79k Juni 1553.
(Cosma von Medicis) für Jacob Schmid (ckaoopo clo b'srrari) vom 13. März 1552 (1553); und endlichein im Sinne des gestellten Begehrens von Zug ertheiltes Geleit vom 27. April 1553 (Copien). Einsolches Geleit wurde auf den, im angegebenen Sinne von Schmid und Pianta, einem Gelehrten des Rechts,bei den einzelnen Orten gehaltenen Vortrag auch ertheilt von Lucern den 17. April (Montag vor Jubilate),von Uri den 29. April, von Obwaldcn den 24. April (Montag nach St. Georg), von Glarns den 1. Mai.Nur der Geleitsact von Lucern erwähnt des Dankes für den Vorbehalt des Hauses Medicis in der neuenVereinung. St. A. Zürich: Tschadische Documentensammlnng Band XI. Bei einer Conscrenz zwischenSchmid und Solothurn vom 19. Mai berieth Solothurn „uf sin beger" den Bassefontaine, der von derSache abrieth, weil sie eine gegen den König gerichtete Practik sei. Die Sache wird dann verschoben umsie auf St. Johannis vor gemeine Eidgenossen kommen zu lassen. K. A. Solothurn: Rathsbnch No. 51,S. 265. Einen gleichen Beschluß wie der letztere faßt auch der Rath zu Freiburg nach einem VorstandSchmids vom 12. Mai. K. A. Freiburg: Rathsbuch No. 79.
1553, 13. Juni, Florenz. Der Herzog von Florenz an Hauptmann Jacob Schmid. Seinen Briefaus Zug vom 4. Mai und diejenigen aus Lucern vom 17. und 19. Mai berichten ihn, was er, Schmid,seiner wegen in jedem Orte vorgebracht und welche Antworten er erhalten habe. Er sei mit seinen Ver-richtungen zufrieden und hoffe, sein Bestreben werde erreicht, wenn auch einige (Orte) sich nicht sofort entschlossenhaben. Er verlange nichts Anderes als die Erneuerung der alten Freundschaft, die schon bei seinen Vorelternbestanden habe, unbeschadet der Vereinung der Eidgenossen mit dem König zu Frankreich, mit dem HausOesterreich und mit dem Herzogthum Mailand, was zu Aeufnuug, Mehrung und Wohlachtung der Eid-genossenschaft gereichen werde. Er glaube daher, es werde sich niemand sperren, diese Freundschaft zu erneuernund ihn als Mitgenossen zu erkennen, wie sie das in einigen ihrer Bündnisse eröffnet haben. Die Eidgenossenmögen von ihm Gutes und Wohlfahrt erwarten. Schmid solle mit der Bewerbung um Geleit, wo ihmsolches nöthig scheine, fürfahren, und dabei melden, daß die Orte nicht ersucht werden, um dem König vonFrankreich Nachtheil oder einem Andern einen Dienst zu bereiten, sondern einzig um des angegebenenZweckes willen.
St. A. Lucern: Bei diesem Abschied. — K. Ä. Basel: Abschiede Band üb, beim Abschied vom SS. Juni 15VZ. — K. A. Solothurn: AbschiedeBand Z», deutsch, wahrscheinlich Copie.
Zu x. Ueber die Einnahmen und Ausgaben des Martin Degen, des Raths zu Schwyz, als Landvogtim Thurgau, für die X Orte von St. Johanns des Täufers Tag 1552 bis auf gleichen Tag 1553 liegtim K. A. Freiburg: Badische Abschiede Band 16, nach den Abschieden von 1553 ein detaillirtes Verzeichnißder einzelnen Posten, wonach die Gesammteinnahmen 453 Gl. 7 Schl. 6 D., die Ausgaben 534 Gl.19 Schl. 4 D. und des Landvogts Guthaben für 49 Reisetagen in Amtsgeschäften, zu 28 Gl. 19 Schl.betragen. (S. Note zu 88.) Vom gleichen Landvogt und für die gleiche Zeit enthält das St. A. Zürich:A. Thurgau folgende abweichende Rechnung: Summa Summarum alles seines Einnehmens von wegen derX Orte an Geld 448 Gulden 12 Schilling 6 Denar. Dagegen hat er ausgegeben für obige an Geld554 Gulden 14 Schilling 19 Denar. Mehr gehören ihm für die Tage, an denen er verritten ist,39 Gulden 19 Schilling. Die X Orte schulden daher dem Landvogt 136 Gulden 12 Schilling 4 Denar.Summa Summarum alles seines Einnehmens von wegen der VII Orte an Geld 516 Gulden 1 Schilling6 Denar; Ausgaben für obige 99 Gulden 2 Schilling 2 Denar. Der Landvogt schuldet daher denVII Orten 425 Gulden 14 Schilling 4 Denar. Werden hievon abgezogen die 13 Gulden 19 Schilling2 Denar, die jedes der X Orte ihm bei der letzten Rechnung schuldig geblieben ist, so hat er jedem derVII Orte noch zu bezahlen 47 Gulden 2 Schilling 6^/, Denar.
Das Freiburger und Solothurncr Exemplar, ungeachtet sie diesen Artikel auch haben, haben dannim Verfolg noch den fernem analogen; Als der Landvogt im Thurgau in Betreff der hohen Obrigkeit unddes Malefiz Rechnung gegeben habe, sei ihm jedes der X Orte 11 (sie) Gulden 1 Schilling und 3 Denarschuldig geblieben. Das haben die Gesandten von Bern, Freiburg und Solothurn nicht bezahlt, sondernbis auf die künftige Jahrrechnung anstehen lassen.