wenn aberihre Verhandlung mit dem Grafen beendigt sei, und sie ihnen dann berathen und beholfcn sein können, soWollen sie dieses gerne thun. 2. Ebendaselbst erscheint der Graf von Greyerz persönlich und eröffnet: Aufden Vortrag von Ulrich Nix und Martin Sesinger habe er keine Antwort geben können. Da die Angelegenheitnicht ihn allein, sondern auch seine Unterthanen betreffe, so sei ihm jetzt noch nicht möglich, so schnell seinenBescheid zu ertheilen. Er bitte, ihm das Ziel zu verlängern, er werde sich die Sache so angelegen seinlassen, daß man sehen werde, er trachte nicht nur nach Verzug, sondern daß es ihm mit der Sache ernst