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778 Mai 155g.
die Ihrige wäge und probire, würde sie zu leicht sein. Dieses haben die von Freiburg denen von Solothurnanzeigen wollen, damit sie sich vor dieser Münze zu hüten wissen und damit jene ihre Münze verantwortethaben, wenn etwas Maugels zum Vorschein treten möchte. Der Rath von Solothurn verdankt die freundlicheWarnung: er wolle die Sache seinen Burgern anzeigen, damit sie sich zu verhalten wissen, und erbietet sich,solches denen zu Freiburg zu vergelten. A. Solothurn - NanMuch No. m, s. i so.
Das Rathsbuch vom 26. April enthält betreffend Punkt 2 der Antwort des Rathes einzig: „Gan Bernvon wegen des französischen Fürtrags." Dem Herrn von Bassefontainc soll geantwortet werden, in Betreffseines Vortrags vom 24. April sei man Willens zu thun, was die Sache erfordere.
2«5.
Bern. 1553, 18. Mai.
Staatsarchiv Bern: Rathsbuch No. SS», S. sag.
Vor dem Nathe zu Bern erscheint ein Bote der Frau von Röthelen und eröffnet: Man werde sich erinnern,wie vor einigen Jahren die Königin von Schottland sie nach Paris habe ciliren «vollen. Da haben die vonBern dem König hierum geschrieben, aber magere Antwort erhalten; auf ein späteres Schreiben sei danneine gute Antwort erfolgt. Jetzt sei sie unter hoher Strafe wieder citirt. Er sei daher abgeordnet, die vonBern wie früher zu bitten, den König zu vermögen, daß er bei der frühem Antwort bleibe und er (odersie?) sie ruhig lasse. Hierauf läßt er eine Miffive der Frau gleichen Inhaltes verlesen. Dann erwähnt er,als er hergekommen sei, habe er vernommen, daß die von Bern einigen Unwillen haben, weil „sy m. h. nitze willen worden" in Betreff Verlängerung des freundlichen Tags; sie haben aber das Schreiben derer vonBern verstanden und darin sei kein Tag gemeldet, wie lange sie stillestehen; wäre es um einige Tage zuthun gewesen, so Hütten sie die von Bern nicht „entweret"; sie haben geglaubt, die Meinung sei, zu wartenbis Martini, „wie dann der gras von Chalon an Hof gschikt, des sy aber gar dhein gwalt noch bevelch";(einiges Unklare). Bitte, die Frau für empfohlen zu halten nnd an den König zu schreiben. Der Rathbeschließt: Man wolle in gleicher Weise wie früher an den König von Frankreich schreiben, ihn hieranerinnern und freundlich anhalten, daß die Frau „nit getrungen (?) zu Paris von der Grafschaft Neuenburgwegen". Dein Boten wird angezeigt, der Rath wolle es «nit dein Schreiben versuchen. Wem« das ohneErfolg sei, so verweigere man eine Botschaft nicht, sondern habe eine solche bewilligt. „Des andern artickelsivegen lassends m. h. by dein vorigen rathschlag blyben und irem schryben an vogt von Nüwenburg undder g . . . potten" (?).
2KK.
Mern. 1553, 26. und 27. Mai.
Staatsarchiv Bern: Rathsbuch No. 324, S. 297 und 303.
I. (26. Mai). Vor dem Rath zu Bern eröffnen Boten von Gens, die von Bern haben einiges Bedauernund einige Beschwerde über ihre Cereinonien. Sie glauben, es beruhe das auf unrichtiger Meinung, andern-salls hätten die von Bern recht. Sie begehren indessen zu vernehmen, welche Artikel mit ihrer Reformation