776 April 1553.
Verlangen nachzukommen; die Commissarien und Schreiber seien hier, um die Sache dem Rathe anzuzeigen.Er bitte, ihm eine endliche Antwort zu ertheilen, da täglich große Kosten laufen, derer er sich nicht versehenhabe, da sie auf dem Tag zu Peterlingen „angestellt" worden seien. Es werden dann nach einer Vor-berathung des Rathes der Graf, der Stadtschreiber zu Peterlingen und Hans Heid einberufen; die Schriftenwerden auf den Tisch gelegt und dem Rathe eine Copie gegeben und dieselbe collationirt, worauf dannfolgende Antwort beschlossen wird: Da der Handel schwer und lang und früher vor dem größern Gewaltangebracht worden sei, so soll der Stadtschreiber die Schriften besichtigen; dann soll die Sache vor dengrößern Gewalt gebracht und dort eine Antwort gegeben werden. (Es folgen Localsachen.)
K. A. Freiburg: Rathsbuch No. 70.
VI. 1553, 25. Mai. Vor dem Rathe zu Freiburg berichtet der Schultheiß über die Verhandlungmit dem Grafen von Greyerz. (Es folgen zuerst Localverhältnisse.) Anbelangend seine Schulden, daß manihm die von Basel, Schaffhausen (sio), Rheinfelden und andere abnehme, habe er eine endliche Antwortgefordert. Beschluß: Da der Handel bisher vor dem weiter» Gewalt verhandelt worden sei, und der Grafmit der Copie die Sache verzögert habe, so könne man ihm keine endliche Antwort geben; wenn er aberbis Montag oder Dienstag über acht Tage (5. oder 6. Juni) stillstehen wolle, bis die Herren von Zurzachzurückgekehrt seien, so werde die Sache dann behandelt werden. K. A. sreiburg- RathsbuH N°. ?».
VII. 1553, 6. Juni. Vor Rath und Burger zu Freiburg wiederholt der Graf von Greyerz seineForderung um eine Antwort in Betreff der Vertretung einiger seiner Schulden, damit er sich hiernach zuhalten wisse, da täglich große Kosten auflaufen, mit der Bitte, ihm hierin gütig zu entsprechen. Könne dasnicht geschehen, so stelle er folgendes Verlangen: Er habe an einzelnen Personen in Frankreich Ansprachen;nun möge man ihm verhelfen, daß ihm beförderlich Recht gehalten werde. Er beschwere sich, in sechs Wochensein Gut zu verlieren und aber gegen Andere in sechs Jahren sein Recht nicht erlangen zu mögen; dochmöge man ihm anzeigen, wie man ihm beholfen sein wolle. Der Rath beschließt: Da der Graf denen vonFreiburg die Schulden von Basel, Mühlhausen und Thann, welche die jüngsten und größten seien, (zuübernehmen znmuthe?), und aber sie mit andern Schulden beladen seien, so soll man ihm sein Erbietenfreundlich verdanken und (bemerken?), man könne sich zu dieser Zeit in dasselbe nicht einlassen. Dem Grafenzu Gutem wollen aber die von Freiburg mit ihrer eigenen Ansprache bis auf den Tag der Jahrrechnung
zuwarten. K, A. Freiburg: Rathsbuch No. 70.
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Ireiburg. 1553, 24. April.
KantonSareliio Ai'ciburg: NathSbuch No. 70.
Bassefontaine, der Gesandte des Königs von Frankreich, eröffnet vor dem Rathe zu Freiburg: 1. Aufdas an ihn gelangte Schreiben betreffend den Herrn von Vaulvillars, der die Münze derer von Freiburgverfälsche, habe er sich dermaßen beim König beworben, daß derselbe seinem Obersten in Burgund geschriebenund ihm besohlen habe, auf den Betreffenden zu stellen. Was mit demselben gethan werde, werde er weiterberichten. 2. Auf das Schreiben derer von Freiburg sei der Tresorier anherbeschieden worden, um diePensionen zu bezahlen, was geschehen sei, mit Ausnahme Einiger. Man möge nun Denjenigen, welche nochnicht bezahlt sind, verkünden, ihre Pension in Empfang zu nehmen, denn der Tresorier wolle heute verleiten.3. Die von Freiburg werden den Markgrafen (Albert) kennen, der vom Kaiser Geld und Anleitung empfangenhabe, um einige Bisthümer, wie Würzburg und Bamberg, zu bekriegen. Die Fürsten seien hierüber versammelt