786
Juni 1553.
genannte Hospital sei (demjenigen?) zu Rom einverleibt, in welchen: Spital zu Rom unsern Gardeknechtettund Andern viel Gutes geschehe. Er bitte daher unterthänig um einen gemeinen Bettelbrief. Fällt in denAbschied; Antwort auf dem nächsten Tag. vv. Der Landvogt zu Sargans zieht an: 1. Stoffel Koch habeeine Ehefrau gehabt. Während der Mann nichts Anderes geglaubt habe, als die Frau wolle ihre Freundebesuchen, sei sie vor das Chorgericht in den III Bünden gekehrt und habe sich von ihrem Manne scheidenlassen, ohne daß demselben je zum Rechten verkündet worden wäre. 2. Zu Flums sei Einer, genannt derPapst, der habe angezeigt, er habe die Ehe gebrochen; das sei geschehen, weil seine Frau von ihm geschiedenworden sei; hierauf sei er auch vom Ehegericht in Bünden geschieden worden. 3. Wenn uneheliche Leuteohne Leiberben sterben, meinen die von Sargans dieselben beerben zu können, während der Landvogt glaubte,die Verlassenschaft derselben gehöre den Orten, als der rechten Obrigkeit. Als er sich diesfalls beim LandvogtTschudi von Glarus erkundigt habe, habe dieser gesagt, die von Sargans hätten das schon bei seiner Zeit sogepflogen. Man soll das heimbringen und sich bei den alten Landoögten erkundigen, wie früher zu Sargansder Brauch gewesen sei, und sich berathen, ob man sie dabei wolle bleiben lassen oder nicht. 4. Nachdem dieObern durch die Landvögte in Betreff des Tanzens, Spielens und Andern: haben Mandate ausgehen lassen,meinen die von Sargans und Wallenstadt, weil die kleinen Bußen und Strafen ihnen gehören, es solle,: ihnen auchdie von obigen Mandaten fallenden geringen Bußen zukommen. 5. Zu Wartau sei ein Weingarten, den PaulGafafer an sich ziehen wolle, der Vogt aber meine, er gehöre den Obern oder einer Pfründe, lieber dieseArtikel begehrt der Vogt Weisung. Sie werden in den Abschied genommen, ff. Derselbe Landvogt bringtvor, es haben die Obern den Hans Jacob von Castion selig, weil seine Herrschast Haldenstein in der GrasschaftSargans gelegen, in ihren Schutz und Schirm genommen. Als aber dieser Herr von Castion gestorben seiund sich etwas Span zwischen seiner Frau und seinen Brüdern erhoben habe, haben die aus den III Blindenbeglaubt, die Herrschaft Haldenstein liege auf ihrem Gebiet, die Inhaber dieser Herrschast seien mit ihrenUnterthanen mit denen von Blinden gereist, haben Lieb und Leid mit ihnen getragen, sie um Hülfe, Schutzund Rath angegangen und sich allweg wie Bundesleute gehalten, weßhalb sie voi: den: Vogt verlangten, daßer sie hierbei verbleiben lasse. Da die Obern den von Castion in Schutz und Schirm genommen haben, undein vor sechszig Jahren errichteter Kaufbrief vorhanden sei, dem gemäß Peter Feer von Lucern, als Landvogtzu Sargans, Anton Thig und Hans Amman,: von Flums auf Befehl der Obern die Herrschast Haldensteindem Heinrich Ammann von Grüningen verkaust und in: Rainen der Obern dafür Währschaft geleistet haben,so bittet man die aus den III Bünden freundlich, die Orte bei ihrer Gerechtigkeit der Herrschaft Haldensteingütlich bleiben zu lassen. Dabei soll das jeder Bote heimbringen, damit man sich bei den alten Vögtenerkundige, was jeden: darüber zu wissen sei, und sich entschließe, ob man denen aus den III Bünden, fallssie nicht gütlich abstehen sollten, das Recht anbieten wolle. KK. Die Boten von Lucern eröffnen, dieGerichte zu Dietwyl gehören ihren Obern; doch aber haben die sechs Orte mit denen von Lucern auch etwasGerechtigkeit der Gerichte wegen; diese seien nun von kleinen: Ertrage und zeitweilig sei bei der Bauernunruhezwischen den VII (sio) Orlen und denen von Lucern der Gerichte wegen Span entstanden. Die von Lucernbitten daher, die sechs Orte möchten jenen ihren Theil an diesen Gerichten zustellen und übergeben. Bein:Abgang von Instruction soll man das heimbringen und sich bei den alten Landvögten erkundigen, was fürGerechtigkeiten die Orte zu Dietwyl haben, und auf den nächsten Tag mit Instruction versehen sein.
Dieselben Boten von Lucern verlangen Antwort auf das bei»: letzten Tag in den Abschied genommeneBegehren ihrer Obern, daß die Leihung der auf ihren: Gebiete befindlichen Pfarre Eich ihnen übergeben