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Juni 1553,
Mittel stellen mögen, so mögen sie diese, wenn sie dieselben gestellt haben, beiden Theilen eröffnen; hättensie dieselben aber noch nicht gestellt, so mögen sie ferner über den Handel sitzen und Vorschläge bearbeiten, indenen aber keines Possesses gedacht werden soll; dann möge jeder Bote diese Mittel an seine Obern bringen.Darauf erscheinen die Boten der unparteiischen Orte wieder und eröffnen, sie seien von ihren Obern beauftragt,beide Parteien in Klage und Antwort zu verhören. Da solches aber den Parteien nicht gelegen sei, soseien sie ohne weitere Instruction und wollen Alles wieder an ihre Obern bringen; dieselben werden danngütliche Mittel stellen und diese den Parteien schriftlich mittheilen, damit dieselben, wenn (inzwischen) dieGüte nicht platzgreifen würde, ihre Boten für den nächsten Tag instruiren können, x. Gemäß der vomLandvogt im Thurgau, Martin Degen, des Raths zu Schwyz, erstatteten Rechnung über die hohe Obrigkeit,verbleibt ihm jedes der X Orte noch 10 Gulden 1 Schilling 3 Denar schuldig; anderseits stehen noch einigeStrafen und Bußen aus. Es bemerken nun die Boten der drei Städte, sie haben keinen Auftrag, Geldherauszugeben, sondern hätten geglaubt, der Vogt würde die Bußen bezogen haben, dann wäre er bezahltworden; sie verlangen übrigens eine Abschrift seiner Rechnung. In derselben erscheinen nun einige Posten,welche die Gesandten der drei Städte beanstanden. Da sich wirklich ergiebt, daß diese Posten Auslagenbetreffen, die die Niedern Gerichte zu bezahlen haben, so hat man dieselben aus der Rechnung entfernt undauf die VII Orte verlegt. Darauf aber eröffnen die Boten der Städte wieder, sie haben eine Abschrift derRechnung begehrt und verlangen, daß nichts daraus oder darein gethan werde; dergleichen Posten seiennämlich früher auch verrechnet worden; was man ihnen aber in den Abschied gebe, das wollen sie heimbringen.Man antwortet ihnen, es habe der Landschreiber zu Frauenfeld gefehlt, weßhalb man ihm aufgetragen habe,das Irrige zu entfernen und den VII Orten zur Last zu schreiben, Ascanius Marsus eröffnet im Namenvon Don Fernand Gonzaga, Gubernators zu Mailand: 1. Angelus Ritius und auch der Gubernator habendem Kaiser geschrieben, die Eidgenossen begehren, daß ihre Bundesgenossen von den III Bünden in gleicherWeise wie jene in die Capitel aufgenommen werden. Hierauf habe noch nicht geantwortet werden können,weil der Kaiser durch schwere Krankheit hieran und an andern wichtigern Geschäften verhindert gewesen sei.Da nun aber diese Krankheit verschwunden sei, so sei zu hoffen, daß eine baldige Antwort einlange, welchedann vom Gubernator und Angelus Ritius mitgetheilt werde. Dieses wird denen aus den III Bündenberichtet und Ascanius Marsus angegangen, dem Gubernator und Angelus Ritius ihre Mühe zu verdankenund sie zu bitten, die vom Kaiser einkommende Antwort unverweilt zu übermitteln. 2. Der Gesandte vernehme,der König von Frankreich verlange eine Zahl eidgenössischer Knechte, welche (ohne Zweifel) wider den Kaiser, dasheilige römische Reich und andere dem Kaiser zugehörige Länder und Städte gebraucht werden wollen, wiedas im letzten Zuge auch der Fall gewesen sei. Die Eidgenossen stehen nun mit dem Kaiser in derErbeinung; unlängst haben sie mit ihm mit Bezug ans das Herzogthum Mailand Capitel errichtet, endlichsei in der Vereinung das heilige Reich vorbehalten worden. Alles das mögen die Eidgenossen ernstlichbetrachten und ihre Knechte dem König nicht nur nicht erlauben, sondern jedermann zum höchsten verbieten,hinwegzuziehen; das werden der Kaiser und der Gubernator von Mailand in aller Gnade erkenneil. Da manohne Instruction ist, so wird die Sache heimgebracht, um auf dem nächsteil Tag Antwort zu geben. DerGesandte des Königs von Frankreich verlangt 1. Antwort in Betreff des Ausbruches der zehntausend Knechte.Auf dieses hat man einige Artikel festgestellt, ihm diese eröffnet, und es wurden dieselben angenommen.Nach Vergleichung der Instructionen hat man dann die verlangten Knechte anzunehmen bewilligt; von denaufgestellten Artikeln hat jeder Bote eine Abschrift erhalten. Dabei eröffnet Bassefontaine, der König habe