Juni 1553. 799
Zu tt. Die Basler Sammlung enthält diesen Artikel bis zum Votum Beroldingers auf abgesondertemBlatte beim Abschied vom 9. Februar 1553, und auch wieder bei diesem Abschied vollständig.
Zu NU und vv. Diese Artikel sind am Schlüsse des Abschiedtextes im Basler Exemplar nach einigemZwischenräume angefügt, wie es scheint von der Basler Kanzlei.
Der Inhalt des Vortrags der Gesandten von Freiburg crgicbt sich aus folgender Missive:
1553, 6. Juli (Donstag nach Ulrici). Solothurn an Bern. Alt-Schultheiß Konrad Graf habe abdem letzten Tage zu Baden berichtet, wie die von Bern durch ihre Gesandten auch vernommen haben werden,wie die Nathsboten derer von Freiburg daselbst angezogen haben, im Geschrei und Landmährsweise werde gesagt,Herzog Albrecht wolle mit seinem Kriegsvolk auf dem nächsten Wege durch das Elsaß nach Burgund. Daniemand wisse, was einfalle und damit nicht „heimlicher" Schaden und Unfug entstehe, finden die vonSolothurn für gut, wenu Bern, Basel, Freiburg und Solothurn einen beförderlichen Tag durch ihre Raths-boten besuchen würden, um über diese Angelegenheit zu rathschlagen. Bitte um Antwort.
K. A. Solothurn: Missivenbuch No. 3t. S. 322.
Unter gleichem Datum schreibt Solothurn in analoger Weise an Frciburg: Hier wird ausdrücklichgesagt, der Vortrag der Freiburger Boten zu Baden sei vor den Verordneten von Bern, Basel und Solothurngeschehen. ibiü-m s. s»s.
Zu vv. Vergleiche den Abschied vom 4. September 1553.
Zu «si. Mit Schreiben vom 12. Februar 1553 an die damals (9. Februar) zu Baden versammeltenVII Orte begehrt der Landvogt im Thurgau, Martin Degen, Weisung in Betreff: 1. Verbesserung derLandstraßen-, 2. des herrschenden Wuchers; 3. des Vorkaufs in Früchten und Leinwand; 4. des gefährlichenEheansprechcns; 5. der March ob Lütenheid zwischen den st. gallischen Gerichten und dem Thurgau; 6. desEinbringens des wegen der Belagerung von Constanz angelegten Bruchs; 7. wegen des unter den Kloster-frauen zu St. Katharinathal seit dem Austritt zweier Convcntfrauen eingerissenen Ungehorsams. Sind, mitAusnahme der Behandlung des Wuchers, alle übrigen Punkte durch Specialschreiben an den Vogt erledigetworden? St. A. Zürich! A. Thurgau.
Zu Obwohl unsere Quelle diesen Artikel vom 9. Juli 1552 datirt, so gehört er doch Wohl
zu unserm Abschied.
Sowohl im Bundesarchiv: Thurgauer Abschiede low. III, als auch im Stiftsarchiv St. Gallen:lkom. 1818, S. 40 erscheint er in unmittelbarer Folge von Art. x des Abschiedes vom 12. Juni 1553.In beiden angeführten Quellen wird indessen das Datum des Abschiedes auf den 12. Juni 1552 angegeben.Da aber der benannte Art. x seine fest ausgemittelte Stellung hat, und ein badischcr Abschied, zu demdas Datum vom 12. Juni 1552 diene» würde, nicht besteht, so ist in unfern Specialguellen offenbar dasJahresdatum gefehlt worden.
Zu ll»kk. 1553, 5. August. „Custus und capitcl saut Pclayenstift zu Bischofzell" (an Zürich).Als sie gewohnter Maßen im Capitel bei einander versammelt waren, habe Ulrich Sailer, weiland Landvogtzu Lichtensteig, ihnen einen besiegelten Abschied, den er auf der letzten Jahrrechnung zu Baden von den VII Ortenfür seinen Sohn, Johann Bilgen», gegen Phulppi Moser, Vogt zu Ittendorf, ebenfalls für dessen Sohn,Hieronymus Moser, erlangt hatte, vorgewiesen. Derselbe gehe der Hauptsache nach dahin: „unangesechen derresignation, so her Jheronimus Moser, chorhcr, selig, abgedachtem Jheronimuscn Phulpj Mosers sins brudersson gethan," soll doch die betreffende Chorherrcnpsründc dem Johann Bilgcri, als dem ältesten Wartner, gehörenund zugestellt werden. Da man keine Abschrift dieses Abschiedes habe, so solle hiemit allfälligem wettern Inhalt desselbennicht vorgegriffen sein. Ueber diesen Abschied müsse sich das Capitel, da ihm zu der Verhandlung nicht verkündet