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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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Juni 1553.

sei, man („wir") sollte diesen Artikel erläutern, damit jeder Theil, der überfallen würde, wüßte, was fürHülfe und Trost er von dem andern zu erwarten hätte. Man antwortet ihnen hierüber, es sei auf der letztenJahrrechnung den Gesandten der Grafschaft Burgund die Erläuterung gegeben worden, daß die Erbeinungnicht vermöge, auch nicht so zu verstehen sei, daß man die aus der Grafschaft Burgund vor Gewalt mitder Hand beschützen, sondern, daß man ihnen vermöge des Buchstabens mit Fürschrifteu und Botschaftenberathen und beholfen sein solle; bei dieser Erläuterung lasse man es verbleiben. Auf die Bitte der Gesandtenaber hat man die Sache wieder in den Abschied genommen, um auf dem nächsten Tag mit Vollmacht zuerscheinen. «». Den Gesandten von Burgund wird angezeigt, der Gesandte des Königs von Frankreichhabe eröffnet, es beabsichtige Markgraf Albrecht von Brandenburg in die Grafschaft Burgund zu ziehen undaus derselben den König zu überfallen. Wenn dem so wäre, so würde der König veranlaßt, ungeachtet derErbeinung und Neutralität, die Grafschaft Burgund zu überziehen und seinen Feind aufzusuchen. DieGesandten mögen daher beim Kaiser ernstlich dahin wirken, daß dieser Anschlag abgestellt und die Neutralitätin keiner Weise verletzt werde, u. Hierauf erscheinen die Gesandten von Burgund wieder und eröffnen, ihrfrüherer Vortrag bezwecke nicht sowohl eine Erläuterung der Erbeinung; die möge gegenseitig gehaltenwerden wie bisher. Der Wille und die Meinung des Gubernators und der Regenten gehe dahin, daß inBetreff der Hülfe ein neues Bündniß oder Vereinung errichtet werde, in der Meinung, daß wenn dieGrafschaft Burgund von Fürsten, Herren oder Andern feindlicher Weise überfallen würde, die Eidgenossenverbunden sein sollen, ihr Hülfe zuzuschicken und sie zu schirmen, und so umgekehrt die Grafschaft Burgundim Verhältniß zu gemeinen Eidgenossen; sie bitten ihnen anzuzeigen, wie ein solcher neuer Bund errichtetwerden könne, damit sie dieses dem römischen König, dem Gubernator und den Regenten zuschreiben können.Da man hierüber ohne Instruction ist, so wird die Sache auf Begehreit der Gesandten in den Abschiedgenommen, um auf dein nächsten Tag Antwort zu geben. «. Die Gesandten von Zürich ziehen an, wie siebereits den sechs Orten geschrieben haben, daß ein Wälscher, genannt Hans Bersi, Burger zu Lantzen, aufden Märkten und sonst in den Orten den Anken in großer Menge aufkaufe und auf Gewinn aus derEidgenossenschaft führe. Ludwig Schlatter von Frauenfeld, Ludi Ntinger und Hans Meyenberg („Meigenbarg")von Zug sollen hiebei seine Geineinder sein. Da hierdurch große Theurung entstehe, so bitten die von Zürichwiederholt, daß man solches nach Vermögen abstellen wolle. Nachdem die Boten die diesfälligenOrdnungen ihrer Obern vorgeführt hatten, wird befunden, die Sache wieder getreulich heimzubringen, damitjener Wälsche und seine Diener, wo er sie in den Orten hätte, abgestellt werden. A». Der Abt von Einsiedelnerscheint und eröffnet, da unlängst der Abt zu Fischingen gestorben und nun ein junger Convent da auferzogenworden sei, so bitte er, der Abt von Einsiedeln, auch derjenige von Muri und andere Prälaten des gleichenOrdens, daß man sie und den Convent nach allem Brauch einen Abt aus dem Convent erwählen lasse, daunter demselben tugendliche geschickte Herren seien, die dem Gotteshause vorsteheu können. Dieses wird ihnenbewilligt und festgesetzt, die von Lucern, Schwyz und Zug sollen auf Sonntag nach St. Margarethen, dasist der 16. Juli, ihre Rathsboten zu Fischingen haben, um Tags darauf mit den Mannten Prälaten nach altemBrauch den Abt zu wählen. «K. Jeder Bote weiß , seinen Obern zu berichten, was der Schultheiß Graf vonSolothurn mit ihnen geredet hat. r. Der Landvogt im Rheinthal zieht an, bei Wytnau sei eine Mühlein Abgang gekommen; dagegen wolle Einer daselbst eine Mühle bauen und habe diesfalls den Vogt umErlaubniß gefragt, der aber dieselbe ohne Vorwissen der Obern nicht habe ertheileu wollen. Da man nichtweiß, ob etwa jemand sich diesem Mühlenbau widersetzen möchte, so wird dem Vogt aufgetragen, einen diesfälligen