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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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Juni 1553.

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nicht übereinstimmen, und wollen hierüber guten Bescheid geben. Der Rath beschließt, Leute zu ihnen zuverordnen, damit man sich vergleiche. Nach Genf (wird geschrieben), man habe mit ihren Boten geredet,»hinfür dolmetsch mit inen (?) bringen oder ir instruction vertütschen". Zu „ineu" werden abgeordnetVenner Graffenried, May, Jentsch (?) und drei Prädicanten. II. (27. Mai). Vor dem Rathe zu Bern lassen(die) Boten von Genf ihre Instruction belangend den Tausch verlesen. Es wird ihnen geantwortet wiefrüher. „Dem die verglichung mit den ceremonien der kilchen Vorgang und sy dann ouch minen Herrensürschrott (?) und legen, wie und was sy mit minen Herren vertuschen wellind, m. h. als dann übersitzen,bsichtigen und rätig würden."

267.

Waden. 1553, 12. Juni (Montag). Jahrrechnung.

Staatsarchiv Sutern: Allgcm. Abschiede I» 2, f. 180. Staatsarchiv Zürich: Abschiede Band 19, k. 12.

Staatsarchiv Bern : Allgem.eidg. Abschiede A A, S. 23. KantvnSarchiv Basel: Abschiede Bd. 25. jt antonSarchiv Freibnrg : Bad.Abschiede Bd.lv.

KantonSarchiv Solothurn: Abschiede Bd. 32. KantonSarchiv Schaffhausen: Abschiede. LandeSarchiv Appenzell: Abschiede.

Gesandte: Zürich. Hans Rudolf Lavater, Burgermeister; Johann Escher, Stadtschreiber. Bern.Wolfgang von Weingarten, Venner; Glado May, beide des Raths. Lucern. Johann Hug, alt-Schultheiß;Ulrich Dulliker, Seckelmeister. Uri. Josua von Bcroldingen, Ritter, Landammann. Schwyz. JörgNeding, Landammann. Unterwalden. Melchior Kaiser, des Raths. Zug. Johanu Letter, Ammann.^larus. Dionysius Bussi, Landammann Basel. Jacob Nüdi; Kaspar Krug, beide des Raths. Frei-f'urg. Ulrich Nix; Martin Sesinger, beide des Raths. Solothurn. Konrad Graf, Schultheiß.Schaffha il sen. Ulrich Pflum, Pannermeistcr. Appenzell. Joachim Meggeli, Laudaminann. — E. A. A.^ tÜ7. Ibicksm: Kathol. Abschiede 1541—1590.

tt. Schultheiß Hug und Seckelmeister Dulliker von Lucern eröffnen auftragsgemäß, ihre Obern habeneinen Münzmeister gehabt, der nicht zum besten gemünzet habe. Derselbe soll sich jetzt zu Uri befinden. Dadie III Orte daselbst münzen, so mögen sie auf den benannten Münzmeister und dessen Münzen ein gutesAufsehen haben, damit sie nicht in Ungelegenheilen gerathen. I». Der Landvogt zu Lauis schreibt, vonDenjenigen, welche gegen ihn und den Landweibel so freventlich und unbillig gehandelt haben, seien dreientwichen und befinden sich in der Stadt Mailand; er habe diesen ihr Vermögen mit Arrest belegt. Einenvierten habe er im Gefängniß gehabt. Auf die Bitte seiner ehrlichen Freundschaft, die für Leib und Gut^)n zum Recht zu stellen vertröstet habe, habe der Vogt ihn entlassen. Er bitte nun um Bescheid, wie erfnh gegen diesen und Andere, die gezückt und nicht gefriedet haben, mit Bezug auf die Strafe halten solle.

wird ihm geschrieben, er soll den Thätern, die mit dem Landweibel so gehandelt haben, gemäß denStatuten vor ihn zum Recht verkünden und sie nach ihrem Verdieneil hart bestrafen. Würden einige nichterscheinen, so soll er dieselben als inalefizische und criminalische Leute verrufen lassen und ihr Gut zu Hauden derDbern beziehen. In Betreff derjenigen, welche gezückt und sich parteiet habeil und den Thätern zur Flucht behülflichgewesen sind, sollen die auf die Jahrrcchnung gehenden Boten mit dein Landvogt Alles genau erkundigen"ud in ihrem Abschied den Obern berichten. Beinebens sollen diese letztgemeldten Schuldbareu Bürgschaft undTröstung gebeil, daß sie auf nächste Tagleistung, wo immer diese sein werde, erscheinen und die Sentenz^warten werden. Auch dem Landweibel soll der Vogt auf den nächstkommenden Tag zu erscheinen befehlen.