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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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Juni 1553. 801

die hohe Obrigkeit der Grafschaft Toggenburg, das unterhalb Gelegene in diejenige der LandgrafschaftThurgau gehören. Mit Bezug auf die Niedern Gerichtsherrlichkeiten, Trieb und Tratt, Wunn und Weidist diese March nicht vorgreiflich. Dieser Spruch ist von dem Abt und den X Orten, nachdem ihnen LandvogtMartin Degen denselben auf „dem Tag zu Baden" vorgelegt hat, angenommen worden und haben diesfallsbeide Parteien Brief und Siegel begehrt, was die vier Eiugangsbenannten, jeder mit seinem Siegel, nunerstatten.

E. A. A.: Verträge und Rechtsamen der X und VII Orte im Thurgau, k. 10 vorso. — St. A. Bern: Thurgaubuch k. 20 verso.

Obwohl der als Genehmigungstag angeführte „Tag zu Baden" nicht als Jahrrechnungstag bezeichnetwird, so darf man doch mit Sicherheit annehmen, daß Genehmigung und Bcsiegelung unter sich in unmittelbareNähe fallen, und läßt sich unter diesen Umständen nur an die Jahrrechnung denken.

26«.

<Lauis. 1553, 26. Juni (Montag nach St. Johann Baptist). Jahrrechnung.

Staatsarchiv Luccrii: LauiS und LiMaruS Abschiede, Band II. Staatsarchiv Zürich: Supplemente der enneibirgischcn Abschiede ISIS—I67S.Staatsarchiv Bern: Allgem. eidgenöss. Abschiede NN, S. ss. Kantonsarchiv GlarnS : Abschiede. KantvnSarchiv Basel: Abschiede Band SS.

KaiitonSarclnv Freibnrq: Enncibirgischc Jahrrechmmgen, Band No. 10«. KantoiiSarcviv Solothnrn: Abschiede Band SS.

Gesandte: (Man sehe die Jahrrechnung dieses Jahres für Luggarus).

». 1. Der Seckelmeister entrichtet 7026 Pfund und 19 Spagürli Landsteuer, das Lauiser Pfund zu10 Kreuzer. 2. Die Commune Sonvico giebt die Steuer mit 640 Pfund in obiger Währung. 3. DieCommune Morco entrichtet als Steuer 320 Pfund gleicher Währung. 4. Die Commune Ponte steuert392 Pfund und 3 Spagürli in obiger Währung. 5. Zoll und Bank zu Mcudris ertragen 100 Sonnen-kronen. 6. Jacob Hugi von Solothurn, Landvogt zu Lauis, verrechnet Einnahmen von Bußen 351 Kronenund 1>/z Dicken, und für Ausgaben 255 Kronen und 2 Kreuzer. Nach Abzug seines Drittheils bleibt mau'hm schuldig 20 Kronen, 3 Dickplappart und 2 Kreuzer, was mau ihm bezahlt hat. Mit seiner Rechnung'st mau zufrieden. I». Johann Peter de Castanea, Consul zu Stabio in Mendris, bittet um eine Beisteuerdie Kosten, die in dem langwierigen Rechtsstreit mit Mailand in Betreff der Landmarchen aufgelaufen!u>d, und legt diesfalls einige zu Baden ausgegangene Abschiede und Urtheile vor. Da die Kosten bedeutendUnd einige Bote» ohne Instruction sind, so wird die Angelegenheit auf die nächste Tagsatzung zu Badenverschoben, auf welcher dann der benannte Consul wieder erscheinen mag. v. Christoffel von Marlian vonLauis übergiebt eine ab der Jahrrechnung zu Baden ausgegangene Missive des Inhalts, die Boten mögenversuchen, ihn mit seiner Widerpart, die ihm die rechte Hand abgehauen habe, gütlich zu vertragen. Sollte^us nicht geschehen können, so sollen die Boten dem Landvogt befehlen, dem genannten Christoffel zu erlauben,gemäß den Statuten von Ort zu Ort zu kehren. Man hat nun beide Parteien vorgerufen, aber nichtvereinbaren können. Die Widerpart des Christoffel glaubt, bei dem letztjährigen Urtheil zu verbleiben, undkeine neue Gewahrsame oder Kundschaft, die früher nicht im Rechten gewesen wäre, vorgebracht wordenso hat man das auf der letzten Jahrrechnung zu Lauis ergangene Urtheil gänzlich bestätigt und denParteien bei einer Buße von 100 Kronen geboten, hierbei zu verbleiben. Das soll jeder Bote seinen^beru anzeigen, damit, wenn eine Partei herauskäme, man hievon Kenntniß hätte. «I. Baptista Riget von

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