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Juni 1553.
Diejenigen, welche auf dem Platze gewesen, aber nicht gefriedet oder geschieden haben, soll der Landvogt vorsich berufen und nach Verdienen bestrafen. Da endlich eine Botschaft der gemeinen Landschaft Lauis beiden Obern der Orte erschienen ist und die Unschuld der Landschaft dargethan hat, so wird diese gemäß dennun eröffneten Instructionen für entschuldigt angesehen; dagegen ist der Botschaft deutlich angezeigt worden,daß man diejenigen, welche ohne zu frieden und zu scheiden auf dem Platze zugesehen haben, nicht unbestraftlassen werde, e. Die Boten von Lucern ziehen an, Jacob Frankenhuser habe ein Töchterlein in dasGotteshaus Münsterlingen gethan, welches sich gut gehalten, die Ordensregel erlernt habe und nun Profeßthun sollte. Nun aber vermöge der Vater nicht, die hiefür seit Altem gewohnte Geldsumme an dasGotteshaus zu entrichten, weil er mit vielen Kindern beladen sei; er sei übrigens ein frommer redlicher Gesell,weßnahen sie dringend bitten, ihm die betreffende Geldsumme zu erlassen. Wird in den Abschied genommen;Antwort auf dem nächsten Tag. «R. Von der Steuer von Dießenhofen sind jedem der VIII Orte 7 französischeGoldkronen geworden, v. Diejenigen von Bern, Basel, Freiburg und Solothurn, welche sich für die Grafen vonder Cammern verbürgt haben, führen abermals Klage; nachdem die Eidgenossen ihrer wegen an den Königvon Frankreich geschrieben haben, sei ihnen auf Mitte Mai eine Summe Geldes versprochen worden; das seiaber nicht gehalten, sondern weiterer Aufschub bis Ende Juni verlangt worden; sie bitten daher ernstlich umHülfe und Rath, um der betreffenden Bürgschaften erledigt zu werden. Nach Vergleichung der Instructionen,die alle dahin gehen, die Betreffenden zu unterstützen, hat man mit dein Gesandten des Königs, dem Herrnvon Baffefontaine, ernstlich reden lassen, daß der König verschaffe, daß die versprochene Geldsumme auf Endedieses Monats bezahlt werde; würde dieses nicht erfolgen, so würde das dem König in seinem Verhältnißzu den Orten sehr nachtheilig wirken. Um die Sache noch besser zu fördern, schreibt man an den Königselbst in gleicher Weise wie man sich gegenüber dem Gesandten erklärt hat. Daneben soll jeder Bote aufdem nächsten Tag instruirt sein, was man weiter vornehmen wolle, wenn das Geld auf den angezeigtenTermin nicht bezahlt würde, l. Der Landvogt Tschudi von Glarus hat berichtet, der Bischof Thoma vonChur sei vom Papst zu einem Legaten in die III Bünde verordnet worden mit gänzlicher Vollmacht zudispenfiren, auch uneheliche Knaben, welche die priesterliche Würde annehmen wollen, zu legitimiren, und fürAnderes dergleichen. Nun haben einige Cardinäle und andere gute Gönner des Bischofs demselben vonRom geschrieben, wenn er die Legation in der Eidgenossenschaft verlängert wünschte, so würde dieses beimPapst zu erhalten sein; doch sollten diesfalls die Eidgenossen an den Papst schreiben; den Brief würde derBischof nach Rom senden. Da solche Dispensirung und Licenzirung den Unsrigen zum Vortheil gereicht,indem sie sonst immer mit großen Kosten zu Rom erwirkt werden mußte, man aber dermalen keine Instructionenhat, so soll die Sache heimgebracht werden, um auf dem nächsten Tag mit Auftrag zu erscheinen, zx. DieGesandten von Bern eröffnen, ihre Obern haben ihnen geschrieben, nachdem Niklaus Schaller, ihr Burger,in große Schulden gekommen sei, so haben die Obrigkeit und die Gläubiger („Schuldner") Einige verordnet,die Angelegenheit zu untersuchen, welche aber keine Vollmacht für Verkäufe besitzen. Da aber fortwährendgroße Kosten mit der Gefangenschaft und den Zinsen auflaufen, so sei gemeinen Gelten ein Tag auf den10. Juli zu Bern angesetzt worden, auf welchem jeder Ansprecher init seinen Briefen, Siegeln, Gewahrsamen,Ketten, Silbergeschirr, Kleinodien und was jeder als Pfand erhalten habe, erscheinen solle. Es seien sodanneinige Räthe verordnet worden, mit den Ansprechern über die Sache zu sitzen, des Schallers Güter zuverkaufen und wenn jemand Zinsbriefe hätte, die mehr Hauptgut (für Pfand) in sich enthalten, als dieSchuld beträgt, sei die Meinung, diese sollen die überschießende Summe herausgeben, damit man um so