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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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Juni 1553.

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werden möchte. Nach Eröffnung der Instructionen findet sich, daß die Obern denen von Lucern gerneentsprechen möchten. Das Urbar von Baden meldet aber deutlich, die Stiftung sei von den Herren von Oesterreicherfolgt, so zwar, daß zu den Zeiten der Herrschast ein Priester auf der Burg und dem Schloß zu Badensein mußte; der habe einen Vicar und Verweser zu Eich gehabt, welche Pfarrei zur St. Niklausen-PfrundM Baden gehöre. Der Pfarrer zu Eich („er") müsse jetzt noch wöchentlich durch eineil Priester in derSt. Niklausen-Capelle auf der Burg zu Baden ein Amt halten lassen, wofür er in der Grafschaft Badeneinige Zinsen beziehe. Aus diesein Grunde lassen es die Obern bei dein Urbar und der Verleihung verbleiben.^ Der Landvogt im Thurgau bringt Folgendes an: 1. Dieser Tage sei die Aebtisfin zu Kalchrain gestorbenund nun keine Klosterfrau im Gotteshause; er begehre daher Weisung, wie er sich mit diesem Kloster haltensolle. Man befiehlt ihm, mit besten Treuen dafür zu sorgen, daß dein Kloster nichts abgehe. Inzwischensoll jeder Bote die Sache heimbringen und auf dem nächsten Tag mit Instruction, was mit demKloster vorzunehmeil sei, erscheinen. 2. Die Fraueil zu Münsterlingen haben keinen geistlichen Visitator; derBischof von Constanz glaube aber, er sei ihr Oberer und Visitator. 3. Den Büchsenschützen zu Frauenfeldhaben die Obern seit einigen Jahren jährlich 20 Gulden zu verschießen gegeben; nun haben sie den Vogtum eine Aufbesserung gebeten, die der Vogt selbst freundlich empfohlen haben wolle. Wird in den Abschiedgenommen. 4. Edelleute und Andere pflegen je nach ihrem Belieben in das Thurgau zu kommen und ausdemselben zu fremdeil Fürsteil und Herren zu ziehen, und meinen dann, wenn sie wieder zurückkehren, derLandvogt habe keine Geivalt sie zu bestrafen. 5. Jacob Hellberger benehme sich gar ungeschickt und muth-willig, erzeige sich gegenüber den Landvögten sehr ungehorsam und kehre sich nicht an deren Strafen. Ueberalle diese Artikel begehrt der Landvogt Weisung. Beim Abgang von Instruction werden dieselben heimgebracht.

Gesandte des Abts von St. Gallen eröffnen, wie der Abt Zinse und Gülten im Appenzellerlande habe,ober von denselben nichts einzubringen vermöge, da sich die Schuldner aller denkbaren Auszüge bedienen,weßhalb er (die IV Schirmorte?) um Hülfe und Rath ersuche. Jeder Bote soll auf dem nächsteil Tag mitInstruction versehen sein, wie man dem Abt beholfen sein wolle. II. Der Bischof von Constanz schreibt inBetreff des äußern Sees und ersucht um einigen Aufschub, damit er sich in der Sache besser erkundigenwöge. Es wird ihm Verschal, bis zur nächsten Tagleistung gegebe». Jeder Bote soll sich instruiren lassen,siir den Fall, daß der Bischof von seiner Meinung nicht absteheil sollte, ob man ihm das Recht vorschlagenwolle und wo dasselbe vor sich zu gehen hätte. Mit Bezug auf das Landgericht im Thurgau wird

geklagt, es verweigere den Leuten um wichtige Sachen die Appellation an die Obern, und wenn in Betreffsolcher Verweigerung auch appellirt werden wolle, so werde dieses wieder abgeschlagen. Biedere Leute werdenouf ungehörige Weise lange aufgezogen. Heimbringeil, ob man nicht das Landgerichtsbuch beschicken und inBetreff des Appellirens eine Ordnung stellen wolle. »»>. Der alte Vogt in den Freien Aemtern zieht an,bieser Tage sei ein „armer Bruder" zu Richensee gestorben. Derselbe habe dem Untervogt zu UnterlunkhofenGulden um Zins geliehen, wofür der Brief noch beim Stadtschreiber zu Bremgarten liege. Nun zeigebor Untervogt an, jener Bruder habe zu ihm gesagt, wenn er nicht mehr komme, so solle dieses Geld ihm,bo»l Untervogt, gehören. Anderseits behaupte die Frau zu Richensee, bei welcher der benannte Brudertzostorbeil, derselbe habe ihr die Hälfte dieses Geldes vermacht. Von dritter Seite behaupten die vonBremgarten, da sie die Niedern Gerichte zu Lunkhofen besitzen, so gehöre dieses Geld ihnen; als vierte Parteibemerken die Gesandten von Zürich, weil ihren Obern die hohe Obrigkeit daselbst zustehe, so solle dieses^old ihnen zukommen; endlich behauptet der genannte Vogt als fünfte Partei, weil der arme Mann in den