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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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Juni 1553.

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Kirchenruf ergehen zu lassen. Diejenigen, welche dann gedenken, sich gegen einen solchen Bau zu sperren,soll der Vogt auf dem nächsten Tag den Orten anzeigen. Inzwischen soll man die Sache heimbringen undauf dein nächsten Tag mit Vollmacht erscheinen. Derselbe Vogt eröffnet, es sei höchst nothwendig, dieLetzinen und Märchen zwischen der Herrschaft Nheinthal und denen von Appenzell zu untergehen. Heimbringen,wen man hiemit beauftragen wolle, t. Es wird angezogen, wie die neuen Lothringer Dickpfenninge, dieerst kürzlich geschlagen worden seien, an der Probe ungerecht seien und „am march" vier Loth Silber wenigerals die alten halten. Ebenso werden ungerechte Böhmische mit einem falschen Stempel, der dem Zeichen undStempel derer von Schaffhausen gleiche, gemünzet, ohne daß man wisse, wo solches geschehe. Das soll manheimbringen, damit jedes Ort die Seinigen warne, und wenn solche Falschmünzer entdeckt würden, soll ihnender gebührende Lohn gegeben werden. Ii. Die Boten von Zürich bringen mündlich und die von Bernschriftlich vor, ihre Obern bitten, daß jedes Ort seine Hauptleute warne, ihre Nnterthanen aufzuwiegeln undanzunehmen; im Betretungsfalle würde man die Betreffenden gemäß den diesfälligen Mandaten bestrafen.Ebenso zeigt der Schultheiß von Solothurn an, nach der Meinung seiner Herren sollen keine Hauptlcute ihreKnechte annehmen und hinwegführen, sondern es sollen dieselben auf ihre Obern warten. Das soll manheimbringen, damit die Hauptleute gewarnt werden, v. Vor einiger Zeit ist Hauptmann Jacob Schmidvon Lauis von Ort zu Ort geritten und hat sich für den Herzog von Florenz um ein freies sicheres Geleit inder Eidgenossenschaft beworben und daneben den Dank des Herzogs dafür, daß man ihn und das Haus Medicisw der Vereinung mit dem König von Frankreich vorbehalten habe, erstattet, nebst andern Ansuchen. EinigeOrte haben ihm das Geleit bewilligt („verlanget"). Da nun Jacob Schmid auf diesen: Tag nicht erschienen ist,noch eine Antwort begehrt hat, dagegen die Instructionen sonst eröffnet worden sind, so ist die Meinung der Mehrheitder Orte, dem Herzog kein Geleit zu geben, damit in der Eidgenossenschaft Unwillen und Practik vermieden werde.Auch soll ii: Zukunft, wenn ein solcher oder Andere um ein Geleit in gemeiner Eidgenossenschaft nachsuchen,kein Ort fürschießen und hinterrücks den andern ein Geleit geben, sondern gemeinlich zu Tagen in solchenSachen gehandelt werden. Da endlich Jacob Schmid ein Unterthan unserer Obern ist und er ohne derenWissen sich solcher fremder Herren Practiken, Geschäften und Trölens annimmt, so soll man das heimbringenUnd auf dein nächsten Tag mit Vollmacht, was man ihm hierum geben oder sonst mit ihm reden wolle,^scheinen. Die Gesandten voi: Basel, Schaffhausen und Appenzell eröffnen vor den VII Orten, wie dievon Bern, Freiburg und Solothurn sie berichtet haben, daß die VII Orte in Betreff des Abts von Fischingenetwas verhandeln wollen; sie glauben nun, daß sie im Namen ihrer Obern hieran auch theilzunehmen haben;würden die drei Städte wieder in den Posseß eingesetzt, so hätten dann die drei unparteiischen Orte einigegütliche Mittel gestellt, die sie dann vortragen würden. Die Boten der VII Orte erwiedern, ihre Obernanerkennen gegenüber den drei Städten keinen Posseß und die Gesandten besitzen keine Vollmacht, jene beiVerhandlungen, welche die Klöster betreffen, sitzen zu lassen. Nachdem die Boten der unparteiischen Ortedie Meinungen der Parteien der Länge nach angehört und keine derselbe,: von ihren: Auftrage abgehen wollte,sv haben dieselben befunden, sie wollen dermalen die von ihren Obern gestellten gütlichen Mittel nicht eröffnen,sondern es solle jeder Gesandte den Handel wieder in den Abschied nehmen. Auf dieses bemerken die Botender drei Städte, sie wollen im Namen ihrer Obern unter diesen Umständen bezeugen, daß sie nicht abschlagen,die gütlichen Mittel anzuhören und ihren Obern zu hinterbringen, damit die Sache in dieser Hinsicht nichtan ihnen gebreche; was man ihnen aber weiter in den Abschied gebe, lassen sie geschehen. Die Boten der^11 Orte bemerken, da man auf dem letzten Tage bewilligte, daß die drei unparteiischen Orte gütliche