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Juni 1553.
der Treiß eröffnet, vor Jahren habe ein gewisser Orland seinen Vater erschossen; letzter Tage vernehme ernun, daß Dionys von Brusin aus Mailand wisse, daß Bayochin von der Treiß dem Orland diesen Mordaufgetragen und ihm dafür Geld gegeben habe. Das Alles habe er dem Malefizschreiber und dieser es demLandvogt angezeigt, der dann den Dionys aufgesucht habe. In dieser Angelegenheit seien bei 38 KronenKosten gelaufen. Da nun der Dionys in seinem Zeugniß den Bayochin nicht genannt habe, so habe derLandvogt erkennt, daß er, Riget, diese Kosten zu bezahlen habe. Er beschwere sich dessen und bitte, ihndieser Last zu entheben. Anderseits bemerkt der Fiscal, wie Niget in Folge der genannteil Anzeige, die aber,nachdem Dionys verhört worden war, sich als resultatlos herausstellte, Ursache dieser Kosten gewesen sei,und sie daher bezahlen solle. Es wird beschlossen, den Handel stillzustelleu und in den Abschied zu nehmen,um den auf die nächste Jahrrechnung hineinkommenden Boten Instruction zu geben, v. Der Landvogt zuLauis, Jacob Hugi, des Raths zu Solothurn, eröffnet, wie ein Jacob de Master Martin von Bigonio derVernunft beraubt sei und vor einigen Monaten in seiner Verrücktheit seine Tochter getödtet habe. Er wärenun mit Leib und Gut der Obrigkeit verfallen; da er aber viele kleine Kinder habe, so habe der Landvogtdieselben nicht von dein Gütlein stoßen wollen, sondern Vertröstung genommen und den Handel bis zurAnkunft der Boten eingestellt. Auf dieses erscheinen die Mutter und die Frau des genannten Jacob mitsechs kleinen Kindern und bitten, ihnen das Gut um Gotteswillen zu schenken, weil dasselbe nicht groß seiund die Kinder daraus erzogen werden müssen. Nachdem man von Ehrenleuten erfahren hatte, daß dergenannte Jacob wirklich von Sinnen sei und den betreffenden Todtschlag in einer tauben Weise vollführthabe, so hat man das geringe Gut seinen kleinen Kindern geschenkt. In Betreff der Mißhandlung soll jederBote seine Obern berathen, wie man sich mit dem Jacob halten wolle, k. Es erscheint der Guardian desKlosters St. Francisci zu Lauis und eröffnet, seine geistlichen Obern, welche Minister genannt werden, habenmit Bewilligung der Bürgerschaft des Dorfes Lauis die Abhaltung eines Capitels ihrer Religion daselbstbeschlossen; er bitte, hiefür Erlaubniß ertheilen zu wollen. Da man aber durch Ehrenleute berichtet wordenist, daß früher auch einige solche Capitel daselbst gehalten worden' seien, wodurch aber einiges Unkrautgepflanzet worden sei, dessen Ausreutung jetzt noch viele Mühe erfordere, so wird die Sache in den Abschiedgenommen, um ab der nächsten Tagleistung dem Landvogt zu Lauis Antwort zugehen zu lassen. K. DieGebrüder Philipp und Andrea de Marzeti von Sessa bitten abermals um Liberation in Betreff des vonihnen begangenen Todtschlages. Nach Vergleichung der Instructionen wird die Liberalion ertheilt und dasVaterland den Petenten wieder geöffnet. Der Bote von Lucern, Hans (alias Jacob) Jeger, hat zwar zudieser Liberation nicht gestimmt; nichtsdestoweniger hat man dieselbe mit der mehreren Hand erkennt. I». Eswerden Johann Anton Cribell zum Malefizschreiber und Vincenz Castanea und Alexander Lag zu Fiscaleufür die nächsten fünf Jahre angenommen. Der Bote von Lucern stimmt auch hier nicht bei und behauptet,daß solche Aemter nach altem Gebrauche verliehen werden sollen; man erwartet aber, die von Lucern werdensich nicht söndern, sondern das, was die Mehrheit beschließt, sich ebenfalls gefallen lassen, i. Die Botenerkennen, es soll der Landweibel des Landvogls, Jacob Hugi, bei den Appellationen mit dein Landvogt ausdem Rath treten. Zu diesem Beschlüsse stimmt der Bote von Solothurn, Urs Wielstein, nicht, sondernglaubt, der Landweibel solle im Nathe verbleiben, weil es unter den Vorfahren auch so gepflogen wordensei. Da der betreffende Beschluß in guter Meinung erfolgt ist, so hoffen die übrigen Gesandten, die vonSolothurn werden dem, was mit der mehreren Hand erkennt worden ist, nicht widersprechen. — Den Abschiedunterschreibt Iowa Zumbrunnen, Landschreiber zu Lauis.