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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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Juni 1553.

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eher bezahlen könne. Das sollen alle Boten heimbringen, um die Ansprecher auf den benannten Tag znmErscheinen zu veranlassen. I». In gleicher Weise zeigen die Gesandten von Freiburg an, es sei JunkerHans von Engelsperg (Englisperg) in Bürgschaften und Schulden gerathen, so daß er sein Gut den Gläubigernübergeben („fürgeschlagen") habe. Es sei deßhalb gemeinen Gelten ein Tag auf St. Jacobs Tag (25. Juli)i» Freiburg angesetzt worden. Dieses wird zu angemessener Mittheilung heimgebracht. I. Es wirdangebracht, wie Heinrich Richermuth und Bat Wirz, beide von Zürich, vom Kaiser oder dem MarkgrasenAlbrecht bestellt worden sein sollen, ihnen Knechte zuzuführen, und deßhalb in der Stadt Constanz liegeil undeiniges Geld haben nnd damit umgehen, in der Eidgenossenschaft zu werben. Es wird nun den Landvögtenim Thurgau, Nhcinthal und Sargans ernstlich befohlen, die Betreffenden, wenn sie in ihren Obrigkeitenbetroffen werden, gefangen zu nehmen und solches den Obern zu berichten. Auch soll das jeder Boteheimbringen, daß man die Genannten im gegebenen Fall festnehme und nach Verdienen bestrafe. iL. Es^scheint Vogt Troger von Uri im Namen seiner Frau Barbara und Frau Magdalena Moresin zu Lauis,ihrer Schwester, und eröffnet, wie Hieronymus Moresin, sein Schwäher, und Paulus de Clericis von Como,anfänglich zu Bellenz, und dann, als die Herrschaft Lauis an die Eidgenossenschast gekommen sei, dort einengemeinsamen Gewerb mit Schwyzer-Käsen und andern Waaren gehabt haben. Darauf sei Paulus de Clericisvon Lauis nach Como gezogen und habe nach langen Jahren gegen Moresin eine Ansprache geführt. Hierüberseien einige Urtheile von den Landvögten in Lauis erfolgt, auch seien die Parteien auf einige Sprüche(r)gekommen. Während aber die Sprücher sie nicht vereinbaren mochten, sei der Sohn des Paulus de Clericiszugefahren und habe einen Commendements- und Verbotsbrief machen lassen, und da Vogt Riffli von Zugseinen Schreiber nicht bei sich hatte und er selbst weder wälsch noch lateinisch lesen konnte, so sei dieserVerbotsbrief „im" unwissentlich besiegelt worden. Vogt Riffli habe dann wegen dieser Falschheit einen Sohnbes von Clericis ins Gefängniß gelegt, aber, da dieser nicht der gleiche war, welcher die Falschheit gebrauchthatte, wieder entlassen. Gestützt auf den falschen Verbotsbrief aber seien die von Clericis zugefahren undhaben die auf dem Herzogthum Mailand befindlichen Güter des Moresin in Arrest gelegt. Da man diesewegführen wollte, mußten diesfalls im Herzogthum Mailand Bürgen gestellt werden. Diese werden nun von den vonElericis für ihre Ansprache betrieben. Da aber die Gemeinschaft und Ansprache anfänglich zu Bellenz und dannZu Lauis verlaufen sei, so bitte Trogcr, man möge mit Herrn Ascanius Marsus reden, daß er den GubernatorZu Mailand verinöge, zu verschaffen, daß die Bürgen ledig gelassen und Trogers Frau und deren Schwester inLauis belangt werden; sollte dieses gütlich nicht erwirkt werden, so möge man auf Kosten des Troger den Gubernatorgemäß der Capitel ins Recht mahnen. Nachdem in diesem Sinne mit dem Herrn Ascanius geredet worden'st, erklärt derselbe, weil dem Hieronymus Moresin selig bei seinen Lebenszeiten seine Güter in Mailandverboten worden seien und er daselbst Bürgen gestellt habe, so glaube er, Ascanius, der Handel solle nichtwehr an den Richter zu Lauis gewiesen werden, sondern die Erben des Moresin sollen die von Clericis vorderen ordentlichem Nichter in Mailand besuchen. Hierauf hat man dem Ascanius nochmals ernstlich vorgestellt,da der Handel anfänglich zit Bellenz und dann zu Lauis aufgelaufen sei, so gehöre er nirgends anderswohinals „ach Lauis. Beinebens soll jeder Bote die Sache heimbringen, um zu berathen, für den Fall, daß derGubernator die von Clericis nicht herausweisen sollte, ob man ihn zum Recht mahnen oder wie man denErben Moresins helfen wolle. I. Gesandte der Grafschaft Burgund eröffnen: 1. Den besten Dank für diewegen Errichtung der Neutralität zum König von Frankreich abgeordnete Botschaft. 2. In Betreff desArtikels der Erbeinung, der von der Hülfe handle, walte einiges Mißverständniß; ihre Meinung und Bitte